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CLP H331 Giftig beim Einatmen ohne Gefahrgut #32480 11.05.2022 15:31
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Sadu Offline OP
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Hallo zusammen,

Wir haben einen Konkurrenten, der organischen Stoff gemäß CLP mit H331 Giftig beim Einatmen Kategorie 3 eingestuft hat. Jedoch hat er keine Gefahrguteinstufung vergeben. Das Produkt ist 100% genannter organischer Stoff. Wir vertreiben den gleichen Stoff.

Die Daten für inhalative Toxizität sind:
LC50/4h (Aerosol) >0,5-1 mg/L (Ratte) (OECD 403 (Stäube/Nebel))

Basierend auf den Daten müsste meiner Meinung die Klasse 6.1 vergeben werden (UN2810).

Die Argumentation der Konkurrenz ist, dass das Produkt zähflüssig mit einem Dampfdruck < 0,01 hPa ist.
Zitat: Aufgrund des vernachlässigbaren Dampfdrucks kann die Gefahr durch Einatmen nur in Sprühprozessen auftreten.
Bei der Studie zur Inhalationstoxizität ist das Produkt in die Aerosolform gezwungen worden und beim Transport unter normalen Bedingungen ist keine Aerosolbildung möglich. Daher ist das Produkt nicht als Gefahrgut eingestuft.

Ich konnte leider keine Referenz im ADR oder IMDG finden womit man das Produkt als ungefährlich für den Transport einstufen kann. Hatte jemand einen ähnlichen Fall? Wie ist die Meinung im Forum hierzu?

Mit vielen Grüßen
Sadu

Re: CLP H331 Giftig beim Einatmen ohne Gefahrgut [Re: Sadu] #32481 11.05.2022 16:04
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Claudi Online
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo,

schau doch mal in 2.2.61.1.3 ADR

LC50-Wert für die akute Giftigkeit beim Einatmen ist diejenige Konzentration von Dampf, Nebel oder Staub, die bei kontinuierlichem Einatmen während einer Stunde durch junge, erwachsene männliche und weibliche Albino-Ratten mit der größten Wahrscheinlichkeit den Tod der Hälfte der Tiergruppe innerhalb von 14 Tagen herbeiführt. Ein fester Stoff muss einer Prüfung unterzogen werden, wenn die Gefahr gegeben ist, dass mindestens 10 % seiner Gesamtmasse aus Staub besteht, der eingeatmet werden kann, z.B. wenn der aerodynamische Durchmesser dieser Partikelfraktion höchstens 10 µm beträgt. Ein flüssiger Stoff muss einer Prüfung unterzogen werden, wenn die Gefahr gegeben ist, dass bei einer Undichtigkeit der für die Beförderung verwendeten Umschließung Nebel entsteht. Sowohl bei den festen als auch bei den flüssigen Stoffen müssen mehr als 90 Masse-% einer für die Prüfung vorbereiteten Probe aus Partikeln bestehen, die, wie oben beschrieben, eingeatmet werden können. Das Ergebnis wird in mg je Liter Luft für Staub und Nebel und in ml je m3 Luft (ppm) für Dampf ausgedrückt.

Umgekehrt muss also ein Stoff, der flüssig ist aber aufgrund des geringen Dampfdruckes eben bei Undichtigkeiten bei der Beförderung keinen Nebel bildet sondern nur beim Versprühen/ Erzeugen eines Aerosols, nicht entsprechend bzgl. Giftigkeit beim Einatmen geprüft werden.

Re: CLP H331 Giftig beim Einatmen ohne Gefahrgut [Re: Sadu] #32482 11.05.2022 16:21
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M.A.T. Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo, wenn Sie das Ergebnis im Detail nachvollziehen wollen, blättern Sie weiter zu 2.2.61.1.8, dort sind die Umgebungsbedingungen für die Verdampfung aufgeführt.
Gruß
M.A.T.

Re: CLP H331 Giftig beim Einatmen ohne Gefahrgut [Re: Sadu] #32493 13.05.2022 11:15
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Sadu Offline OP
Neuling
OP Offline
Neuling
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Dankeschön! Wir werden uns die genannten Abschnitte genauer ansehen.


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