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Re: UN3164 [Re: Steff] #32486 12.05.2022 08:08
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aw_ Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Steff


Bei Speicher unter 1,6 Liter gilt das Fassungsvermögen in Liter mal Druck in bar darf 80 nicht überschreiten.
d.h. Bei einem Fassungsvermögen von 1 Liter darf man Maximal 80 bar Ladedruck vorfüllen!!!
Dann ist es kein Gefahrengut. Ist das Ergebnis grösser 80 ist es Gefahrengut und mit UN 3164 Gefahrenzettel 2.2, zu kennzeichnen und ein Beförderung Papier zu erstellen.

Bei Speicher über 1,6 Liter ist die Marke von 400kg Netto entscheidend.
Gilt für das gesamte Bauteil (Speicher oder Anlage mit Speicher ohne Verpackung)

Ist das Gewicht kleiner als 400kg Netto kann die Sondervorschrift 594 angewandt werden
Dann muss der Speicher oder Aggregat in einer starken Außenverpackung verpackt werden!
z.B.: Palette mit Aufsatzrahmen und Sperrholzdeckel
Kein Gefahrengut!


Ist das Gewicht höher als 400kg Netto ist die Verpackungsanweisung P003 Sondervorschrift für die Verpackung PP 32 zu Nutzen.

d.h. Bei Aggregate und lose Speicher die schwerer sind als 400kg Netto müssen die Bauteile nicht in eine Staren außen Verpackung aber mit UN 3164 und Gefahrenzettel 2.2 gegenzeichnet sein.
Beförderungspapier ausfüllen und dem Fahrzeugführer mitgeben!


Moin,
Handelt es sich jetzt um Hydraulikspeicher/Membrangefäße oder Stoßdämpfer? SV 283 gilt nur für Stoßdämpfer. Werden die dort genannten Bedingungen eingehalten, ist die Befreiung für Stoßdämpfer anwendbar.

Ansonsten ist, wie bereits erwähnt, bei Benutzung der SV594 zu prüfen, ob der Berstdruck dem 5 fachen Ladedruck entspricht was eine Befreiung rechtfertigen würde und die Gegenstände sind zu verpacken um geschützt zu sein. SV 371 (enthaltenes kleines Druckgefäß mit Auslöseeinrichtung) entfällt.

Ist eine Befreiung nicht möglich, gelten selbstverständlich sämtliche im ADR geforderten Vorschriften wie Kennzeichnung, Beförderungspapier etc. und die P003!

PP32 macht ja nur Sinn, wenn man größere widerstandsfähige Gegenstände befördern möchte, die z.B. auf Palette befestigt sind. Da würde ein Verschlag oder eine geeignete Umverpackung ausreichen, die nicht den gelisteten Anforderungen der P003 entspricht. Geeignet ist eine Umverpackung wohl dann, wenn sie mindestens formstabil ist um das Gut zu schützen, was z.B. bei Aufsatzrahmen der Fall ist.

gruss..aw


Re: UN3164 [Re: Steff] #32495 13.05.2022 13:28
Registriert: Mar 2002
Beiträge: 51
gkleeberger Offline
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Beiträge: 51
Hallo. Hier kann nur der Hersteller weiterhelfen.
a) die genauen Daten kann nur der Hersteller wissen und Ihnen, evtl. in einer Produktinfo zukommen lassen.
b) Der Hersteller muss auch eine Aussage machen, ob die Geräte die Feuertestprüfung überstehen.
d.h. im Brandfall muss der Druck gefahrlos abgebaut werden und es dürfen keine Teile davonfliegen.
c) Auch kann nur der Hersteller einen Nachweis erbringen, dass nach einem QM-System gefertigt wurde und dass die Überdimensionierung erfüllt ist.

Eine ausreichend widerstandsfähige Verpackung ist dann rel. leicht zu finden (Schutz vor Beschädigung und Lackkratzern)

Viel Spaß beim Kontakt mit den Herstellern.
MfG
Gerhard

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