Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Kurze Frage Sicherheitsdatenblatt Lithium Akku #32124 23.02.2022 10:24
Registriert: Feb 2022
Beiträge: 1
B
Bullbaer Offline OP
Neuling
OP Offline
Neuling
B
Registriert: Feb 2022
Beiträge: 1
Guten Morgen zusammen,

kurz und knapp: Muss in einem Sicherheitsdatenblatt (MSDS) im Bereich "Angaben zum Transport" explizit auf die IATA DGR 3.9.2.6 verwiesen werden, oder reicht ADR 2.2.9.1.7 e)

Test Summary nach UN38.3 und Hinweis auf Qualitätssicherungsprogramm zur Fertigung sind obligatorisch.

Hier der Stolperstein als Auszug aus dem MSDS:
Die Lithium-Ionen-Batteriemodule haben die Tests gem. Teil III dieses UN-Handbuchs, Abschnitt 38.3 bestanden. Die Zellen und Batteriemodule sind gemäß einem Qualitätssicherungsprogramm (entsprechend 2.2.9.1.7 e) ADR) hergestellt.

Besten Gruß

Re: Kurze Frage Sicherheitsdatenblatt Lithium Akku [Re: Bullbaer] #32126 23.02.2022 11:28
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 2,010
Claudi Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 2,010
Hallo,

SDB für Batterien braucht man in der EU gar nicht, weil Batterien Erzeugnisse sind und für diese die gesetzl. Grundlagen, weswegen ein SDB erstellt werden muss, nicht gelten. Es gibt sie, weil viele Hersteller das freiwillig machen (Sinn?), weil in Nordamerika und Asien welche benötigt werden (teilweise weil die Leute dort auch keine Ahnung haben aber die Anweisung ist: MSDS, du braucht einen Zettel, wo MSDS drauf steht!!!).

Die Qualität der SDB zu Li-Batts, die ich kenne, ist durchwachsen. Es ist völlig Wurscht, was da in Abschnitt 14 steht, denn egal ob gut oder schlecht, falsch, richtig, aktuell oder veraltet: es hat keine Bedeutung. Auch wenn da irgendwas von UN38.3 oder 2.2.9.1.7 e) steht, ist das irrelevant. Es zählt nur die UN38.3-Prüfzusammenfassung, die ganz konkrete inhaltl. Vorgaben hat und ein separates Dokument ist. Ein SDB/ MSDS ersetzt niemals die Prüfzusammenfassung.

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 23.02.2022 11:30.
Re: Kurze Frage Sicherheitsdatenblatt Lithium Akku [Re: Bullbaer] #32129 23.02.2022 12:30
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,912
M.A.T. Online
Held der Gefahrgutwelt
Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,912
Hallo,
Bullbaer,
SDB sind international gefahrgutrechtlich nur für Stoffe/Zubereitungen und einige ganz wenige Gegenstände im Sprengbereich vorgeschrieben, nicht aber für Liba. Falls dennoch ein sog. SDB mitgegeben wird sollten aber, speziell beim Export nach Asien (nationale Sonderanforderungen), die Angaben darin mit dem Gefahrgut übereinstimmen und in sich plausibel sein, weil es sonst formalistisch begründete Zurückweisungen oder Sanktionen gibt. Das heißt, allfällige Bezugnahmen auf GG-Vorschriften sollten zu dem gewählten VT passen. Dabei beachten, daß DGR kein rechtsgültiges Regelwerk ist, sondern die ICAO-TI.
Viel Erfolg
M.A.T.


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
CMR Frachtbrief
von matigol - 28.05.2025 15:10
Bezeichnung des Gefahrgutes
von M.A.T. - 28.05.2025 14:53
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3