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Telefonverkäufer Heizöl #32710 17.06.2022 00:12
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ralf1608 Offline OP
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Hallo liebe Kollegen,
ich bin neu hier und habe direkt eine Frage.
Unser externer Gefahrgutbeauftragter ist der Meinung unsere Heizöltelefonverkäufer währen als Auftraggeber des Absenders zu werten und somit nach 1.3 zu schulen.
Die Kollegen nehmen ausschließlichTelefonische Bestellungen von überwiegend Privatleuten an und übermitteln diese an unsere Dispo. Sie haben mit dem Gefahrgutprozess überhaupt keine Berührungspunkte. Hat unser externer GB recht?

Zuletzt bearbeitet von ralf1608; 17.06.2022 00:16. Bearbeitungsgrund: Schreibfehler
Re: Telefonverkäufer Heizöl [Re: ralf1608] #32711 17.06.2022 08:02
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Claudi Offline
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Hallo,

eine Person ist niemals im ersten Schritt AdA, weil das per Definition (§2 GGVSEB) ein Unternehmen ist.

Antwort auf
Auftraggeber des Absenders ist das Unternehmen, das einen Absender beauftragt, als solcher aufzutreten und Gefahrgut selbst oder durch einen Dritten zu versenden;


In dem Unternehmen ist das der Unternehmer und der kann diese Aufgabe (Pflicht) an leitende MA übertragen (=beauftragte Personen, die Pflichten des AdA inne hätten).

Es gibt nicht immer einen AdA, den sehe ich bei euch auch nicht, sondern ihr seid Absender, schließt einen Frachtvertrag mit euch selbst oder einem Transporteur, der das Heizöl ausfährt.

Rein praktisch gesprochen: wenn die Verkäufer wissen, dass es sowas wie Gefahrgut gibt, Heizöl UN1202, Klasse 3 ist, es besondere Anforderungen an eure TKW, Fahrer etc. gibt, ist das sicher nützlich für das Gesamtverständnis, aber die Leute sind an keinem gefahrgutrechtlichen Prozess beteiligt.
Dass Heizöl (ihr seid eine Heizölfirma/ Transportunternehmen nehme ich an?) Gefahrgut ist, wird eure Dispo vermutlich wissen ;-) und das müssen Sie auch nicht jeden Tag/ bei jeder Bestellung mitgeteilt bekommen.

Kurz: nein, ich sehe da keinen Schulungsbedarf zwingend. Optional: schadet nie, wenn es interessant gemacht ist, um den Horizont zu erweitern.

Re: Telefonverkäufer Heizöl [Re: ralf1608] #32715 17.06.2022 09:29
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Hallo, Ralf1608,
m.E. nein. Wer den Transport (als Person innerhalb der Orga der Firma) veranlaßt ist hier der Prozeßbeteiligte nach GGVSEB, nicht jemand, der nur einen Auftrag für die Firma annimmt.
Gruß
M.A.T.

Re: Telefonverkäufer Heizöl [Re: Claudi] #32719 17.06.2022 15:19
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Vielen Dank für die schnelle Antwort, so habe ich auch gegenüber unserem externen GB argumentiert aber er meinte es gäbe dazu ein Gerichtsurteil was dies verpflichtend macht. Ich bin froh das ich als Gefahrgutbeauftragter mit nicht so viel Praxis wie Ihr, die Situation wohl richtig eingeschätzt habe.

Zuletzt bearbeitet von ralf1608; 17.06.2022 15:22.
Re: Telefonverkäufer Heizöl [Re: M.A.T.] #32720 17.06.2022 15:21
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Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.
Hallo, Ralf1608,
m.E. nein. Wer den Transport (als Person innerhalb der Orga der Firma) veranlaßt ist hier der Prozeßbeteiligte nach GGVSEB, nicht jemand, der nur einen Auftrag für die Firma annimmt.
Gruß
M.A.T.

Re: Telefonverkäufer Heizöl - Urteil [Re: ralf1608] #32721 17.06.2022 16:55
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Hallo, Ralf 1608
vielleicht kann Ihnen der Gb dieses Urteil ja mal geben und sie stellen Quelle und Az. hier ein? Würde mich auch interessieren.
Gruß
M.A.T.

Re: Telefonverkäufer Heizöl - Urteil [Re: M.A.T.] #32723 18.06.2022 23:01
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ralf1608 Offline OP
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Ich hatte Ihn schon darum gebeten, aber er meinte dies müsse man gar nicht sehen, weil das ADR hier eindeutig wäre. Muss man nicht verstehen……
Deshalb hatte ich ja die Idee, die Fachleute hier zu Fragen.
Lg Ralf

Re: Telefonverkäufer Heizöl - Urteil [Re: ralf1608] #32724 19.06.2022 01:17
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Hallo, ralf1608.
zu dieser Anwort Ihres Gb kann man sich verschiedene Gedanken machen. Das sog. Argument krankt schon daran, daß, wenn die Sache eindeutig wäre, es kein Urteil gebraucht hätte. Wenn es doch eines gab kann logischerweise das ADR alleine hier eben nicht eindeutig gewesen sein, was seiner Aussage widerspricht. Und dann braucht man das Urteil. Sodann hat er ja kein Argument, warum Sie es nicht sehen sollten obwohl Sie danach fragen. Außerdem diente die Weitergabe sogar seiner fachlichen Reputation und wäre ganz im Sinne der Beratungstätigkeit. Verpflichtend würde ich ein Urteil nur sehen, wenn es von einem letztinstanzlichen Gericht kommt.
"Herrschaftswissen"?
Aber vielleicht ist es ja nicht mehr auffindbar.
Danke für Ihre vielsagende Antwort und schönen Sonntag
M.A.T.

Re: Telefonverkäufer Heizöl - Urteil [Re: M.A.T.] #32726 19.06.2022 13:48
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HaraldB Offline
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Hallo ralf1608

hat Dein Gb wirklich das ADR genannt? Wenn man es genau nimmt, kann das ADR hier gar nicht eindeutig sein. Da der Auftraggeber in der GGVSEB geregelt ist. Mir sind solche Leute immer suspekt. Etwas behaupten und dann nicht belegen können oder wollen. Also ich würde mir den Herrn noch mal genauer anschauen.
VG
Harald

Re: Telefonverkäufer Heizöl - Urteil [Re: HaraldB] #32728 20.06.2022 07:53
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Claudi Offline
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Gäbe dazu ein Urteil, dann müsste er es ja kennen und vorlegen können (und n Urteil sagt noch lange kein verbindliches Recht by the way). Weil "hab ich irgendwo mal gelesen" ist unsachlich.

Lege ihm mal die GGVSEB vor (ggf. hat er davon schon mal was gehört ;-) ) - https://www.gesetze-im-internet.de/ggvseb/__2.html - da soll es so eine Definition geben... Auftraggeber des Absenders ist das Unternehmen...

Im ADR hingegen gibt es den Auftraggeber des Absenders gar nicht (Definitionen in Kapitel 1.2 ADR).

Die Pflichtenübertragung (beauftragte Personen) gibt es im ADR gar nicht, die basiert auf dem deutschen OWiG (§9, §130).

Oder bezieht er sich bzgl. der Unterweisung auf 1.3.1 ADR?

Antwort auf
1.3.1
Anwendungsbereich

Die bei den Beteiligten gemäß Kapitel 1.4 beschäftigten Personen, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, müssen in den Anforderungen, die die Beförderung gefährlicher Güter an ihren Arbeits- und Verantwortungsbereich stellt, unterwiesen sein.

Die Telefonleute sind natürlich bei einem Beteiligten nach 1.4 (nämlich beim Unternehmen) beschäftigt, aber umfasst deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter?

Will er vielleicht zusätzl. Schulungen verkaufen?

@ralf1608: du bist auch GB und er ist zusätzl. extern? Oder hast du "nur" (nicht abwertend gemeint!) die Qualifikation, bist aber nicht bestellt?

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 20.06.2022 07:55.

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