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Beförderungspapier zweisprachig #32312 12.04.2022 11:49
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moerser Offline OP
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"Die in das Papier einzutragenden Vermerke sind in einer amtlichen Sprache des Versandlandes abzufassen und, wenn diese Sprache nicht Deutsch, Englisch oder Französisch, ist außerdem in Deutsch, Englisch oder Französisch, sofern nicht internationale Tarife für die Beförderung auf der Straße oder Vereinbarungen zwischen den von der Beförderung berührten Staaten etwas anderes vorschreiben."


Hat jemand ein Beispiel für eine Umsetzung?

Als Beispiel Versandland NL oder CZE

Ist das korrekt, dass nur die Angaben aus 5.4.1 in amtlicher Sprache und in D,E oder F sein müssen und weitere Angaben, wie z.B. die Spaltenüberschriften, einsprachig sein dürfen.

Es geht um Waren, die im Ausland in Zentrallägern gelagert sind und von dort bei bedarf in die Niederlassungen transportiert werden.

Re: Beförderungspapier zweisprachig [Re: moerser] #32313 12.04.2022 12:40
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Gerald Offline
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Hallo,
Antwort auf
Ist das korrekt, dass nur die Angaben aus 5.4.1 in amtlicher Sprache und in D,E oder F sein müssen und weitere Angaben,


Ja, genau so ist es. Hast die Quelle (5.4.1.4.1 zweiter Abschnitt) ja schon selbst gefunden. Immer in der amtliche Sprache des Versandlandes und ist die nicht D,E, oder F, dann noch in dieser. Hier im Forum hat schon mancher geschrieben, dass dies bei nicht vorhanden sei, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren durchgeführt wurde!!!

Es gibt zwar die M85 und M178, aber beide wurden von Deutschland nicht gezeichnet.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Beförderungspapier zweisprachig [Re: Gerald] #32315 12.04.2022 13:50
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moerser Offline OP
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M85, wenn ich das richtig verstehe, brauche ich bei einem Transport innerhalb Schwedens (oder nach Dänemark und Norwegen) kein zweisprachiges Dokument?
Also Schwedisch reicht.

Wo bekomme ich dann am einfachsten die korrekten Angaben in den jeweiligen Sprachen?

Ich bräuchte Schwedisch, Niederländisch, Tschechisch und Roumänisch crazy

Re: Beförderungspapier zweisprachig [Re: moerser] #32316 12.04.2022 13:52
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Und wenn jemand mal ein Beispiel für die Umsetzung hätte, wäre ich ein dankbarer Abnehmer.

Re: Beförderungspapier zweisprachig [Re: moerser] #32318 12.04.2022 14:25
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M.A.T. Offline
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Hallo, Moerser,
die korrekten Angaben wie im Deutschen aus den schwedischen etc. Vorschriften (mit etwas Mühe im Netz zu finden) oder von gewerblichen Anbietern, die die Recherche und aufwendige Alignierung schon geleistet haben.
Ja, die M85 gestattet es, mit einer der drei Sprachen auszukommen, wenn man nur in den drei Staaten fährt.
Viel Erfolg
M.A.T.

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 12.04.2022 17:23. Bearbeitungsgrund: Tippfehlerkorrektur
Re: Beförderungspapier zweisprachig [Re: Gerald] #32319 12.04.2022 14:35
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M.A.T. Offline
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Hallo, Gerald,
sehen Sie es auch so, daß diese Sprachanforderungen nur die Stoffangaben, nicht aber die anderen Teile des Beförderungspapiers, betrifft? Also nicht etwa Spaltenüberschriften oder vorgedruckte Klauseln etc?
Gruß
M.A.T.

Re: Beförderungspapier zweisprachig [Re: M.A.T.] #32321 12.04.2022 14:56
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Claudi Offline
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Es kann ja nur um die nach ADR geforderten Angaben gehen und dazu gehören Spaltenüberschriften oder Vermerke zur besseren Nutzbarkeit etc. nicht.

@moerser: Hast du denn mit Versendungen aus diesen Ländern zu tun? "Versandland" wird üblicherweise (korrigiert mich gerne) als Abgangsland verstanden und da haben wir in Deutschland Glück, denn Deutsch ist eine der drei ADR-Sprachen, d.h. aus Deutschland in alle ADR-Länder reicht theoretisch ein deutsches Beförderungspapier.
Beispiel: Deutschland -> Rumänien: deutsches Bef.papier. Rumänien -> Deutschland: Bef.papier rumänisch+D/ENG oder F zweisprachig.

Re: Beförderungspapier zweisprachig [Re: M.A.T.] #32322 12.04.2022 15:24
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Gerald Offline
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Hallo M.A.T.,
Antwort auf
sehen Sie es auch so, daß diese Sprachanforderungen nur die Stoffangaben, nicht aber die anderen Teile des Beförderungspapiers, betrifft?


Wenn Sie die Angaben nach Absatz 5.4.1.1.1 a) bis k) meinen, dann sehe ich es genau so. In der RSEB steht unter der Ziffer 5-28 Zu Absatz 5.4.1.4.1, 2.Unterabsatz ADR..
Der in Absatz 5.4.1.4.1, 2. Unterabsatz verwendete Begriff „Vermerke“ bezieht sich auf alle verbindlich in das "Beförderungspapier einzutragenden Angaben (siehe auch Unterabschnitt 1.8.3.11 Buchstabe b, 4. Anstrich ADR..").

Wobei dann im diesem Unterabschnitt steht: "Vermerke im Beförderungspapier (erforderliche Angaben);"!!!

Das hat also nichts mit den Spaltenüberschriften u.ä. zu tun, zumal diese nicht unbedingt gefordert sind.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Beförderungspapier zweisprachig [Re: Claudi] #32328 12.04.2022 17:20
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moerser Offline OP
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Ursprünglich geschrieben von: Claudi
Es kann ja nur um die nach ADR geforderten Angaben gehen und dazu gehören Spaltenüberschriften oder Vermerke zur besseren Nutzbarkeit etc. nicht.

@moerser: Hast du denn mit Versendungen aus diesen Ländern zu tun? "Versandland" wird üblicherweise (korrigiert mich gerne) als Abgangsland verstanden und da haben wir in Deutschland Glück, denn Deutsch ist eine der drei ADR-Sprachen, d.h. aus Deutschland in alle ADR-Länder reicht theoretisch ein deutsches Beförderungspapier.
Beispiel: Deutschland -> Rumänien: deutsches Bef.papier. Rumänien -> Deutschland: Bef.papier rumänisch+D/ENG oder F zweisprachig.



Ja leider, wie oben beschrieben betreiben wir Zentralläger unter anderen in Rumänien, Schweden und den Niederlanden, von denen die Niederlassungen in den Ländern beliefert werden.
Und sicherlich kommt es auch vor, das Güter zwischen den Ländern transportiert werden.

Und die Beförderungspapiere sollen demnächst zentral aus Deutschland erstellt werden.

Re: Beförderungspapier zweisprachig [Re: moerser] #32350 19.04.2022 09:40
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moerser Offline OP
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Nächste Anforderung aus dem Versand.

Es soll auf einer Gliederzug mit Wechselbrücken Gefahrgut bei Anwendung 1.1.3.6 transportiert werden.

Von a nach b und dann weiter aufgeteilt nach c und d

Die Summe für die komplette Beförderungseinheit liegt unter 1000 Punkte.

Frage :

Ist es möglich für jede Wechselbrücke ein eigenes Beförderungspapier zu erstellen?
- ADR sagt "Das oder die Beförderungspapier(e)", also sollten ja auch 2 oder mehr Beförderungspapiere für eine Beförderungseinheit möglich sein.

Aber, wohin mit den Angaben nach f) Bem: 1.

- auf ein weiteres Blatt?
- auf jedes Beförderungspapier, quasi zum zusammenrechnen?


Ich würde dem Versand ja gerne sagen, das Sie für jeden Transport ein Beförderungspapier mit den Angaben nach f) 1. erstellen sollen.

1. Komplett von a -> b
2. Brücke 1 von b -> c
3. Brücke 2 von b -> d


Wie wird das denn in der Praxis z.B. beim Sammelgut gehandhabt, wenn ich an mehreren Stellen Gefahrgut lade oder ablade und 1.1.3.6 anwenden kann und möchte?

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