Hallo,
es gab da mal einen Beitrag in der Gela, ich glaube es war 2013, genau weiß ich es nicht mehr, und im Archiv komme ich nicht 2013.
Und zwar ging es um 2500kg UN 1500, Natriumnitrat 5.1(6.1) auf einem Lkw, welcher in die Kontrolle geraten war. Auf diesen befanden sich Säcke, welchen mit einer Lanze eine Probe entnommen wurde. Das entstandene Loch, wurde einfach mit einem Aufkleber verschlossen. Das Ergebnis, der
Fahrzeugführer erhielt ein Bußgeld von
250€ nach §§28 Nr.1, 37 (1) Nr.20 GGVSEB, RSEB Nr. 199 und
Absender (Verlader) erhielt ein Bußgeld von
500€ nach §§21 Nr.1, 37 (1) Nr.10b GGVSEB, RSEB Nr. 86.2!!
Aber der Absender (Verlader) hat das Bußgeld für den Fahrzeugführer übernommen, feine Sache, da der Fehler beim Verlader passiert war. Er hat jetzt eine Lösung gefunden, damit das nicht mehr passieren kann.
andere Idee wie eine ADR-konforme Probenahme bei Gefahrgutsäcken mit anschließendem Weitertransport erfolgen kann.
Da gibt es zwei Optionen, entweder Ihr füllt die Säcke um oder Ihr verwendet eine Bergeverpackung für den Weitertransport.
Nachtrag: Der Beitrag war das
Bild des Monats im Heft 8/2014, habe eben noch mal nachgeschaut! Also
nicht 2013!!!