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Kennzeichnung Umweltgefährdende Stoffe #32538 24.05.2022 09:12
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Niko_Prepp Offline OP
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Ich hänge gerade in einem Wissenloch und schaffe es nicht mich selbst an Land zu ziehen.

Wo erkenne ich, wann der Kleber Fisch+Baum auf das Versandstück muss. Folgende Stoffe kommen per CAO in die USA

UN 1133 Adhesives VG II
UN 1133 Adhesives VG III
UN 1950 Aerosols, flammable
UN 1993 Flammable liquid, n.o.s. ( ETHYL ACETATE , METHYL ETHYL KETONE )


Vielen Dank
Niko

Re: Kennzeichnung Umweltgefährdende Stoffe [Re: Niko_Prepp] #32539 24.05.2022 09:29
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M.A.T. Online
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Hallo, auf die Schnelle.
Bei den Sammelpositionen geht es nur über die Einstufung der Komponenten und hilfsweise über die WGK, falls das SDB nicht schon was aussagt. Bei Gasen ist die Wahrscheinlichkeit einer Umweltgefährdung eher gering.
Für die spezifische Position: Ethylacetat ist zumindestens WGK 1, MEK dito. Beide nach IMDG erst mal nicht als Baumfisch eingestuft, die UNNR allerdings nach Tankstoffliste ADN schon.
Gruß
M.A.T.

Re: Kennzeichnung Umweltgefährdende Stoffe [Re: M.A.T.] #32541 24.05.2022 09:59
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Niko_Prepp Offline OP
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Vielen Dank

Im MSDS ist die WGK 1 eingetragen, das Piktogram mit F+B ist auch vorhanden, ich werde es mal anbringen :-)

Re: Kennzeichnung Umweltgefährdende Stoffe [Re: Niko_Prepp] #32545 24.05.2022 14:15
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DJSMP Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Niko_Prepp
Ich hänge gerade in einem Wissenloch und schaffe es nicht mich selbst an Land zu ziehen.

Wo erkenne ich, wann der Kleber Fisch+Baum auf das Versandstück muss. Folgende Stoffe kommen per CAO in die USA

UN 1133 Adhesives VG II
UN 1133 Adhesives VG III
UN 1950 Aerosols, flammable
UN 1993 Flammable liquid, n.o.s. ( ETHYL ACETATE , METHYL ETHYL KETONE )


Vielen Dank
Niko


Prinzipiell ergibt sich die Notwendigkeit auf Grund der Eintragung in Abschnitt 14 des SDB. Dort muss angegeben sein, ob das Gefahrgut auch umweltgefährdend ist oder nicht. Aus den Gefahrgutvorschriften ist das nicht abzuleiten.

Nun wurde die Frage explizit zum Luftverkehr gestellt. Und hier ergibt sich für keine der genannten UN-Nummern eine Pflicht, die Markierung für umweltgefährdende Stoffe anzubringen. In 7.1.5.2 ist festgelegt, dass die Markierung für UN 3077 und UN 3082 angebracht sein muss. Natürlich kann laut Anmerkung 1 auch für andere Versandstücke erfolgen, wenn es denn laut SDB zutreffend ist.


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