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SV für Abfälle 5.4.1.1.3 ADR #32695 14.06.2022 12:52
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Agnes24 Offline OP
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Hallo,

ich habe vor kurzem eine Fortbildung zur Abfallbeauftragten gemacht und bin dabei mich in die Praxis einzuarbeiten. In unserem Unternehmen bin ich als Gefahrgutbeauftragte tätig.

Unsere Abfälle (Warenretouren, Abfälle aus der Werkstatt) werden durch einen Entsorger an unserem Lager abgeholt. Der Fahrer hat als Beförderungsdokument einen Übernahmeschein und einen Lieferschein für die abzuholenden Abfälle dabei.

Im ADR 5.4.1.1.3 ist die Dokumentation von Abfalltransporten beschrieben. Bisher hatte ich mit der Abfallthematik im Gefahrgutrecht keine Berührungspunkte. Mir stellt sich nun die Frage ob ich zusätzlich zu den Dokumenten die der Fahrer des Entsorgers mitbringt auch einen Lieferschein erstellen und ihm mitgeben muss.

Vielen Dank für die Rückmeldungen wink

Viele Grüße

Agnes24

Re: SV für Abfälle 5.4.1.1.3 ADR [Re: Agnes24] #32696 14.06.2022 13:42
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M.A.T. Offline
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Hallo, Agnes 24
Lieferschein nicht aus dem GG-Recht, wohl aber das Beförderungspapier (was natürlich durch den Lieferschein geleistet werden kann, sofern die Angaben vollständig sind). Je nach Vertrag mit dem Entsorger kann aber auch der die GG-Dokumentation ausstellen, vor allem wenn er vertraglich die Klassifizierung übernommen hat.
Gruß
M.A.T.

Re: SV für Abfälle 5.4.1.1.3 ADR [Re: Agnes24] #32697 14.06.2022 14:11
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Gerald Offline
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Hallo Agnes24,
Antwort auf
sich nun die Frage ob ich zusätzlich zu den Dokumenten die der Fahrer


Im ADR Absatz 5.4.1.4.1 steht was zur Form und Sprache des Beförderungspapiers, das heißt Du kannst jedes Dokument wie z.b. die vorgeschriebenen Papiere eines anderen Verkehrsträgers, den Abfallbegleitschein, einen Lieferschein o.ä. verwenden, es müssen nur die Angaben nach den Unterabschnitt 5.4.1.1 und 5.4.1.2 enthalten sein.

Bei meinen Gefahrgutbeauftragenlehrgängen sage ich immer meinen Teilnehmern, dass sie im ADR-Buch über den Absatz 5.4.1.1.1 d) mit einem Kuli einen Hinweis "Form und Sprache auf Seite 977" schreiben sollen, denn so weit hinten suchen die wenigsten. Die Seitenzahl ist aus meinem ADR, kann aber auch eine Andere sein, hängt von der Ausgabe und dem Verlag ab.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: SV für Abfälle 5.4.1.1.3 ADR [Re: Gerald] #32699 14.06.2022 15:17
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Claudi Online
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In der Entsorgung ist der Entsorger der Absender iSd GGVSEB und muss dafür sorgen, dass ein GG-Beförderungspapier erstellt wird.
Der Entsorger ist sowas wie der Spediteur/ Organisator der Entsorgung. Ggf. fährt er das Material auch selbst, was möglich ist (Selbsteintrittsrecht). Man schließt nämlich keinen (Fracht-)Vertrag mit Abfalltransporteur X, einen Abfall von A nach Entsorgungsanlage B zu fahren sondern beauftragt einen Entsorger, sich um die Entsorgung zu kümmern, d.h. idR wird z. B. die Entsorgungsanlage von diesem bestimmt und geplant, wie genau alles abläuft.
In der Praxis erfolgen die GG-Angaben im Übernahmeschein (Papierform), Ausdruck des Begleitscheins (der ja eigentlich elektronisch vorhanden ist, aber das GG-Recht mag ja zum Glück echtes Papier) oder ähnl.
Dort sind sowieso die meisten Angaben enthalten und im Freifeld wird der GG-Datensatz und z. B. Hinweis auf Ausnahme 18 oder 20 ergänzt.

Der Abfallerzeuger ist der Auftraggeber des Absenders und muss die GG-Angaben schriftlich an den Entsorger übermitteln. Das ist die Theorie. In der Praxis empfiehlt der Entsorger oft eine Klassifizierung (sowohl GG als auch ASN aus dem Abfallrecht), die der Auftraggeber/Abfallerzeuger dann übernimmt.

Re: SV für Abfälle 5.4.1.1.3 ADR [Re: Agnes24] #32701 15.06.2022 02:08
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Gerald Offline
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Hallo Agnes24,
kleiner Nachtrag noch.

Unter dem Link findest Du ein Seviceheft, welches sich mit gefährlichen Abfällen beschäftigt. Ich denke mal, dass hilft Dir bei Deiner Arbeit bestimmt weiter.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: SV für Abfälle 5.4.1.1.3 ADR [Re: Gerald] #32702 15.06.2022 07:51
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Agnes24 Offline OP
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Hallo an Alle,

vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Bei uns übernimmt der Entsorger tatsächlich die Ausstellung des Beförderungsdokuments. Ich wollte mich nur vergewissern, dass ich als Neuling auf diesem Gebiet nichts übersehe blush

Herzliche Grüße

Agnes24

Re: SV für Abfälle 5.4.1.1.3 ADR [Re: Agnes24] #32703 15.06.2022 12:56
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Gerald Offline
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Hallo Agnes24,
Antwort auf
dass ich als Neuling auf diesem Gebiet nichts übersehe


Genau dafür gibt es das Forum, also keine Scheu, wenn Du eine Frage hast, dann gibt es hier im Forum bestimmt welche, die Dir weiter helfen. Jeder von uns hat mal angefangen. Oder anders, "es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen".


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: SV für Abfälle 5.4.1.1.3 ADR [Re: Gerald] #32704 15.06.2022 13:48
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M.A.T. Offline
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Wie wahr!
M.A.T.


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