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(CH) Lagerung von E-Bikes und Akkubetriebene Gerät #32393 27.04.2022 09:13
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XYRON Offline OP
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Guten Morgen allerseits,

Ich habe mich hier registriert, da ich wenigen Wochen ein Projekt im Unternehmen erhalten habe und mich entsprechend informieren möchte.

Wir sind in der Schweiz ein Handelsunternehmen und lagern Hauptsächlich Textilien. Es kommen aber auch vermehrt weitere Waren wie
z.B E-Bikes, Taschenlampen, Stirnlampen, Heizhandschuhe, Spraydosen, verschiedene Reiniger, Imprägniermittel, Schmiermittel, Gaskartuschen, oder auch Akkus (2000W/3500W, 230V) dazu.

Bei vielen Flüssigkeiten (Spraydosen, Imprägniermittel, Reiniger, Gaskartuschen) konnte ich die Lagerklassenzuordnung sehr gut einordnen.

Wie sieht es jedoch bei solchen Akkus, E-Bikes, Heizhandschuhe, Stirnlampen aus? Wie würde ich diese einordnen?
Meistens fehlt solch ein Datenblatt. Häufig habe ich auf Anfrage irgendwelche Betriebsanleitungen erhalten. Die sind jedoch nicht gleich aufgebaut wie die Sicherheitsdatenblätter von Druckgaspackungen bsp.




Freundliche Grüsse
Ronny

Re: (CH) Lagerung von E-Bikes und Akkubetriebene Gerät [Re: XYRON] #32394 27.04.2022 11:35
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Nitro Offline
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Guten Tag Ronny

Zu den Lagerklassen:
Lithiumbatterien sind gefährliche Gegenstände und sind somit in der Tat von den üblichen Gefahrstoff-Richtlinien (z.B. Leitfaden Lagerung gefährlicher Stoffe) nicht richtig erfasst.
Einige Kantone haben aber Merkblätter für die Lagerung (gebrauchter) Batterien erlassen.
Auch im VKF Brandschutzmerkblatt 2005-15 finden sich einige Informationen wie die Batterien zu Lagern sind (Lagerklassen hin oder her).

Zu den Informationen:
Sicherheitsdatenblätter gibt es nur für Stoffe und nicht für Gegenstände (wie Batterien).
Einige Lieferanten machen das trotzdem, über den Nutzen lässt sich streiten.
Die von dir benötigten Informationen zu den Batterien (kWh etc.) sollten aber in der "Prüfzusammenfassung nach UN 38.3" ersichtlich sein.
Diese muss dir der Hersteller/Lieferant bereitstellen.

Freundliche Grüsse
Nitro

Re: (CH) Lagerung von E-Bikes und Akkubetriebene Gerät [Re: XYRON] #32395 27.04.2022 11:41
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Hallo,
ergänzend zu Nitro der Hinweis, daß die Lagerung dieser Geräte mit Blick auf die Brandgefahr beurteilt werden sollte. Damit kommen neben den Brandschutzvorschriften auch die versicherungsvertraglichen Bedingungen ins Spiel.
Praktisch der Hinweis, daß metallene Sandkisten sich gut für die kurzfristige Lagerung defekter Liba eignen, und daß es einige spezialisierte Löschmittel gibt. Eines ist das sog. "Pyrobubbles".
Viel Erfolg
M.A.T.

Re: (CH) Lagerung von E-Bikes und Akkubetriebene Gerät [Re: XYRON] #32396 27.04.2022 15:37
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XYRON Offline OP
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Guten Tag ihr beiden,

Besten Dank für eure Hilfe. Wir haben von vielen Herstellern und Lieferanten Sicherheitsdatenblättern von Druckgaspackungen/Aerosolpackungen und anderen Flüssigen Stoffen bereits erhalten und konnten diese einer Lagerklasse sowie deren Transportvorschriften gemäss den GHS-Symbolen und den H-Sätzen zuordnen (zuordnung via Ablaufschema des Leitfadens).
Sind gerade dabei eine Excel-Liste a la "Lagerliste" zu erstellen (was haben/verkaufen wir, wie sind die zu Lagern und Transportieren). Darauf soll ein Konzept erarbeitet werden welche Artikel in welcher Lagerklasse und je nach Menge das weitere Vorgehen (Zusammenlagerungsverbot).


Lithiumbatterien als "einzelstück" sind bei uns nicht gelagert sondern nur verbaut in E-Bikes oder anderen Artikeln.
Wenn man dem Ablaufschema (Leitfaden Lagerung gefährlicher Stoffe) folgt, kommt eine E-Bike und deren verbaute Batterie (Lithium Akku) in eine für meiner Meinung nach unpassenden Lagerklasse (4.2 selbstentzündliche Stoffe) aufgrund der H-Sätze.

Wir lagern grundsätzlich nur Neuware E-Bikes mit verbautem Akku und weitere Akku/Batteriebetriebene Geräte. Da finde ich leider keine schlaue Antwort wie diese sicher zu lagern sind.


@M.A.T danke für den Hinweis. Im Aktuellen Entsorgungsprozess ist sowas bereits gehandhabt.



Grüsse,
Ronny

Re: (CH) Lagerung von E-Bikes und Akkubetriebene Gerät [Re: XYRON] #32397 27.04.2022 16:14
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Ursprünglich geschrieben von: XYRON
...
Wir lagern grundsätzlich nur Neuware E-Bikes mit verbautem Akku und weitere Akku/Batteriebetriebene Geräte. Da finde ich leider keine schlaue Antwort wie diese sicher zu lagern sind.
...


Hallo, soweit ich mitbekommen habe gibt es für die in Geräten verbauten Liba keine zwingenden Lagervorschriften. Ein Selbstentzündungsrisiko ist bei unbeschädigten Neugeräten wahrscheinlich vernachlässigbar. In Brandfall jedoch kann es natürlich zu einer Brandverstärkung kommen, vor allem, wenn die Geräte durch einen Umgebungsbrand beschädigt und entzündet werden, und dann mit Wasser gelöscht wird. Darum fände ich hier Klasse 4.3 passender als 4.2.
Ich würde unbedingt mit dem Versicherer darüber sprechen. Eine kurze Einführung ist hier.

Inwieweit hier nach schweizer Recht eine Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesichtspunkten notwendig wird kann ich nicht beurteilen, halte es jedoch für wahrscheinlich.

Viel Erfolg
M.A.T.

Nachtrag 29.4.
Der GG-Newsletter der IHK Schwaben (Hr. Winklhofer) verweist auf einige Dokumente, die hierzu interessant sein können, beim Deutschen Feuerwehrverband. Vielleicht finden Sie darin weitere Hilfen oder Anregungen.
Gruß
M.A.T.

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 29.04.2022 09:05. Bearbeitungsgrund: Nachtrag
Re: (CH) Lagerung von E-Bikes und Akkubetriebene Gerät [Re: M.A.T.] #32401 28.04.2022 07:22
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XYRON Offline OP
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Hallo M.A.T,

Vielen Dank für den Wertvollen hinweis. Es führt wohl darauf hin, dass ich bei einem Gefahrgutexperten anrufen muss :-)



Freundliche Grüsse
Ronny

Re: (CH) Lagerung von E-Bikes und Akkubetriebene Gerät [Re: XYRON] #32409 28.04.2022 11:19
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Claudi Offline
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Eher bei einem Lager-Brandschutz-Arbeitssicherheitsexperten (oder mehrere Leute zusammen an einen Tisch bringen: Feuerwehr, Versicherung, Arbeitsschutz, Brandschutz). Gefahrgut hat nichts mit der Lagerung zu tun, ein Gefahrgutexperte kennt sich nicht automatisch auch mit Lagerung generell (schon sehr komplex) und Lagerung von LiBatts im speziellen aus.

Re: (CH) Lagerung von E-Bikes und Akkubetriebene Gerät [Re: XYRON] #32410 28.04.2022 12:14
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Gerald Offline
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Hallo Ronny,
Antwort auf
Wie sieht es jedoch bei solchen Akkus, E-Bikes, Heizhandschuhe, Stirnlampen aus? Wie würde ich diese einordnen?


Wie Du schreibst geht es Dir um Informationen im Bezug der Lagerung. Sie mal unter nach. Ich denke mal das hilft Dir auf jeden Fall weiter, auch wenn es auf Deutschland bezogen ist.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: (CH) Lagerung von E-Bikes und Akkubetriebene Gerät [Re: Claudi] #32414 28.04.2022 13:58
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XYRON Offline OP
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Ja das musste ich auch feststellen. Viele wissen das gar nicht, dass zwischen Gefahrstoff (Lagerung, Handhabung) und Gefahrgut (primär Transport) unterschieden wird.
Das werde ich wohl so machen müssen. Schaue mich derzeit nach einem externen Berater für Arbitsschutz, Arbeitssicherheit.


Ich bedanke mich für eure Hilfe.



Grüsse
Ronny

Re: (CH) Lagerung von E-Bikes und Akkubetriebene Gerät [Re: XYRON] #32428 29.04.2022 10:40
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Nitro Offline
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Hallo Ronny

Wie gesagt, im VKF Brandschutzmerkblatt 2005-15 findest du viele Hinweise was die Lagerung von Lithiumbatterien angeht (sog. Stand der Technik).
Link:
https://www.bsvonline.ch/de/vorschriften/

In der Praxis wird dein Lager sowieso dem Plangenehmigungsverfahren (auch wenn es sich "nur" um eine Umnutzung eines bestehenden Betriebes handelt) unterliegen.
Das heisst, die Behörden müssen das Vorgehen vor dem Bau/Umbau sowieso abnehmen und genehmigen und nach dem Bau/Umbau abnehmen.
In der Regel muss da tatsächlich ein Brandschutzexperte zugezogen werden, ein Laie kriegt das nicht hin.

Falls du immer noch einen Berater suchts, schicke mir eine persönliche Nachricht, kenne da den ein oder anderen.

Gruss
Nitro

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