Hallo Wiktoria,
Die städtischen Bediensteten möchten ein Fahrzeug abschleppen, welches in einem absoluten Halteverbot steht.
In der Gela 10/2020 stand ein ähnlicher Fall. Und zwar hat ein PKW am Samstag vor der einem Hochhaus auf der Zufahrts- und Stellfläche für die Feuerwehr geparkt, also im absoluten Halteverbot. Ein Hausmeister hat die Polizei verständigt.
Was ich in Deinem Fall auch gemacht hätte!!In dem Pkw (Gela 10/2020) befanden sich
20 Stahlflaschen Propangas (UN1965) Gasgesamtmasse von 220 kg, welcher dort bis Montag früh parken sollte um dann auf die Baustelle zu fahren. Bei dem Pkw war seit etwa drei Monaten die Haftpflichtversicherung abgelaufen, also hat die Polizei die Entwertung am Pkw vorgenommen, für ein Umladen auf ein zugelassenes Fahrzeug gesorgt und den Pkw abschleppen lassen. Zu den Kosten kommt jetzt noch die Ahndung durch die zuständige Behörde.
Ja, manchmal fragt man sich schon, was so mancher sich bei Umgang mit Gefahrgut so denkt!!!
@ Michael
Diese Interpretation geht mir ein wenig zu weit...
Mag ja sein, aber wenn ein städtischer Bediensteter so was sieht, sollte er schon reagieren, und das nicht einfach ignorieren! Das Halteverbot hat an der Stelle bestimmt einen Sinn gehabt, und wenn es dann zu einem Notfall kommt, und z.b. die Helfer können nicht halten bzw. durchfahren. Was ist dann???