Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Seite 1 von 2 1 2
UN1057 SV658 #32184 10.03.2022 10:15
Registriert: Jan 2022
Beiträge: 29
D
drstraleman Offline OP
Spezi
OP Offline
Spezi
D
Registriert: Jan 2022
Beiträge: 29
Hallo zusammen,

wenn ich UN1057 nach der SV658 verschicken möchte, benötige ich da noch ein Beförderungspapier? Und wenn ja, muss die SV658 in diesem Papier erwähnt werden?

Danke an euch smile

Re: UN1057 SV658 [Re: drstraleman] #32185 10.03.2022 10:21
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,875
M.A.T. Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,875
Hallo,
wenn Sie den Wortlaut der SV lesen sehen Sie, daß nur bestimmte Unterabschnitte in Teil 5 anzuwenden sind, falls die Bedingungen der SV eingehalten werden. Lediglich 5.4.2 ist dort erwähnt, 5.4.1 nicht.
Gruß
M.A.T.

Re: UN1057 SV658 [Re: M.A.T.] #32187 10.03.2022 10:33
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,999
Claudi Online
Held der Gefahrgutwelt
Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,999
Mit der SV 658 wird kein Beförderungspapier benötigt, es gelten nur einzelne Ausschnitte aus Kapitel 3.4 ADR

Antwort auf
unterliegt nur den Bedingungen der Ab­schnitte 3.4.1 a) bis h), 3.4.2 (mit Ausnahme der gesamten Bruttomasse von 30 kg), 3.4.3 (mit Ausnahme der gesamten Bruttomasse von 20 kg), 3.4.11 und 3.4.12 erster Satz, wenn


In 3.4.1 a) - h), genauer in 3.4.1 e) wird in den Teil 5 gewiesen, aber ausdrücklich nicht 5.4.1, also nicht in den Abschnitt, in dem das Beförderungspapier beschrieben ist.

Das ist sozusagen eine Art "LQ für Feuerzeuge" nur eben kein echtes LQ aber eine Erleichterung, die in genau diese Richtung geht.

Re: UN1057 SV658 [Re: Claudi] #32188 10.03.2022 11:11
Registriert: Jan 2022
Beiträge: 29
D
drstraleman Offline OP
Spezi
OP Offline
Spezi
D
Registriert: Jan 2022
Beiträge: 29
Super Danke!

Re: UN1057 SV658 [Re: Claudi] #32335 14.04.2022 10:53
Registriert: Aug 2016
Beiträge: 133
M
moerser Offline
Profi
Offline
Profi
M
Registriert: Aug 2016
Beiträge: 133
Hallo,

ich habe eine Frage zum Verpacken der Feuerzeuge.

SV 658 verlangt ja eine zusammengesetzte Verpackung, ich gehe jetzt mal davon aus, dass das Gehäuse des Einwegfeuerzeugs keine "Innenverpackung" im Sinne des ADR darstellt. crazy

3.4.2 sagt: Für die Beförderung von Gegenständen, wie Druckgaspackungen oder ≪Gefäße, klein, mit Gas≫, ist die Verwendung von Innenverpackungen nicht erforderlich.

Aber ist das Feuerzeug ein ≪Gefäße, klein, mit Gas≫??




Aber wie muss die Innenverpackung jetzt genau beschaffen sein?

Reicht ein Plastikbeutel bei losen Feuerzeugen aus?

Wie seht es bei Blisterverpackungen aus?

Oder wenn das Feuerzeug auf Pappe aufgezogen ist (siehe Beispiel)?
https://www.dm.de/profissimo-stabfeuerzeug-p4058172780301.html
(nein, ich bin nicht bei DM beschäftigt wink )


Alternative,
würde es als Innenverpackung durchgehen, wenn ich die Feuerzeuge in Wellpappe einschlage/einrolle und zuklebe?

Zuletzt bearbeitet von moerser; 14.04.2022 11:18.
Re: UN1057 SV658 [Re: moerser] #32337 14.04.2022 12:54
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,091
Gerald Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,091
Hallo,
Antwort auf
SV 658 verlangt ja eine zusammengesetzte Verpackung,


Sieh mal unter Abschnitt 1.2 1 unter den Begriff "Zusammengesetzte Verpackung" nach, da steht: "Innenverpackungen müssen in einer Außenverpackung so verpackt sein, dass sie unter normalen Beförderungsbedingungen nicht zerbrechen oder durchstoßen werden können oder ihr Inhalt nicht in die Außenverpackung austreten kann. ....", damit dürfte sich das Thema

"Reicht ein Plastikbeutel bei losen Feuerzeugen aus?"

erledigt haben.

Und da Du den die Bedingungen der Ab­schnitte 3.4.1 a) bis h), und hier besonders der Abschnitt 3.4.1 d) Teil 4 Unterabschnitte 4.1.1.1, 4.1.1.2 und 4.1.1.4 bis 4.1.1.8, beachten musst, dürften sich die restlichen Fragen auch erledigen.

Und mit den Begriff "Gefäß, klein , mit Gas (Gaspatrone)" nach Abschnitt 1.2.1. hätte ich bei Feuerzeug so mein Problem, hier sehe ich eher eine Gaspatronen für Sahnespender o.ä., denn da hätte man für die Feuerzeuge nicht die UN 1057 im ADR eingefügt!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: UN1057 SV658 [Re: Gerald] #32338 14.04.2022 14:14
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,999
Claudi Online
Held der Gefahrgutwelt
Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,999
Kann man aber auch anders auslegen:

UN1057 Feuerzeuge sind Gegenstände, siehe Klassifizierungscode 6F (6 = Andere Gegenstände, die Gas unter Druck enthalten).

Bzgl. der Verpackung gilt 3.4.2 ADR:

[...]Für die Beförderung von Gegenständen, wie Druckgaspackungen oder «Gefäße, klein, mit Gas», ist die Verwen­dung von Innenverpackungen nicht erforderlich.[...]

Das sind für mein Leseverständis Beispiele, sonst hätte man ausdrücklich nur Druckgaspackungen (UN1950) und Gefäße klein... (UN 2037) genannt und nicht generell Gegenstände aufgeführt.

Re: UN1057 SV658 [Re: Claudi] #32339 14.04.2022 14:42
Registriert: Aug 2016
Beiträge: 133
M
moerser Offline
Profi
Offline
Profi
M
Registriert: Aug 2016
Beiträge: 133
Danke Gerald und Claudi

Obwohl ich eigentlich auch zu der Meinung von Gerald tendiert habe:
"Und mit den Begriff "Gefäß, klein , mit Gas (Gaspatrone)" nach Abschnitt 1.2.1. hätte ich bei Feuerzeug so mein Problem, hier sehe ich eher eine Gaspatronen für Sahnespender o.ä., denn da hätte man für die Feuerzeuge nicht die UN 1057 im ADR eingefügt!"


Klinkt die Argumentation mit dem Klassifizierungscode und der Befreiung von Gegenständen wie... auch überzeugend.



Hätte ich vorher gewusst, das ich mich hier mit dem Versand von zwei Feuerzeugen a 0,59 € rumschlagen darf...... wink laugh laugh

Re: UN1057 SV658 [Re: moerser] #32342 14.04.2022 15:31
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,875
M.A.T. Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,875
Hallo, die "Gefäße, klein ..." sehe ich für Feuerzeuge auch eher nicht, weil das Synonym "Gaspatrone" kein Feuerzeug beschreiben kann (eine Patrone setzt man in ein Gerät ein und kann sie nur mit diesem Gerät nutzen) und der entsprechende Eintrag im Alpha-Verzeichnis nur auf die 2037 geht, nicht auf die 1057.
Aber "Gegenstände" beinhaltet m.E. auch die Feuerzeuge, so daß ich hier keine Notwendigkeit für eine Innenverpackung sähe. Die Aufzählung in 3.4.2 ist aus meiner Sicht wegen "wie" eindeutig beispielhaft und nicht auf die beiden erwähnten Beispiele beschränkt. Sonst wäre sie auch anders formuliert.
Gruß
M.A.T.

Re: UN1057 SV658 [Re: moerser] #32343 14.04.2022 15:32
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,999
Claudi Online
Held der Gefahrgutwelt
Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,999
@moerser

Feuerzeuge als Werbeartikel finde ich aus dem Grund des aufwendigen Versandes unangenehm...

Pack die beiden FZ in eine Schachtel (es spricht ja gar nix dagegen, die zusammen in eine IP zu "füllen" und die Schachtel kommt in den Transportkarton.

Seite 1 von 2 1 2

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Gefahrgutbeauftragte
r Luftfracht notwendig?

von Mirko - 14.05.2025 09:08
LQ Kennzeichnung
von M.A.T. - 13.05.2025 18:36
UN3540 oder UN1223
von M.A.T. - 12.05.2025 14:59
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3