Solche Kisten werden für Kleinflaschen ohne Ventilschutz oder Ventilkappe, also die CO2-Zylinder oder auch kleine O2-med-Flaschen, häufiger eingesetzt.
Bilder hab ich keine, aber dieses IGV-Merkblatt (von 2018) erklärt im Beitext zu Bild 5 diese Art Kisten durchaus für verwendbar.
Mit besten Grüßen
Udo Burkhard
Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten
[Re: UBurkhard]
#3258931.05.202210:05
Für den Versand als Gasflasche nach P200 ist sowas auch völlig legitim, da die Flasche an sich bereits allein versandfähig ist und in Schutzkisten zum besseren Handling, Schutz, Ladungssicherung etc. eingestellt werde dürfen. Aber im Rahmen des Versandes nach SV653 (bitte einfach mal den Text dieser SV lesen, dort sind Außenverpackungen gefordert) stelle ich die Zulässigkeit in Frage, weil ich in Frage stelle, dass diese Kisten Außenverpackungen darstellen.
Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten
[Re: DJSMP]
#3259031.05.202210:48
.....Wenn also die Ausrichtung der Verpackung geändert wird, darf auch aufm Kopp nichts raus fallen. Das ist bei der Bierkiste nicht gegeben. Demnach ist das ganz klar nicht vorschriftenkonform. ...
Genauso sehe ich das auch. Schon, weil "umschließen" alle 6 Seiten umfaßt, Gruß M.A.T.
Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten
[Re: M.A.T.]
#3264707.06.202217:13
Die von Ihnen beschriebene Beförderung von CO2-Flaschen ist unserer Auffassung nach nicht zulässig. Konkret dürften die nach oben offenen Gasflaschenkisten nicht die Anforderungen einer Außenverpackung nach SV 653 erfüllen.
Aus der Begriffsbestimmung nach Kapitel 1.2 ADR/RID ergibt sich für Außenverpackungen die folgende Definition: „Der äußere Schutz einer Kombinationsverpackung oder einer zusammengesetzten Verpackung, einschließlich des saugfähigen Materials, des Polstermaterials und aller anderen Bestandteile, die erforderlich sind, um Innengefäße oder Innenverpackungen zu umschließen und zu schützen.“ Dass eine Außenverpackung die Innengefäße bzw. die Innenverpackungen begriffsnotwendig umschließen muss, spricht dafür, dass sie nicht – ähnlich einer Getränkekiste – nach oben hin offen sein darf.
Diese Einschätzung dürfte zudem im Einklang mit der Begriffsbestimmung der Gefahrgutverpackung „Kiste“ im Sinne einer rechteckigen vollwandigen Verpackung aus Pappe gemäß Kapitel 1.2 ADR/RID stehen. Denn hiernach dürfen an Kisten überhaupt nur kleine Öffnungen angebracht werden, „sofern die Unversehrtheit der Verpackung während der Beförderung dadurch nicht gefährdet wird […]“. Eine Kiste, die wie beschrieben oben offen ist, entspricht demnach nicht mehr den grundlegenden Anforderungen, die die Gefahrgutregeln für diese Gefahrgutverpackung vorsehen.
Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten
[Re: Claudi]
#3264807.06.202217:26
Hallo Claudi, da hat ja das GG-Referat vom BMVI, bei Dir ein kleiner Schreibfehler, relativ schnell geantwortet und den Beantworteren zu Deiner "Kiste" Recht gegeben.
Bin ja mal gespannt, wenn der erste Fahrer mit der "Kiste" unter Nutzung der Sondervorschrift 653 in eine Kontrolle kommt. Die Kiste selbst ist ja recht professionell, also keine Eintagsfliege!!!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten
[Re: Gerald]
#3264907.06.202218:19
Mit viel schmunzeln habe ich diesen Beitrag verfolgt. Ich hatte bei einem Unternehmen das ich betreue einen ähnlichen Fall. Getränkekisten "CO²-Sprudel"Flaschen rein. Diese ragten noch ein Stück oben raus. Antwort "So bekommen wir es geliefert. Auf drängen von mir wurde beim Lieferanten mit Hinweis auf meine Beanstandung reglamiert. Lange tat sich nix. Inzwischen werden die Flaschen wie in der SV 653 beschrieben geliefert. Anbei ein Bild (leider find ich das Bild auf dem die Kiste alleine zu sehen ist nicht mehr).
Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten
[Re: HaraldB]
#3265007.06.202218:21
Hallo Claudi, da hat ja das GG-Referat vom BMVI, bei Dir ein kleiner Schreibfehler
Nein nein, das ist schon richtig... seit 08.12.2021 heißt es Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesministerium_f%C3%BCr_Digitales_und_Verkehr
Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten
[Re: Claudi]
#3265908.06.202213:32
Danke, für den Hinweis. Diese Änderung ist an mir Vorbei gegangen, obwohl ich im Bundesanzeiger darüber nichts gelesen habe, kann aber sein ich habe es überlesen. Ja, da sieht man, für was Geld da ist, denn so eine Umbenennung ist nicht gerade billig. Schon die Umbenennung in BMVI hat viel Geld gekostet!!