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IBC Prüffristen und Transport #32534 23.05.2022 11:46
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Hallo zusammen,

in unserem Unternehmen werden zum Teil Einweg-IBC's genutzt. Grundsätzlich sind diese ab Baudatum 5 Jahre Nutzbar.

Jetzt wurde die Frage an mich herangetragen, ob diese ebenfalls Prüffristen unterliegen. Nach Recherche im ADR habe ich unter 4.1.2.2 gefunden das IBC's nach höchstens 2,5 Jahren oder 5 Jahren geprüft werden müssen.

Die IBC's sind mit Flusssäure (wohl Flurwasserstoffsäure UN1790?) gefüllt und werden anschließend ungereinigt per Spedition zur Entsorgung versandt.

Jetzt stellen sich zwei Fragen.

1. Ob die IBC’s nach 2,5 Jahren geprüft werden müssen

2. Können wir die IBC’s nach Entleerung (ungereinigt) versenden wenn das Datum überschritten ist. Ich meine Damit zum einen nach Ablauf des eventuellen Prüfdatums und zum anderen, wenn die 5 Jahre nach Bau abgelaufen sind.

Re: IBC Prüffristen und Transport [Re: Graeba] #32535 23.05.2022 11:52
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Hallo, umgekehrt gefragt: warum sollen Prüffrist-Vorgaben für Ihre IBC denn nicht gelten, sobald auch bei "Einweg" die Fristen überschritten werden und die IBC den drei Bauarten in 4.1.2.2 entsprechen?
Die Antworten für Ihre Fragen, denke ich, stehen in der Rn. Vermutlich ist die Säure max. 60%.
Gruß
M.A.T.

Re: IBC Prüffristen und Transport [Re: M.A.T.] #32536 23.05.2022 12:46
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Danke für die schnelle Info.

Leider kann ich mit der Abkürzung Rn. nicht viel anfangen. Können Sie mir diese bitte noch erklären?

Gruß
Graeba

Re: IBC Prüffristen und Transport [Re: Graeba] #32537 23.05.2022 12:51
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Entschuldigung, Rn. = Randnummer = Gliederungsnummer, z. B. 4.1.2.2.
Gruß
M.A.T.

Re: IBC Prüffristen und Transport [Re: M.A.T.] #32540 24.05.2022 10:49
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Graeba Offline OP
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Hallo M.A.T.,

vielen Dank für die Erklärung. Ich bin eben ganz neu in der Materie und stelle dann auch dumme Fragen, um es zu verstehen.

Mein zweites Problem konnte ich bis heute aber immer noch nicht lösen, es geht darum, dass die IBCs eventuell über die Prüffrist kommen, bevor diese leer sind. Bei uns werden die leeren, aber ungereinigten Einweg-IBCs von unserem Werk per Spedition zur Entsorgung gefahren. Gibt es hierbei Gefahrgutrechtlich Probleme, weil die Prüffrist, oder gar das Datum der Nutzbarkeit (>5 Jahre ab Herstelldatum) abgelaufen ist?
Wie gesagt sind die IBCs leer, aber ungereinigt, es ist also immer noch ein Rest Flusssäure (UN1790) drin.

Vielleicht hast du (ist es ok Du zu sagen?) da einen guten Tipp für mich? Meine Recherche im ADR hat bisher kein Ergebnis gebracht.

Gruß
Graeba

Re: IBC Prüffristen und Transport [Re: Graeba] #32542 24.05.2022 11:03
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Hallo nochmal,
die Antworten stehen in 4.1.2.2, 2. Satz.
Gruß
M.A.T.

Re: IBC Prüffristen und Transport [Re: Graeba] #32543 24.05.2022 13:50
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Gerald Offline
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Hallo Graeba,
Antwort auf
aber ungereinigten Einweg-IBCs von unserem Werk per Spedition zur Entsorgung gefahren.


Dafür könntest Du aber UN 3509, aber nur wenn es bei UN 1790 Verpackungsgruppe II ist, unter Beachtung der Sondervorschrift 663 nutzen.
Nur bei UN 1790 Verpackungsgruppe I geht es nicht.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: IBC Prüffristen und Transport [Re: Gerald] #32544 24.05.2022 15:02
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ATHI Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Gerald

Nur bei UN 1790 Verpackungsgruppe I geht es nicht.


UN1790 VG I ist doch in IBC garnicht zugelassen, oder?


_________
Gruß
André
Re: IBC Prüffristen und Transport [Re: ATHI] #32546 24.05.2022 15:21
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Gerald Offline
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Hallo Andre,
Du hast vollkommen Recht, in die Spalte hatte ich leider nicht gesehen. Danke!!!


Gruss aus Unterfranken

Gerald

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