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Anderung der Einstufung während Lagerung #32463 09.05.2022 11:48
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Hallo zusammen,

Wie kann man den folgenden Fall lösen:
Vor einigen Monaten wurde im angemieteten Außenlager einer Spedition einer unserer Rohstoffe eingelagert. Zu dem Zeitpunkt war er laut Lieferant noch nicht als Gefahrgut klassifiziert. Nach einer Neueinstufung und Erhalt aktualisierter SDB ist er jetzt jedoch als Gefahrgut UN3077 eingestuft. Deshalb sind die Versandstücke auch nicht korrekt gekennzeichnet und es wurde leider auch keine geprüfte Verpackung verwendet.

Der Stoff soll nun zur Verarbeitung in unser Haus befördert werden. Es kann allerdings nicht vor Ort im angemieteten Lager umgepackt werden in eine geprüfte Verpackung. Kennzeichnung wäre eventuell noch möglich. Es sind Verpackungen mit über 5kg. Also scheidet SV375 auch leider aus.

Gibt es hier Erfahrungen wie man eine solche Lage konform der Vorschriften erledigen könnte?

Zuletzt bearbeitet von BeSaFo; 09.05.2022 11:49.
Re: Anderung der Einstufung während Lagerung [Re: BeSaFo] #32464 09.05.2022 12:15
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Gerald Offline
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Hallo,
Antwort auf
Der Stoff soll nun zur Verarbeitung in unser Haus befördert werden. Es kann allerdings nicht vor Ort im angemieteten Lager umgepackt werden in eine geprüfte Verpackung.


Und wie sieht es mit einer Bergeverpackung bzw. Bergegroßverpackung aus? Die Begriffsbestimmung steht im Kapitel 1.2, denn von der Begriffsbestimmung würde es für Deinen Fall klappen!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Anderung der Einstufung während Lagerung [Re: Gerald] #32465 09.05.2022 13:21
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Claudi Online
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Ich hatte einen ähnlichen Fall mit UN3077 in zwar gekennzeichneten/ markierten aber nicht zugelassenen/ nicht bauartgeprüften Säcken. Wir haben die Säcke dann in Schüttgutcontainer gepackt und als lose Schüttung befördert (entsprechend Spalte 17 VC1/2 Gefahrgutliste).
Natürlich wurde der Schüttgutcontainer entsprechend gekennzeichnet und als Gefahrguttransport bewegt.

Alternative war damals: Säcke in IBCs packen - das müssen noch nicht mal Bergungsverpackungen/-großverpackungen sein sondern halt IBC nach IBC08 + ggf. B3

Was hier praktikabel ist, hängt wohl sehr davon ab, wie das Material aktuell verpackt ist und welche Behandlung es verträgt, also ob es auf Hygiene/Reinheit ankommt.

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 09.05.2022 13:25.
Re: Anderung der Einstufung während Lagerung [Re: BeSaFo] #32466 09.05.2022 13:37
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M.A.T. Offline
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Hallo, BeSaFo,
über die guten Vorschläge der Kollegen hinaus noch der Hinweis, daß bei geänderter Klassifizierung eventuell eine Baumfisch-Eigenschaft zutrifft Wenn diese von einer WHG-Einstufung (vielleicht können Sie uns die CAS des Stoffes sagen?) herrührt wären bei der Beförderung die evtl. StVO-Schilder zu beachten; außerdem gelten die Hinweispflichten nach HGB.
Einsetzen von Altverpackungen in vorschriftenkonforme neue Verpackungen / IBC kann in vielen Fällen teurere Lösungen überflüssig machen.
Viel Erfolg
M.A.T.

Re: Anderung der Einstufung während Lagerung [Re: M.A.T.] #32471 10.05.2022 07:05
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Hallo,

und vielen Dank für die Hinweise!

Eine Bergungs(groß)verpackung ist wohl in diesem Fall das geeigneteste Mittel. Die Wege sollten "frei" sein, das müssten wir aber noch prüfen.

Grüsse!


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