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Kleber UN3082 und Härter UN1760 #32244 29.03.2022 12:17
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ck_chris Offline OP
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Hallo zusammen,

ich hätte mal wieder eine Frage.

Ich habe in einer Artikelverpackung 2 Komponenten (Kleber UN3082 und Härter UN1760) in separaten Tuben (je ca. 140g). Bei dem Kleber UN3082 könnte ich ja die SV335 anwenden.
Wie sieht es aber bei so einer Kombi? Bei dem Härter UN1760 würde ja LQ gelten.

Ist es als eine zusammengesetzte Verpackung zu sehen (somit dann trotzdem LQ) oder gibt es eine andere Regelung/Befreiung.

Vielen Dank.

Gruß
Chris

Re: Kleber UN3082 und Härter UN1760 [Re: ck_chris] #32247 29.03.2022 17:39
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Gerald Offline
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Hallo,
Antwort auf
Bei dem Kleber UN3082 könnte ich ja die SV335 anwenden.


Ich denke mal Du meist die SV 375?

Antwort auf
Ist es als eine zusammengesetzte Verpackung zu sehen (somit dann trotzdem LQ)


Das Problem ist, das Du bei UN 1760 leider nicht die Verpackungsgruppe angegeben hast (da 3 Einträge), denn bei Verpackungsgruppe I steht in Spalte 7a eine "0" und damit kannst Du das Kapitel 3.4 nicht nutzen, bei Verpackungsgruppe II bzw. III würde es gehen.

Die MP-Vorschriften bei der jeweiligen UN Nummer in Spalte 9b) verbieten es nicht.

Sollte es Verpackungsgruppe I sein, dann musst Du über eine Umverpackung gehen.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Kleber UN3082 und Härter UN1760 [Re: ck_chris] #32252 30.03.2022 10:13
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Claudi Offline
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VG I schließe ich mal aus, da der Threadstarter hoffentlich geprüft hat, dass LQ geht und bei einem Härter VG I eher unwahrscheinlich ist.

Zu UN3082: warum SV335? Hast du "Dicht verschlos­sene Päckchen und Gegenstände, die weniger als 10 ml eines in einem festen Stoff absorbierten umweltgefährdenden flüssigen Stoffes enthalten, wobei das Päckchen oder der Gegenstand jedoch keine freie Flüssigkeit enthalten darf, oder die weniger als 10 g eines umweltgefährdenden festen Stoffes enthalten, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR/RID."?

Wie @Gerald schon schrieb: benutz doch meinetwegen für UN3082 die SV375 und stelle das darüber von den Vorschriften frei, wenn du möchtest.

Mit UN1760 bleibst du weiter im GG-Recht, kannst wohl LQ nutzen.
UN1760 ist in Innenverpackung(en), diese kommen in einen Karton (Außenverpackung) - das ist dann eine zusammengesetzte Verpackung, wie für LQ notwendig. Da darf natürlich auch UN3082 drin sein, ob das jetzt freigestellt ist oder weiter als GG betrachtet wird, ist hier tatsächlich egal.

Komplett raus aus dem Gefahrgutrecht kommst du wegen UN1760 nicht.

Re: Kleber UN3082 und Härter UN1760 [Re: Claudi] #32253 30.03.2022 11:31
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ck_chris Offline OP
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Beiträge: 44
Vielen Dank für eure Antworten.

Beides ist VG III und bei SV habe ich wie vom Gerald bereits geschrieben, die SV 375 gemeint. Hatte irgendwie zu viele andere Sachen noch im Kopf.

Bei dem Artikel handelt es sich um ein Zweikomponenten-Kleber (Härter und Harz).

@Claudi
So hab ich es auch für mich gesehen. Da der Härter der UN1760 unterliegt, kann der Artikel (als ganzes) nicht befreit werden und bleibt somit im GG-Recht.

Vielen Dank!


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