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Re: Übergabe von Gefahrgütern an Privatkunden [Re: moerser] #32817 05.07.2022 14:48
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Wenn man es richtig aufstrippen möchte, würde unser gesamtes (Bau-)Marktsystem zusammen brechen. Allerdings haben hier auch die Unternehmen in den letzten 10 Jahren nicht unbedingt Ihre Hausaufgaben gemacht.

Jeder Kunde müsste erst einmal "durchleuchtet" werden, ob er
- Privatperson ist --> nach 1.1.3.1 a) ADR freigestellt
- gewerblich für ein Unternehmen befördern möchte, aber den Kram (z.B. Gasflasche) für seine Haupttätigkeit braucht und direkt auf die Baustelle fährt (1.1.3.1.c)
- gewerblich für ein Unternehmen befördern möchte, aber keiner der genannten Freistellungen unterliegt.
Da sind wir uns denke ich einig: Wird in der Praxis nie funktionieren.

ABER: Bis auf wenige Ausnahmen haben sich die Hersteller von Geräten mit Li-Batterien über 100 Wh keine Gedanken über die Retour-Logistik gemacht. Auch als Privatperson darf ich alles ohne Angabe von Gründen einfach zurück geben. Sofern ich das als Privatperson frei gestellt zum Markt zurück bringen muss, ist auch alles OK. Dann kann ich dort einen Prozess mit geschulten (Baumarkt-)mitarbeitern aufsetzen. Aber wehe, ich darf als Kunde das selbst per Post zurück senden. Das ist gesetzeskonform nicht zu machen, denn die Privatperson ist nicht geschult. Viele Baumärkte haben einen Online-Shop. Der Rasenmäher mit UN 3481 und Gefahrzettel 9A wird per Post (Verstoß gegen die Gefahrgutrichtlinien von Deutsche Post/DHL) nach Hause geliefert. Und dann? Was ist wenn ich den Rasenmäher oder auch nur den Akku zurück schicken möchte? Ich denke hier auch an sämtliche Discounter, die Geräte mit Lithiumbatterien über 100 Wh verkaufen und täglich wahrscheinlich zehntausendfach Verstöße gegen Gefahrgutvorschriften begangen werden, weil die Privatperson die Geräte mit den Akkus entweder gesetzeswidrig selbst per Post zurück schickt oder diese gesetzeswidrige Aufgabe die ungeschulte Kassiererin übernimmt.

Zum Aktuellen Fall: Wenn er kurz vor der Rente steht, will er entweder nochmal richtig rein piksen ins Wespennest oder er hat keine Ahnung, auf was er sich da einlässt oder er hat gar keine Ahnung und fischt im Trüben. Wenn er sich auf Gefahrguttagen rückversichern möchte, vermute ich Letzteres.

Bei einer Privatperson greift der zitierte 1.1.3.1 a) ADR. Da brauchen wir über Verlader (im Sinne des Gefahrgutrechts) usw. nicht philosophieren. Und die bauartgeprüfte gekennzeichnete Verpackung macht es nicht besser. Der Privatkunde darf den Akku über 100 Wh nicht zurück schicken. Er darf nur unter diesem Unterabschnitt freigestellt wieder in den Markt gefahren kommen und den Akku vor Ort zurück geben. Da ist die Verpackung relativ wurscht, solange die Bedingungen in 1.1.3.1 a) (Freiwerden des Inhalts verhindern...) bei dieser Privatbeförderung eingehalten werden. Die Argumentation der Gewerbeaufsicht ist also für die Privatperson Quatsch.

Nun zu den gewerblichen Unternehmen: Wenn der Monteur den Akku über 100 Wh kauft und damit direkt auf die Baustelle fährt, ist er über 1.1.3.1 c) raus. Die gleiche Freistellung greift auch, wenn er das später auf dem Auto hat um den Akku auf der Baustelle in einem Gerät zu verwenden. Ob er über diese Freistellung auch frei gestellt ist, wenn er den Akku zum Markt zurück bringen möchte, dürfen gern Juristen auswürfeln. ;-)

Wo er aber definitiv nicht freigestellt ist, ist der Fall, wenn er 20 solcher Akkus kauft und die auf die Niederlassungen der Firma verteilt, so dass sich später seine Kollegen bedienen können. Das wäre dann interne oder externe Versorgung des Unternehmens und durch 1.1.3.1 c) explizit ausgeschlossen. Und hier hätte das Gewerbeaufsichtsamt RECHT! Dazu kämen dann noch ADR-Beförderungspapier, Feuerlöscher 2 kg, Verladecheck, Kontrolle der Ladungssicherung,....

Nun wieder zurück zur Praxis: Wer sollte dann die Kunden einklassifizieren? Security am Eingang (Die haben ja in Corona-Zeiten geübt, "gute" und "böse" Kunden zu unterscheiden)? Die Dame an der Info? Die Kassierer? Vergessen wir es...


Re: Übergabe von Gefahrgütern an Privatkunden [Re: DJSMP] #32818 05.07.2022 15:08
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Es ist nicht nur praktisch nicht möglich, sondern auch nicht nötig meiner Ansicht nach.

Der Markt hat keinen Beförderungswillen und auch keine nach GGVSEB zutreffende Beteiligung, wenn der Kunde (egal, ob Privatperson oder Handwerker oder Lieferfahrer) mit der Ware aus dem Laden spaziert und danach irgendwas tut.

Onlineshops, Versand, Retoure, Verpackung der Retoure, Annahme von Retoureware im Markt und Rücksendung dieser irgendwo hin durch den Markt... alles klare Beteiligungen, klare Baustellen inkl. Hausaufgaben für einen Markt.

Re: Übergabe von Gefahrgütern an Privatkunden [Re: DJSMP] #32819 05.07.2022 17:54
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Ursprünglich geschrieben von: DJSMP

ABER: Bis auf wenige Ausnahmen haben sich die Hersteller von Geräten mit Li-Batterien über 100 Wh keine Gedanken über die Retour-Logistik gemacht. Auch als Privatperson darf ich alles ohne Angabe von Gründen einfach zurück geben. Sofern ich das als Privatperson frei gestellt zum Markt zurück bringen muss, ist auch alles OK. Dann kann ich dort einen Prozess mit geschulten (Baumarkt-)mitarbeitern aufsetzen. Aber wehe, ich darf als Kunde das selbst per Post zurück senden. Das ist gesetzeskonform nicht zu machen, denn die Privatperson ist nicht geschult. Viele Baumärkte haben einen Online-Shop. Der Rasenmäher mit UN 3481 und Gefahrzettel 9A wird per Post (Verstoß gegen die Gefahrgutrichtlinien von Deutsche Post/DHL) nach Hause geliefert. Und dann? Was ist wenn ich den Rasenmäher oder auch nur den Akku zurück schicken möchte? Ich denke hier auch an sämtliche Discounter, die Geräte mit Lithiumbatterien über 100 Wh verkaufen und täglich wahrscheinlich zehntausendfach Verstöße gegen Gefahrgutvorschriften begangen werden, weil die Privatperson die Geräte mit den Akkus entweder gesetzeswidrig selbst per Post zurück schickt oder diese gesetzeswidrige Aufgabe die ungeschulte Kassiererin übernimmt.


Da gehören wir dann wohl zu den Ausnahmen, wen der Kunde sich beim Servicecenter meldet und seinen Retourenwunsch angibt, so wird er gefragt, ob er die Originalverpackung noch hat, ansonstenbringt ihm der TDL, der dien Akku abholt eine neue Versandverpackung, korrekt belabelt.

Re: Übergabe von Gefahrgütern an Privatkunden [Re: moerser] #32820 05.07.2022 18:06
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Unser Markt in Koblenz hatte auch Besuch von der Gewerbeaufsicht, es ging genau um die Bosch Akkus 18 V 12,0 AH, er hat darauf bestanden, des der Marktmitarbeiter Alle Akkus in der Auslage mit dem 9a Label versieht. (Siehe Bild 1)


In der bunten Umverpackung befindet sich übrigens ein kleiner Baumustergeprüfter Karton, (Siehe Bild 2) der allerdings meiner Meinung nach nicht korrekt mit 9a belabelt ist (der muss doch weiß sein, eine Ausnahme kenne ich nur für den LQ Aufkleber).

Auf jeden fall ist der Vorschlag der Gewerbeaufsicht ja auch nicht korrekt.

Um den Akku Versandfähig zu machen ergeben sich zwei Möglichkeiten

1. unter der Annahme das der innere Karton mit dem aufgedruckten 9a Label korrekt wäre, handelt es sich bei dem Bunten Karton um eine Umverpackung, die mit 9a und "Umverpackung" beklebt werden müsste.

2. unter der Annahme, das der aufgedruckte 9a nicht korrekt wäre hatten wir ja nur eine Innenverpackung und müssten das ganze Konstrukt noch in eine baumustergprüfte Verpackung einbringen und diese dann mit 9a bekleben.

So handhaben wir das mit im onlineversand.

Anhänge 20220701_112105.jpgIMG_0147.JPG
Re: Übergabe von Gefahrgütern an Privatkunden [Re: moerser] #32821 05.07.2022 20:00
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Die haben da wohl irgendwas aufgeschnappt und jetzt geht das rum wie ein Lauffeuer?

Ich hätte den drauf bestehen lassen und nix gemacht. Der sollte erstmal die Grundlage dafür schlüssig klären und dann wird weiter geredet (oder geschrieben).

Was machen die wohl, wenn sie mitkriegen, dass Akkugeräte (<100 Wh) oft auf der Produktverpackung kein Li-Batt-Label tragen (obwohl Akku beigelegt), sondern das Label nur auf dem Transportkarton war (rechtlich korrekt) und die Geräte in Produktverpackungen in den Supermärkten ganz ohne Label liegen?

Wenn ihr als Markt diese Sachen verschickt (online-Handel), dann würde ich wirklich den bunten Karton in einen 4G-Karton packen und den als Versandstück/ Außenverpackung mit UN3480+9A bekleben und den Kram drin so lassen, wie er ist. Also nicht anfangen, den bunten Karton zu bekleben... deine Lösung 1. ginge auch, wenn ihr den kleinen 4G-Karton neu beklebt und den bunten Karton als Umverpackung.

Re: Übergabe von Gefahrgütern an Privatkunden [Re: Claudi] #32822 06.07.2022 07:25
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Moin,
Ursprünglich geschrieben von: Claudi
Der sollte erstmal die Grundlage dafür schlüssig klären und dann wird weiter geredet (oder geschrieben).

So sehe ich das auch!

Antwort auf
Wenn ihr als Markt diese Sachen verschickt (online-Handel), dann würde ich wirklich den bunten Karton in einen 4G-Karton packen und den als Versandstück/ Außenverpackung mit UN3480+9A bekleben und den Kram drin so lassen, wie er ist. Also nicht anfangen, den bunten Karton zu bekleben

Achtung hier darauf achten, dass der 4G auch mit Gegenständen geprüft ist, was meist schwierig ist, deshalb doch lieber das Original vom Hersteller benutzen:

Antwort auf
... deine Lösung 1. ginge auch, wenn ihr den kleinen 4G-Karton neu beklebt und den bunten Karton als Umverpackung.


Wobei ich jetzt nicht wirklich ein Problem sehe dass der Zettel 9a aufgedruckt ist..

gruss..aw

Re: Übergabe von Gefahrgütern an Privatkunden [Re: aw_] #32824 06.07.2022 08:46
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Wobei ich jetzt nicht wirklich ein Problem sehe dass der Zettel 9a aufgedruckt ist..

gruss..aw


Zum einen ist der nicht auf der Seite angebracht, obwohl, man könnte den Karton natürlich auch drehen wink

zum anderen ist die Farbe bei Gefahrzetteln vorgeschrieben und bei 9a ist halt ein weißer Hintergrund gefordert.

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Re: Übergabe von Gefahrgütern an Privatkunden [Re: moerser] #32825 06.07.2022 08:53
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Ursprünglich geschrieben von: aw_

Wobei ich jetzt nicht wirklich ein Problem sehe dass der Zettel 9a aufgedruckt ist..

gruss..aw


Zum einen ist der nicht auf der Seite angebracht, obwohl, man könnte den Karton natürlich auch drehen wink




Steht irgendwo, dass oben und unten keine "Seite" des Packstückes ist?

Re: Übergabe von Gefahrgütern an Privatkunden [Re: moerser] #32826 06.07.2022 09:36
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Ursprünglich geschrieben von: moerser
zum anderen ist die Farbe bei Gefahrzetteln vorgeschrieben und bei 9a ist halt ein weißer Hintergrund gefordert.

Ähnlich steht es auch unter 3.4.7.1 bei LQ: weiss oder ein aureichend kontrastierender Hintergrund. Ob das Zweite bei Aufdrucken der Fall ist lässt sich drüber streiten. Fakst ist, dass ein Aufdruck allgemein anerkannt ist und mir dahingehend noch nie ein Problem begegnet ist. Oder hat da jemand andere Erfahrung?

Ursprünglich geschrieben von: Michael
Steht irgendwo, dass oben und unten keine "Seite" des Packstückes ist?

Auch bei dem Maggiwürfel seh ich da kein Problem. Ist doch alles auf einen Blick erkennbar.

Re: Übergabe von Gefahrgütern an Privatkunden [Re: aw_] #32827 06.07.2022 09:57
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Ursprünglich geschrieben von: aw_
Ursprünglich geschrieben von: moerser
zum anderen ist die Farbe bei Gefahrzetteln vorgeschrieben und bei 9a ist halt ein weißer Hintergrund gefordert.

Ähnlich steht es auch unter 3.4.7.1 bei LQ: weiss oder ein aureichend kontrastierender Hintergrund. Ob das Zweite bei Aufdrucken der Fall ist lässt sich drüber streiten. Fakst ist, dass ein Aufdruck allgemein anerkannt ist und mir dahingehend noch nie ein Problem begegnet ist. Oder hat da jemand andere Erfahrung?


Bei dem LQ ist es unter 3.4.8.1 ja auch ausdrücklich zulässig.

Der mittlere Bereich muss weiß oder ein ausreichend kontrastierender Hintergrund sein.


Für die Gefahrzettel heißt es aber:

5.2.2.1.2 Statt Gefahrzettel dürfen auch unauslöschbare Gefahrkennzeichen angebracht werden, die den vorgeschriebenen Mustern genau entsprechen.

Und bei den mustern heißt es nunmal klar "Hintergrund weiß"

Ursprünglich geschrieben von: aw_

Ursprünglich geschrieben von: Michael
Steht irgendwo, dass oben und unten keine "Seite" des Packstückes ist?

Auch bei dem Maggiwürfel seh ich da kein Problem. Ist doch alles auf einen Blick erkennbar.


Habe ich ja geschrieben, einfach umdrehen.

Bei Verpackungen mit Ausrichtungspfeilen macht es schon Sinn zwischen Seite und oben oder unten zu unterscheiden. crazy

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Zuletzt bearbeitet von moerser; 06.07.2022 09:57.
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