..es sollte beachtet werden, dass es sich hier keine gewerbsmäßige Sammlung von Abfällen handelt (vorheriger Verweis auf EfB), sondern lediglich um den Transport von eigenen Abfällen.

Notfalls kann auch bei der zuständigen Behörde eine Anzeige nach §53 KrWG gemacht werden (geringer Aufwand - 1x Formular ausfüllen) - dann müsste man bzgl. Mengen nicht mehr aufpassen. Das A-Schild müsste dann aber bei den jeweiligen Transporten an die LKWs angebracht werden.