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Wein per Luftfracht #32132 23.02.2022 15:16
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Hallo,

wir haben eine Anfrage von einem Kunden der insgesamt 4 Paletten Wein per Luftfracht befördern möchte.
Der Wein beinhaltet 5,5% Alkohol.
Laut der Airline soll die Sendung nach IATA Vorschriften verpackt werden.

Aber... handelt es sich bei der Sendung überhaupt um Gefahrgut das komplett deklariert werden muss?
Und wie würde man das dann einstufen?

LG

Re: Wein per Luftfracht [Re: Fuxsism] #32133 23.02.2022 15:19
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Hallo,
der Airline-MA ist offensichtlich schulungsbedürftig. Selbst nach den gegenüber TI schärferen DGR ist Wein eindeutig kein GG; das ergibt sich aus dem entsprechenden Eintrag in den Blauen Seiten. Alle alk. Getränke bis 24 Vol.-% sind "kein Gefahrgut".
Gruß
M.A.T.

Re: Wein per Luftfracht [Re: M.A.T.] #32135 23.02.2022 15:27
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Hey,

so habe ich das eigentlich auch verstanden vor allem auch aus der Specal Provision A58 die ja genau dies besagt.
Sollte dann nicht eigentlich ein Vermerk auf dem AWB reichen "Alcoholic beverages as per Special Provision A58" um trotzdem nach den IATA Vorschriften alles zu erfüllen?

Re: Wein per Luftfracht [Re: Fuxsism] #32137 23.02.2022 15:42
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Das ist natürlich prinzipiell eine sinnvolle Maßnahme, aber soweit ich mich erinnere - habe die Vorschriften nicht hier - ist diese SV bei den Einträgen mit UNNR, während die bis 24 % gar keine UNNR haben. Dadurch könnte dann bei den unterschulten der Eindruck entstehen, Sie hätten hier eine deklarationspflichtige Lösung. Vielleicht haben die Luft-Experten hier im Forum eine bessere Lösung?
Gruß und viel Erfolg
M.A.T.

Re: Wein per Luftfracht [Re: M.A.T.] #32139 23.02.2022 15:50
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Hey,

ja da hast du vollkommen Recht.
Die A58 gilt bei der UN Nr für alkoholische Getränke.
Bei dem Eintrag im Buch bezüglich "wenn weniger als 24% dann kein Gefhargut" gibt es natürlich keine UN Nr und auch keine SP.

Ich weiß nur nicht was die Airline dann verlangt bezüglich IATA Verpackung?

Re: Wein per Luftfracht [Re: Fuxsism] #32140 23.02.2022 15:54
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Ich auch nicht. Vielleicht mal den MA fragen? Bei wenig Fortschritt wäre es natürlich auch denkbar, beim LBA anzuklopfen. Ob die aber Zeit für sowas haben - ich weiß nicht.
Gruß
M.A.T.
Nachtrag: wenn Sie die Vorschrift da haben, die Blaue Seite kopieren, mit dickem Marker den freigestellten Eintrag einkringeln und der Airline faxen!

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 23.02.2022 16:04. Bearbeitungsgrund: Nachtrag
Re: Wein per Luftfracht [Re: M.A.T.] #32141 23.02.2022 16:03
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Okay,

dankd ir auf jeden Fall schon einmal für deine Unterstützung.
Ich dachte schon ich hätte irgendwas übersehen.

Hab jetzt noch ein weiteres Mal der AIrline versucht zu erklären wie es aussieht... mal sehen was kommt.

Re: Wein per Luftfracht [Re: Fuxsism] #32143 24.02.2022 08:24
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aw_ Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Fuxsism

Laut der Airline soll die Sendung nach IATA Vorschriften verpackt werden.LG


Moin,
ich denke dem MA der Airline ist das schon klar mit der Befreiung. Es sollte wohl sichergestellt werden, dass die Flaschen sehr gut verpackt sind um ein Auslaufen von Flüssigkeiten zu vermeiden.
Entsprechende Maßnahmen für flüssige Stoffe sind ja in den Verpackungsanweisungen für flüssge Stoffe beschrieben. Sollten sogar Flaschen zu Bruch kommen muss trotzdem die Flüssigkeit in der Verpackung verbleiben etc.
Mag ja sein dass das alles nicht verpflichtend ist weil befreit etc. aber auslaufende Versandstücke will nicht wirklich jemand haben.
gruss..aw

Re: Wein per Luftfracht [Re: aw_] #32145 24.02.2022 14:59
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brauni1964 Offline
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Hallo zusammen, es geht der Airline mit Sicherheit darum, das es wegen zerbrochener Flaschen und auslaufender Flüssigkeit zu keinen Problemen kommt. Wir hatten mal einen solchen Fall. Das war ein riesen Aufwand mit Einsatz der Flughafenfeuerwehr, und wir standen kurz davor, den Flieger dicht zu machen. Bis sich dann herausstellte, das es nur eine zerbrochene Flaschen mit Fruchtsaft war. Die Kosten für den Auswand trägt der Verursacher.


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