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Trennbegriffe #32635 03.06.2022 16:14
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paul Offline OP
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Ich werde demnächst meine Erweiterung zum Gb See machen und habe eine Frage an die Spezialisten zum Thema Trennung von Gefahrgut zB im Container

Was ist den der Unterschied zwischen „Entfernt von“ und „Getrennt von“ ? Ich finde da keine Textstelle wo der Unterschied, zb Abstände, erklärt wird…

Vielen Dank für die Hilfe

Re: Trennbegriffe [Re: paul] #32636 03.06.2022 16:21
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Hallo, für beispielsweise Vollcontainerschiffe sind die Begriffe in 7.4.3.1 bestimmt; für Versandstücke, in 7.6.3.2. Siehe auch in 7.2.2.2 für die Erklärung dazu.
Gruß
M.A.T.

Re: Trennbegriffe [Re: M.A.T.] #32638 04.06.2022 13:12
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paul Offline OP
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Das heißt also wenn ich das richtig verstehe, dass wenn einer der 4 Trennbegriffe zum tragen kommt, das jeweilige Gefahrgut in der Regel nicht in einen CTU gestaut/gepackt werden darf und dann im nächsten Schritt, je nach Trennbegriff die Abstände z.b. im Laderaum des Schiffes umgesetzt werden werden/müssen?

Vielen Dank!

Zuletzt bearbeitet von paul; 04.06.2022 13:21.
Re: Trennbegriffe [Re: paul] #32639 04.06.2022 13:31
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Hallo, da fällt mir noch ein: es gibt eine offizielle graphische Darstellung der Trennvorschriften als Bekanntmachung. Diese kam nachträglich raus als man bei der IMO gemerkt hat, daß sie gebraucht wird. Soweit ich weiß ist sie in einer Software enthalten.
Gruß
M.A.T.

Re: Trennbegriffe [Re: paul] #32640 04.06.2022 15:35
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Jacob Madsen Offline
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Hallo Paul,

damit liegst Du genau richtig. Wenn ein Trenngrad (1-4) vorliegt, dann ist kein Zusammenladen in einer CTU erlaubt. Siehe Absatz 7.2.3.2.2 IMDG. Beachte aber auch die dort genannten Ausnahmen 7.2.6 und 7.3.4 IMDG.
UA 7.3.4.1 IMDG ist die Ausnahme des Trenngrades 1 mit Zustimmung der jeweiligen Hafenbehörde des Versandhafens. Diese sollte zwingend rechtzeitig vor einer Zusammenladung in eine CTU kontaktiert werden.
In dem UA 7.4.3.2 IMDG findest Du die graphische Darstellung der Trennung an Bord von Containerschiffen. Das benötigst Du aber nur als Reedereiplaner, Stauplaner auf dem Terminal bzw. als verantwortlicher Steuermann.


schöne Grüße aus dem Norden

Jacob Madsen

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Re: Trennbegriffe [Re: paul] #32641 04.06.2022 17:07
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Hallo, Paul, Ihre Ergänzung habe ich erst jetzt gesehen.
Generell ist für "entfernt von" eine Distanz = 3 m vorgegeben, und zwar vertikal und horizontal."Getrennt von" sind dann 6 m. Falls Sie die Trennung innerhalb eines Containers meinten (ich verstand "Versand von Containern") dann hat Kollege Madsen das schon abgedeckt.
Gruß
M.A.T.

Re: Trennbegriffe [Re: M.A.T.] #32642 04.06.2022 20:58
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paul Offline OP
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Danke an Alle!

Re: Trennbegriffe [Re: Jacob Madsen] #32661 08.06.2022 16:20
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paul Offline OP
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Auch auf die Gefahr hin zu nerven…eine Frage hätte ich noch…
Der Trenncode SG 5 besagt: Trennung wie für Klasse 3

Hat SG 5 eine Auswirkung auf die Zusammenladung von zb UN 3073, 6.1 / SG 5,SG 8,SG 35,SGG18 und UN 3078, 4.3 / SG 26,SG35, SGG15 ?

Mir ist dabei nicht ganz klar was „Trennung wie für…“ grundsätzlich bedeutet, ….

Grüße
Paul

Re: Trennbegriffe [Re: paul] #32677 10.06.2022 09:34
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Jacob Madsen Offline
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Hallo Paul,

„Trennung wie für…“ bedeutet einfach, dass die Trennvorschriften der jeweiligen Klasse mit beachtet werden müssen.
In Deinem Beispiel hat es eindeutig eine Auswirkung !
Gemäß der allgemeinen Trenntabelle in Kap. 7.2.4 sind Güter der Klasse 3 von Gütern der Klasse 4.3 "getrennt von" einander zu stauen / verladen. Diese Güter dürfen per se nicht in einen Container; an Bord müssen sie querschiffs durch einen "neutralen" Containerplatz voneinander getrennt werden.
Nun kommen noch die speziellen Trennanforderungen in Spalte 16b der Tabelle 3.2, die Du schon aufgelistet hast.
Laut SG 26 sind bei Stoffen der Klasse 3 bei Stauung an Deck dazwischen zwei "neutrale" Container in Querschiffsrichtung zu planen. D.h. UN 3073 (Trennung wie für Klasse 3) und UN UN 3078 (SG 26) sind immer zu trennen und an Deck zusätzlich mit größeren Abständen zueinander zu verladen.


schöne Grüße aus dem Norden

Jacob Madsen

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