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UN3536 LITHIUMBATTERIEN... EINGEBAUT #26633 06.05.2019 13:41
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Claudi Online OP
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Hallo zusammen,

ich habe ein Fahrzeug, welches an einem Einsatzort als mobile Stromversorgung dienen soll. Für kleinere Strommengen hat es Solarzellen, die im Fahrzeug eingebaute Li-Ionen-Batterien speisen (dienen nicht zur Stromversorgung von irgendetwas während der Fahrt).

Aus meiner Sicht ist das Fahrzeug dann eine UN3536 oder?

Es befindet sich auch noch eine UN 3529 VERBRENNUNGSMASCHINE MIT ANTRIEB DURCH ENTZÜNDBARES GAS (Stromerzeuger mit Gas als Brennstoff) in Übereinstimmung mit SV 363 auf dem Fahrzeug. Spricht da etwas dagegen?

Für UN3536 gilt ja die SV 389: Einsatzzweck, Befestigung, Kennzeichnung - klar.

Wird ein Beförderungspapier benötigt? - Ich denke schon - ich wüsste nicht, warum man davon befreit wäre.
Handelt es sich um einen kennzeichnungspflichtigen Transport? - Ich denke nein, da keine Bef.kat. zugeordnet ist (oder ergibt sich daraus, dass 1.1.3.6 ADR generell nicht angewendet werden kann?).

Habe ich da nen Denkfehler?

Die für ADR ungewöhnliche Kennzeichnung soll sich wohl 2021 ändern? Gibt es dann Placards auf beiden Längsseiten und hinten, orangefarbene WT vorn und hinten oder noch WT mit Nummern? Das ist doch alles nicht zu Ende gedacht...

Re: UN3536 LITHIUMBATTERIEN... EINGEBAUT [Re: Claudi] #26634 06.05.2019 14:19
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Hallo, Claudi
1. UN 3536? M.E. ja.
2. Zusammenladen mit 3529? M.E. nicht nach 7.5.2.1 oder Sp. 18 oder SV 363 untersagt, also ja.
3. Bef.-Papier. Keine BK heißt für mich, daß keine Möglichkeit nach 1.1.3.6.3 ausgewählt werden kann; es gibt keine Erleichterung nach Punkten.
Einen Denkfehler sehe ich nicht.
4. Zu Ende gedacht ist m.E. die ganze Lithium-Klassifizierung nicht, sowohl prinzipiell (eigentlich Kl. 4.2 + 4.3), graduell (Gefährdung durch die Liba-Mengen bei 3536?) als auch organisatorisch (Die Liba-Regelungen sind m.E. nur noch von ausgefuchsten Spezialisten umsetzbar - dazu gehöre ich nicht) und das trägt eher dazu bei, daß Vorschriften ignoriert denn eingehalten werden. Weniger wäre hier mehr.
Gruß
M.A.T.

Re: UN3536 LITHIUMBATTERIEN... EINGEBAUT [Re: M.A.T.] #26640 06.05.2019 18:39
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Claudi Online OP
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Nun muss ja bei UN3536 links und rechts eine orangefarbene WT dran, weil das SV 389 fordert.

Wäre es ein kennzeichnungspflichtiger Transport, weil 1.1.3.6 nicht genutzt werden könnte, kämen vorn und hinten auch noch WT dran - das würde ja völlig verrückt aussehen.
Man hätte ja Bef-kat. 0 zuordnen können, wobei es ja kein Transport in Versandstücken ist (aber auch keine lose Schüttung oder Tank)...

Und im Gegensatz dazu wären die Li-Batterien freigestellt, wenn sie etwas mit Strom versorgen würden, was während der Beförderung aktiv ist - wobei man auch überlegen könnte, ob nicht die Solarpanele während der Beförderung auch Energie "einsammeln" und in die Batterien speichern, die dann aktiv wären.

Mit "normalen" Lithiumbatterien kommt man ja noch zurecht, wenn man sich durch den Dschungel der drölfzig Sondervorschriften schlägt, aber UN3536 passt nicht bzw. es fehlen Vorgaben, was der Gesetzgeber von einem will bei dieser UN-Nummer, so dass sie im Grunde unbrauchbar ist. Wer denkt sich sowas aus? Denken die Leute bei UN nicht mal einen Transportablauf bis zum Ende durch?

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 06.05.2019 18:40.
Re: UN3536 LITHIUMBATTERIEN... EINGEBAUT [Re: Claudi] #26643 06.05.2019 20:07
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Mit dieser UNNR sollte, so meine Wahrnehmung, auf Container mit Liba-Batterien zur Sendungsverfolgung reagiert werden. Ich kann das aber nicht belegen.
Meine Vermutung ist, daß bei der Rechtsetzung hier nur re-agiert wird auf Probleme, die mit neuen Anwendung von Liba entstehen. Diese UNNR haben ja mehr Änderungen, SV und Erläuterungen erfahren als alle anderen in den letzten Jahren. Das sehe ich als Indiz, daß der Gesetzgeber hier der Entwicklung nur hinterherhinkt.
Die Sinnhaftigkeit von GG-Vorschriften zu verstehen habe ich vor vielen Jahren aufgegeben; ich glaube einfach.
In kleinerem Maßstab hat das bei den Mischladefahrzeugen auch so stattgefunden; die hatte der Gesetzgeber schlicht nicht "auf dem Radar" anfangs.
Interessante Idee, die Akkus im Stromkreis mit den Paneelen zu betreiben. Nett.
Wenn Sie das mit "normalen" Liba schaffen: Respekt. Ich halte mich da vorsichtig zurück und lasse Fachleute ran. Ein paar gibt es ja, wie die Kollegin aus Österreich oder der Batterie-Service in Süddeutschland.

Re: UN3536 LITHIUMBATTERIEN... EINGEBAUT [Re: Claudi] #40494 26.02.2026 17:22
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Hallo Claudia,

von den Gefahrguttagen am Nürburgring sowie von diversen Einträgen hier weiß ich das du diese Thema besser verstehst wie viele andere.
Hier mein Frage an dich.
UN 3536 ich weiß, schlimm
Brauche ich Tafeln am Fahrzeug? Wie wird die Einheit (Container) gekennzeichnet und was benötigt der der Fahrer und das Auto bzw. der LKW?
Wenn mein Chef und ich SV 389 neun lesen sieht es aus als bräuchte man nichts. Wie siehst du das ?


Mit freundlichen Grüßen

Re: UN3536 LITHIUMBATTERIEN... EINGEBAUT [Re: Speedy] #40495 27.02.2026 07:58
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Hi,

meine Sichtweise:

Bis 1000 Punkte (333 kg Batterien) in der Güterbeförderungseinheit muss die Einheit nicht gekennzeichnet werden (Fahrzeug auch nicht).
Ab > 1000 Punkten orangefarbene WT.
Die RSEB erläutert dazu noch in 3-6:
Die nach Kapitel 3.3 Sondervorschrift 389 letzter Satz vorgeschriebenen orangefarbenen Tafeln sind nach ADR/RID/ADN ohne Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr und ohne UN-Nummer zulässig. Die Anbringung
dieser Tafeln ist an den beiden Längsseiten der Güterbeförderungseinheit mit Lithiumbatterien ausreichend.
Falls die Güterbeförderungseinheit mit eingebauten Lithiumbatterien ein Container ist, müssen die Tafeln nicht am Fahrzeug angebracht sein, das Anbringen am Container ist ausreichend.

Ausrüstung: keine Freistellung, keine Rede von "unterliegt nicht den übrigen Vorschriften... d.h. bis 1000 Punkte 2kg-Feuerlöscher, darüber volle Ausrüstung

Fahrer: ist das gleiche wie bei der Ausrüstung. Also bis 1000 Punkte Unterweisung nach 1.3 ADR, darüber ADR-Schein

Beförderungspapier: immer nötig, außer es greifen ggf. Ausnahmen wie GGAV Ausnahme 18.

Re: UN3536 LITHIUMBATTERIEN... EINGEBAUT [Re: Claudi] #40496 27.02.2026 07:58
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Ursprünglich geschrieben von: Claudi
Hallo zusammen,

Ich denke nein, da keine Bef.kat. zugeordnet ist (oder ergibt sich daraus, dass 1.1.3.6 ADR generell nicht angewendet werden kann?)...


Hallo,

in meinem ADR hat UN3536 BK 2 zugeordnet..

Re: UN3536 LITHIUMBATTERIEN... EINGEBAUT [Re: aw_] #40498 27.02.2026 08:56
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Ursprünglich geschrieben von: aw_
Ursprünglich geschrieben von: Claudi
Hallo zusammen,

Ich denke nein, da keine Bef.kat. zugeordnet ist (oder ergibt sich daraus, dass 1.1.3.6 ADR generell nicht angewendet werden kann?)...


Hallo,

in meinem ADR hat UN3536 BK 2 zugeordnet..


Hallo,

das Zitat stammt aus 2019 und damals war keine Beförderungskategorie zugeordnet (bzw. "-").

In meiner aktuellen Antwort habe ich den aktuellen Rechtsstand berücksichtigt, daher Hinweis auf 333 kg/ 1000 Punkte.


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