Hallo,
bisher wurden Metallemballagen mit gef. Restanhaftung als büA entsorgt.
Wenn ich die Behälter restentleeren würde (tropf und spachtelrein), könnten diese doch in den normalen Metallschrott entsorgt werden....oder???
Gebinde sorgfältig entleeren:
1.Restentleerung sofort nach abschließendem Gebrauch
2.Gebinde schräg über einen Sammelbehälter stellen und tropffrei auslaufen lassen, zu zähe oder dicke Reste auspinseln oder ausspachteln.
3.Reste ggf. mit etwas gebrauchter Verdünnung nachspülen, reaktive Komponenten sauber ausspülen oder aushärten.
4.Der Behälter mit den gesammelten Resten wird, falls nicht weiter verwendbar, ordnungsgemäß als Sonderabfall entsorgt.
5.Deckelgebinde bleiben nach der Entleerung offen; in Spundgebinde werden (unter Beachtung des Arbeitsschutzes, Explosionsgefahr durch Funkenschlag!) zusätzlich einige Löcher geschlagen; die Gefahrstoff-Etiketten sind danach bedeutungslos.
6.Sorgfältig entleert sind Blechgebinde, wenn sämtliche Anhaftungen trocken sind und nichts mehr auslaufen, abschmieren, reagieren oder entzündet werden kann.
8.Die entleerten Gebinde können über die örtlichen Verwertungswege für Schrott- bzw. Blechverpackungen verwertet, an den Lieferanten oder die unten aufgeführten Unternehmen zurückgegeben werden.
Wenn man auf diesem Weg Metallemballagen entsorgen kann, dann wären doch deutliche Kosteneinsparungen für Betriebe machbar.
Gruß Beate