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Alte Paletten und Folien #28468 03.03.2020 15:48
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matigol Offline OP
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Hallo Abfallexperten,

Es geht zwar nicht um Gefahrgut, aber vielleicht kennt sich ja jemand aus.

Unser Lager ist 2-3 Kilometer vom Firmensitz entfernt. Wenn wir von dort gelegentlich kaputte Paletten (vom Lager zum Hauptsitz) transportieren, weil hier die Container stehen, handelt es sich dabei schon um einen Abfalltransport den wir eigentlich nicht durchführen dürfen? Wir wollen es vermeiden im Lager nochmals extra einen Holzcontainer aufzustellen.

Wer hat Tipps für mich?

Vielen Dank für alle Antworten

Freundliche Grüße

Re: Alte Paletten und Folien [Re: matigol] #28472 03.03.2020 21:14
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Frank66 Offline
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Hallo matigol,
ist nur ein Abfalltransport, wenn Ihr die Paletten auch als Abfall einstuft. Wenn Ihr gegenüber dem Kontrolleu plausibel "nachweisen" könnt, dass Ihr mit den Paletten noch was im Hauptsitz anfangen könnt (z.B. werden dort repariert) , dann macht Ihr auch keinen Abfalltranspor nach KrWG.

Bei Stoffen - die offensichtlich Abfall - sind z.B. Altöl, Lacke und Farben etc.) wäre ich vorsichtig mit so einer Vorgehensweise.

So würde ich das machen.

Gruß

Frank

Re: Alte Paletten und Folien [Re: Frank66] #28473 04.03.2020 08:10
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matigol Offline OP
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Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Sowas in die Richtung hab ich mir auch gedacht aber ich war nicht sicher ob das auch so akzeptiert wird. Letztlich ist es aber auch plausibel und wir werden das wohl auch so machen.

Danke noch mal für den Tipp

Grüße
Mati

Re: Alte Paletten und Folien [Re: matigol] #28494 06.03.2020 12:59
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0815san Offline
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Hallo matigol,

was die Paletten angeht ist das meistens relativ unkompliziert - selbst Einwegpaletten kann man noch zur Reparatur geben oder wenn sie unbeschädigt sind selber erneut verwenden, da brennt i. d. R. nichts an.


Schwierig wird die Argumentation allerdings, wenn die Paletten objektiv nur noch als nichtreparabel und entsorgungsreif durchgehen können, z. B. weil sie in der Mitte komplett durchgebrochen sind, was sie irreparabel macht. Das gilt dann btw. auch für Europaletten.

Dann befindet man sich im Bereich des Abfalltransportes (evtl. im Werkverkehr), und der ist seit dem 1. Juni 2014 anzeigepflichtig gegenüber den Behörden, auch wenn dies nur gelegentlich und im Rahmen anderer wirtschaftlicher Tätigkeiten erfolgt (d. h. nicht eigentlicher Zweck des Unternehmens ist). Für die im Topic ebenfalls erwähnte Folie würde das natürlich auch gelten.

Zuletzt bearbeitet von 0815san; 06.03.2020 13:05.
Re: Alte Paletten und Folien [Re: 0815san] #28504 09.03.2020 15:27
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earlybird Offline
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Hallo Matigol!

Ich würde mich auf die Handwerkerregelung berufen:

https://www.deutsche-handwerks-zeit...-ab-juni-zu-beachten-ist/150/3096/223759

Re: Alte Paletten und Folien [Re: earlybird] #28507 10.03.2020 09:31
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Hallo, die konkrete Rechtsgrundlage ist § 7 (8) bzw. (9) der AbfAEV. Übrigens ist die Formulierung dort so, daß die Mengengrenzen als Anhaltspunkt und nicht als starrer Grenzwert zu lesen sind.
Gruß
M.A.T.

Re: Alte Paletten und Folien [Re: M.A.T.] #32494 13.05.2022 13:18
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0815san Offline
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Ich hole das mal hoch, weil ich nun vor einer ganz ähnlichen Fragestellung sitze.

Unser Konzern hat mehrere Firmenstandorte. An einem Standort (Hauptgrundstück) haben wir einen großen Sammelplatz mit vielen Containern, weil hier ein Produktionsstandort ist, an dem wir einiges an Abfällen erzeugen. Nun haben wir an anderer Stelle in der Stadt eine Immobilienabteilung, die - im Gegensatz zur Eingangsfrage - nicht zum Betrieb gehört, sondern als eigenständige Firma innerhalb des Konzerns existiert und somit auch einen eigenständigen Firmensitz samt Werkstatt (für Reparaturen an den Immobilien/Wohnungen/Möbeln) hat. Der Abfall aus den Büros, Küche und so von dort gehen an den kommunalen Entsorger, soweit unproblematisch.

In dieser Werkstatt fallen neben den üblichen Abfällen wie z. B. öligen Putzlumpen natürlich auch Wertstoffe an, Metallabfälle etc. in geringen Mengen (weit unter 20 Tonnen in Jahr bzw. unter 2 Tonnen gefährliche Abfälle). Muss die Immobilienfirma diese kleinen Mengen eigenständig entsorgen, was aufgrund der Transportkosten etc. dazu führen wird, das ich selbst bei Metallen draufzahle, oder kann sie diese zu unserem Produktionsstandort bringen, und hier mit in die entsprechenden Container entsorgen, um davon zu profitieren, das wir hier aufgrund der anfallenden Mengen letztlich tatsächlich an dem Altmetall Geld verdienen und für die anderen Abfälle günstigere Preise habe? Oder wäre der Produktionsstandort dann rechtlich in der Position des Entsorgers für den anderen Standort, mit allem, was da dann als Rattenschwanz dran hängt?

Wären beide Firmen auf dem selben Grundstück, wäre das ganze vollkommen unproblematisch (läuft mit anderen Konzerntöchtern auch so, alle erzeugten Abfälle laufen über die am Hauptgrundstück ansässige und mit entsprechender Betriebsgenehmigung versehene "Mutter"), aber diese wohl ein wenig spezielle Fragestellung überfordert meine grauen Zellen dann doch.

Re: Alte Paletten und Folien [Re: 0815san] #32498 16.05.2022 06:30
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earlybird Offline
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Guten Morgen!

Meiner Meinung nach dürft Ihr den Abfall von der Imoabteilung zu Euch auf den Hof fahren, und diese dort entsprechend in die Container einwerfen =sortenrein zu trennen. (Du schreibst ja zudem, dass die Firma innerhalb Eures Konzerns geführt wird - gesonderte Rechnungadressen dürften hier nicht wirklich ein Problem sein. Ist bei uns ähnlich). Es handelt sich ja ausschließlich um nicht gefährliche Abfälle, die transportiert werden. Evtl. führt Ihr eine kleine Dokumentation, welche Abfälle (AVV) mit ca. Menge dorthin verbracht werden.

Den Hausmüll übernimmt der kommunale Entsorger - da gibt es dann auch nichts zu meckern.

Eine Rolle als Entsorger nehmt Ihr hier auf keinen Fall ein.

Und - Ihr könnt den Vorgaben der Gewerbeabfall-Verordnung gut nachkommen (Sortierung ..).

Re: Alte Paletten und Folien [Re: earlybird] #32500 16.05.2022 10:35
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Andreas_K Online
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"Die Beauftragung der Beförderung von (gefährlichen und nicht gefährlichen) Abfällen ist
 weder Sammeln noch Befördern noch Handeln noch Makeln im Sinne des KrWG,
 deshalb weder anzeige- noch erlaubnisbedürftig gemäß KrWG/AbfAEV."

Ich denke die Transporte müssen durch einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb durchgeführt werden.

Wollt ihr rechtssicher agieren, lasst euch durch einen Abfallsachverständigen beraten.

Re: Alte Paletten und Folien [Re: matigol] #32501 16.05.2022 13:26
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ATHI Offline
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Ich würde mit dem Verantwortlichen aus der Abfallbehörde vom Kreis darüber sprechen und ihm die Situation erklären, wie schon erwähnt mit den Vorteilen der Abfalltrennung gem. Gewerbeabfallverordnung usw.
Dann ist man auf der sicheren Seite.


_________
Gruß
André
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