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Das Abschleppen von Fahrzeugen mit Gefahrgutladung #32591 31.05.2022 13:37
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Wiktoria_W Offline OP
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Guten Tag,
es handelt sich um folgenden Sachverhalt:
Die städtischen Bediensteten möchten ein Fahrzeug abschleppen, welches in einem absoluten Halteverbot steht.
Dieses hat auf seiner Ladefläche ersichtlich Gefahrgut geladen ( Benzinkanister und Propangas), welches nicht gesichert ist.
Gibt es hierfür irgendeine Freistellung? Darf in diesem Falle überhaupt abgeschleppt werden?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße

Wiktoria

Re: Das Abschleppen von Fahrzeugen mit Gefahrgutladung [Re: Wiktoria_W] #32592 31.05.2022 13:39
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Hallo, ist in ADR 1.1.3.1 d) und RSEB 1-5.1 f. geregelt. Um die Lasi kommt man aber in keinem Fall herum, auch beim Abschleppen nicht.
Gruß
M.A.T.

Re: Das Abschleppen von Fahrzeugen mit Gefahrgutladung [Re: M.A.T.] #32593 31.05.2022 15:33
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Wiktoria_W Offline OP
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Vielen Dank für die Antwort.
Dies habe ich mir ebenfalls durchgelesen. nur Bei 1.1.3.1 d) handelt es sich eher um einen Unfall bzw. um Pannenfahrzeuge.
In meinem Fall handelt es sich um das Parken im absoluten Halteverbot.

Viele Grüße

Wiktoria

Re: Das Abschleppen von Fahrzeugen mit Gefahrgutladung [Re: Wiktoria_W] #32594 31.05.2022 15:39
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Da es im ADR keine Bestimmung für Halteverbotsabschleppen (wäre das dann auch für Parkverbotsabschleppen gültig?) gibt, muß man diese Bestimmung eben sinngemäß anwenden. In der Intention ist es m.E. irrelevant, unter welchen Umständen eine Behörde zur Gefahrenabwehr - ungesichertes Gefahrgut im öffentlichen Raum ist eine Gefahr - tätig wird. Die Alternative wäre z.B. Absicherung durch Polizei, bis der Fahrer auftaucht. Manchmal ist eben Handeln gefragt. Ziel des Gefahrgutrechts ist die Sicherheit, nicht die Formalie.
Eine weitere Alternative wäre Beschlagnahme und Umladen des GG auf ein Behördenfahrzeug und Verbringung dort, wohin das abgeschleppte Fahrzeug kommt.
Gruß
M.A.T.

Re: Das Abschleppen von Fahrzeugen mit Gefahrgutladung [Re: M.A.T.] #32595 31.05.2022 16:00
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Michael Offline
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Eine fehlende Ladungssicherung (weil z.B. Handwerker schon die Gurte gelöst haben) ist sicher kein Grund für eine Behörde hier zu handeln. Im Zweifel erkennt der MA des Ordnungsamtes auch nicht, dass eine Propangasflasche auch ohne Gurte sicher in einem Gestell stehen kann. Diese Interpretation geht mir ein wenig zu weit...

Aus Sicht der Ladungssicherung würde ich behaupten, dass in diesem Falle der Fahrer des Abschleppwagens auch für die Ladungssicherung des abgeschleppten Fahrzeuges zuständig wäre. Fragt sich ob sich ein Fahrer findet, der sich diesen Schuh anziehen möchte...
Den Versender kann man wohl in diesem speziellen Fall nicht sinnvoll in die Verantwortung ziehen.

Re: Das Abschleppen von Fahrzeugen mit Gefahrgutladung [Re: Wiktoria_W] #32603 01.06.2022 13:34
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Gerald Offline
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Hallo Wiktoria,
Antwort auf
Die städtischen Bediensteten möchten ein Fahrzeug abschleppen, welches in einem absoluten Halteverbot steht.


In der Gela 10/2020 stand ein ähnlicher Fall. Und zwar hat ein PKW am Samstag vor der einem Hochhaus auf der Zufahrts- und Stellfläche für die Feuerwehr geparkt, also im absoluten Halteverbot. Ein Hausmeister hat die Polizei verständigt. Was ich in Deinem Fall auch gemacht hätte!!

In dem Pkw (Gela 10/2020) befanden sich 20 Stahlflaschen Propangas (UN1965) Gasgesamtmasse von 220 kg, welcher dort bis Montag früh parken sollte um dann auf die Baustelle zu fahren. Bei dem Pkw war seit etwa drei Monaten die Haftpflichtversicherung abgelaufen, also hat die Polizei die Entwertung am Pkw vorgenommen, für ein Umladen auf ein zugelassenes Fahrzeug gesorgt und den Pkw abschleppen lassen. Zu den Kosten kommt jetzt noch die Ahndung durch die zuständige Behörde.

Ja, manchmal fragt man sich schon, was so mancher sich bei Umgang mit Gefahrgut so denkt!!!

@ Michael
Antwort auf
Diese Interpretation geht mir ein wenig zu weit...


Mag ja sein, aber wenn ein städtischer Bediensteter so was sieht, sollte er schon reagieren, und das nicht einfach ignorieren! Das Halteverbot hat an der Stelle bestimmt einen Sinn gehabt, und wenn es dann zu einem Notfall kommt, und z.b. die Helfer können nicht halten bzw. durchfahren. Was ist dann???


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Das Abschleppen von Fahrzeugen mit Gefahrgutladung [Re: Gerald] #32606 01.06.2022 14:01
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M.A.T. Online
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Hallo, Gerald,
danke für diesen Hinweis aus der praktischen Umsetzung. Gefällt mir.
Gruß
M.A.T.


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