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Schwefelsäure #32729 20.06.2022 15:37
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Christin1975 Offline OP
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Hallo,

wir stellen Härter her auf Basis von p-Toluolsulfonsäuren und Schwefelsäure.
Die p-Toluolsulfonsäure ist reizend bei Haut-und Augenkontakt, aber metallkorrosiv. Sie bekommt aber nicht den H290 lt. CLP. Das ergibt doch keinen Sinn...
Die Schwefelsäure ist ab 15% mit dem H314 zu kennzeichnen und wird doch auch erst ab 15% zu Gefahrgut oder? Die Schwefelsäure ist aber auch mit dem H290 gekennzeichnet. Im Internet findet man einige SDB mit 10%iger Schwefelsäure, die den H290 haben, keinen H314 und trotzdem Gefahrgut UN 2796 mit Verpackungsgruppe II. Wenn man jetzt aber nur die Metallkorrosivität berücksichtigt, müsste man doch hier eine UN-Nummer mit Verpackungsgruppe III wählen.
Sorry, ich verstehe es nicht...Kann mir bitte jemand helfen und mich aufklären.


Viele Grüße

Christin
Re: Schwefelsäure [Re: Christin1975] #32730 20.06.2022 15:53
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M.A.T. Offline
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Hallo, woraus leiten sie die 15 %-Grenze für Gefahrgut denn ab? Die entsprechenden UNNR haben keine SV, die das hergäbe. Mich würde auch interessieren, warum bei Metallkorrosivität die Hautätzung ignoriert werden kann bei der VG-Zuordnung? 2.1.3.3 sehe ich dazu eher nicht, aber vielleicht haben Sie Daten gemäß 2.1.2.6?
Gruß
M.A.T.

Re: Schwefelsäure [Re: M.A.T.] #32731 20.06.2022 16:04
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Christin1975 Offline OP
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Hallo M.A.T.,

die 15% leite ich aus der CLP ab.
https://echa.europa.eu/de/information-on-chemicals/cl-inventory-database/-/discli/details/9111
Ab 15% Schwefelsäure muss gefahrstoffrechtlich erst mit dem H314 gekennzeichnet werden.


Viele Grüße

Christin
Re: Schwefelsäure [Re: Christin1975] #32732 20.06.2022 16:04
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Claudi Online
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Hallo Christin,

das Problem ist: Gefahrstoff (mit den H-Sätzen) und Gefahrgut sind nicht wirklich harmonisiert und bei ätzenden Produkten kennt das Gefahrgutrecht keine %-Angaben, ab wann etwas zu GG wird oder pH-Werte, sondern die Ätzwirkung auf Haut bzw. Metall entsprechend ADR 2.2.8 ff.

Laut dem SDB von Merck unten bei den Quellen von https://de.wikipedia.org/wiki/P-Toluolsulfons%C3%A4ure ist sie übrigens H290 und auch Gefahrgut UN2585. Carl Roth hat p-Toluolsulfonsäure ohne H290, aber auch als UN2585. Andere Hersteller variieren auch bei den H-Sätzen, aber scheinen sich einig bei H2585.

Also was die Gefahrgut-Klassifizierung angeht, dürfte je nach Gehalt an Schwefelsäure und Aggregatzustand für euren Härter eine der 4 folgenden UN-Nummern in Frage kommen:
UN2583, UN2584, UN2585, UN2586
bis 5% Schwefelsäure ist das VG III, mehr als 5% Schwefelsäure VG II.

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 20.06.2022 16:14.
Re: Schwefelsäure [Re: Christin1975] #32733 20.06.2022 16:08
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Ursprünglich geschrieben von: Christin1975
Hallo M.A.T.,
die 15% leite ich aus der CLP ab.
https://echa.europa.eu/de/information-on-chemicals/cl-inventory-database/-/discli/details/9111
Ab 15% Schwefelsäure muss gefahrstoffrechtlich erst mit dem H314 gekennzeichnet werden.


Hallo, Christin1975
das ist m.E. ein Denkfehler. Die Gefahrguteinstufung ist unabhängig von der Gefahrstoffeinstufung. Besonders in Kl. 6.1 und 8 muß man da sehr vorsichtig sein.
Hilfreich ist für die prozentuale Einstufung die Rn. 2.2.8.1.6.3.5.
Einzelne Ätzende Stoffe haben im ADR Prozentgrenzen, das ist aber die Ausnahme; zB UN 2790.
Gruß
M.A.T.

Re: Schwefelsäure [Re: M.A.T.] #32809 01.07.2022 15:08
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gkleeberger Offline
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Hallo,
wirklich sehr schön, mal wieder einen Hinweis auf Rn zu lesen.
Echt gut, diese alten Hasen.

Gruß

Re: Schwefelsäure [Re: gkleeberger] #32810 01.07.2022 15:15
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laugh blush wink
M.A.T., der dem früheren IMDG(IMCO)-Code noch immer nachtrauert. Man mußte nur an drei Stellen gucken: Allgemeine Einleitung, Klasseneinleitung und Stoffblattseite, und hatte alles beieinander.
Herzlicher Gruß zurück!


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