UN1057 SV658
#32184
10.03.2022 10:15
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drstraleman
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Hallo zusammen, wenn ich UN1057 nach der SV658 verschicken möchte, benötige ich da noch ein Beförderungspapier? Und wenn ja, muss die SV658 in diesem Papier erwähnt werden? Danke an euch 
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Re: UN1057 SV658
[Re: drstraleman]
#32185
10.03.2022 10:21
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M.A.T.
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Hallo, wenn Sie den Wortlaut der SV lesen sehen Sie, daß nur bestimmte Unterabschnitte in Teil 5 anzuwenden sind, falls die Bedingungen der SV eingehalten werden. Lediglich 5.4.2 ist dort erwähnt, 5.4.1 nicht. Gruß M.A.T.
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Re: UN1057 SV658
[Re: M.A.T.]
#32187
10.03.2022 10:33
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Claudi
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Mit der SV 658 wird kein Beförderungspapier benötigt, es gelten nur einzelne Ausschnitte aus Kapitel 3.4 ADR unterliegt nur den Bedingungen der Abschnitte 3.4.1 a) bis h), 3.4.2 (mit Ausnahme der gesamten Bruttomasse von 30 kg), 3.4.3 (mit Ausnahme der gesamten Bruttomasse von 20 kg), 3.4.11 und 3.4.12 erster Satz, wenn In 3.4.1 a) - h), genauer in 3.4.1 e) wird in den Teil 5 gewiesen, aber ausdrücklich nicht 5.4.1, also nicht in den Abschnitt, in dem das Beförderungspapier beschrieben ist. Das ist sozusagen eine Art "LQ für Feuerzeuge" nur eben kein echtes LQ aber eine Erleichterung, die in genau diese Richtung geht.
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Re: UN1057 SV658
[Re: Claudi]
#32188
10.03.2022 11:11
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drstraleman
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Re: UN1057 SV658
[Re: Claudi]
#32335
14.04.2022 10:53
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moerser
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Hallo, ich habe eine Frage zum Verpacken der Feuerzeuge. SV 658 verlangt ja eine zusammengesetzte Verpackung, ich gehe jetzt mal davon aus, dass das Gehäuse des Einwegfeuerzeugs keine "Innenverpackung" im Sinne des ADR darstellt.  3.4.2 sagt: Für die Beförderung von Gegenständen, wie Druckgaspackungen oder ≪Gefäße, klein, mit Gas≫, ist die Verwendung von Innenverpackungen nicht erforderlich. Aber ist das Feuerzeug ein ≪Gefäße, klein, mit Gas≫?? Aber wie muss die Innenverpackung jetzt genau beschaffen sein? Reicht ein Plastikbeutel bei losen Feuerzeugen aus? Wie seht es bei Blisterverpackungen aus? Oder wenn das Feuerzeug auf Pappe aufgezogen ist (siehe Beispiel)? https://www.dm.de/profissimo-stabfeuerzeug-p4058172780301.html(nein, ich bin nicht bei DM beschäftigt  ) Alternative, würde es als Innenverpackung durchgehen, wenn ich die Feuerzeuge in Wellpappe einschlage/einrolle und zuklebe?
Zuletzt bearbeitet von moerser; 14.04.2022 11:18.
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Re: UN1057 SV658
[Re: moerser]
#32337
14.04.2022 12:54
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Gerald
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Hallo, SV 658 verlangt ja eine zusammengesetzte Verpackung, Sieh mal unter Abschnitt 1.2 1 unter den Begriff "Zusammengesetzte Verpackung" nach, da steht: "Innenverpackungen müssen in einer Außenverpackung so verpackt sein, dass sie unter normalen Beförderungsbedingungen nicht zerbrechen oder durchstoßen werden können oder ihr Inhalt nicht in die Außenverpackung austreten kann. ....", damit dürfte sich das Thema "Reicht ein Plastikbeutel bei losen Feuerzeugen aus?"erledigt haben. Und da Du den die Bedingungen der Abschnitte 3.4.1 a) bis h), und hier besonders der Abschnitt 3.4.1 d) Teil 4 Unterabschnitte 4.1.1.1, 4.1.1.2 und 4.1.1.4 bis 4.1.1.8, beachten musst, dürften sich die restlichen Fragen auch erledigen. Und mit den Begriff "Gefäß, klein , mit Gas (Gaspatrone)" nach Abschnitt 1.2.1. hätte ich bei Feuerzeug so mein Problem, hier sehe ich eher eine Gaspatronen für Sahnespender o.ä., denn da hätte man für die Feuerzeuge nicht die UN 1057 im ADR eingefügt!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: UN1057 SV658
[Re: Gerald]
#32338
14.04.2022 14:14
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Claudi
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Kann man aber auch anders auslegen:
UN1057 Feuerzeuge sind Gegenstände, siehe Klassifizierungscode 6F (6 = Andere Gegenstände, die Gas unter Druck enthalten).
Bzgl. der Verpackung gilt 3.4.2 ADR:
[...]Für die Beförderung von Gegenständen, wie Druckgaspackungen oder «Gefäße, klein, mit Gas», ist die Verwendung von Innenverpackungen nicht erforderlich.[...]
Das sind für mein Leseverständis Beispiele, sonst hätte man ausdrücklich nur Druckgaspackungen (UN1950) und Gefäße klein... (UN 2037) genannt und nicht generell Gegenstände aufgeführt.
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Re: UN1057 SV658
[Re: Claudi]
#32339
14.04.2022 14:42
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moerser
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Danke Gerald und Claudi Obwohl ich eigentlich auch zu der Meinung von Gerald tendiert habe: "Und mit den Begriff "Gefäß, klein , mit Gas (Gaspatrone)" nach Abschnitt 1.2.1. hätte ich bei Feuerzeug so mein Problem, hier sehe ich eher eine Gaspatronen für Sahnespender o.ä., denn da hätte man für die Feuerzeuge nicht die UN 1057 im ADR eingefügt!" Klinkt die Argumentation mit dem Klassifizierungscode und der Befreiung von Gegenständen wie... auch überzeugend. Hätte ich vorher gewusst, das ich mich hier mit dem Versand von zwei Feuerzeugen a 0,59 € rumschlagen darf...... 
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Re: UN1057 SV658
[Re: moerser]
#32342
14.04.2022 15:31
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M.A.T.
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Hallo, die "Gefäße, klein ..." sehe ich für Feuerzeuge auch eher nicht, weil das Synonym "Gaspatrone" kein Feuerzeug beschreiben kann (eine Patrone setzt man in ein Gerät ein und kann sie nur mit diesem Gerät nutzen) und der entsprechende Eintrag im Alpha-Verzeichnis nur auf die 2037 geht, nicht auf die 1057. Aber "Gegenstände" beinhaltet m.E. auch die Feuerzeuge, so daß ich hier keine Notwendigkeit für eine Innenverpackung sähe. Die Aufzählung in 3.4.2 ist aus meiner Sicht wegen "wie" eindeutig beispielhaft und nicht auf die beiden erwähnten Beispiele beschränkt. Sonst wäre sie auch anders formuliert. Gruß M.A.T.
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Re: UN1057 SV658
[Re: moerser]
#32343
14.04.2022 15:32
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Claudi
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@moerser
Feuerzeuge als Werbeartikel finde ich aus dem Grund des aufwendigen Versandes unangenehm...
Pack die beiden FZ in eine Schachtel (es spricht ja gar nix dagegen, die zusammen in eine IP zu "füllen" und die Schachtel kommt in den Transportkarton.
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