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Digitales Beförderungspapier #32775 27.06.2022 10:29
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Graeba Offline OP
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Hallo zusammen,

ich weiß nicht, inwieweit das Thema digitales Beförderungspapier bei euch relevant ist aber bei uns im Unternehmen will man dies nun einführen. Hierzu finde ich unter 5.4.0.2 das dies wohl zugelassen ist (Voraussetzung, mindestens der schriftlichen Dokumentation entsprechend).

Unter 5.4.0.3 steht „… muss der Absender in der Lage sein, dem Beförderer die Informationen als Papierdokument zu übergeben.“ Dies verwirrt mich etwas.
Wir transportieren das Gefahrgut zum Teil selbst und zum Teil durch Tarnsportunternehmen. Muss nun dem (eigenen oder auch fremden) Fahrzeug nur das Tablet mit den Daten mitgegeben werden oder muss dieser auch jederzeit in der Lage sein die Beförderungsdokumente zu drucken (sprich Drucker im LKW)?

Gruß
Graeba

Re: Digitales Beförderungspapier [Re: Graeba] #32776 27.06.2022 11:22
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M.A.T. Offline
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Hallo, schauen Sie mal in die RSEB (5-14) dazu. Ausdruckmöglichkeit auf der Beförderungseinheit reicht aus, ist aber auch gefordert. Es gibt auch eine separate, umfängliche BMV-Veröffentlichung (Ja, ich weiß daß die Abkürzung alle naselang geändert wird) zum el. BP. hier.
Gruß
M.A.T.

Re: Digitales Beförderungspapier [Re: M.A.T.] #32804 30.06.2022 10:43
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Graeba Offline OP
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Vielen Dank für die Hilfe. smile Im RSEB habe ich leider nichts gefunden was für mich richtig greifbar wäre. Ich gehe davon aus das Sie §5, 5.1-5.14 meinten, richtig?

Re: Digitales Beförderungspapier [Re: Graeba] #32805 30.06.2022 11:02
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Hallo,
von § 5 ist keine Rede hier. Gemeint ist die Erläuterung 5-14 in der RSEB, zu Unterabschnitt 5.4.0.2.
Gruß
M.A.T.

Re: Digitales Beförderungspapier [Re: Graeba] #32806 30.06.2022 12:18
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aw_ Offline
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Moin, soweit ich weiss muss das über eine 'Trusted Party 1' (TP1) laufen. Der Nominy dafür ist GBK in Ingelheim.
Siehe hier
gruss..aw

Re: Digitales Beförderungspapier [Re: Graeba] #32807 30.06.2022 12:22
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Gerald Online
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Hallo Graeba,
Antwort auf
Im RSEB habe ich leider nichts gefunden was für mich richtig greifbar wäre. Ich gehe davon aus das Sie §5, 5.1-5.14 meinten, richtig?


M.A.T. hatte in seinem Beitrag einen Link zum BMDV (wobei die Homepage etwas Gewöhnungsbedürftig ist, großes Bild und weiter unten dann die Hinweise) eingestellt, da hättest Du nur etwas skrollen müssen bis "Leitfaden elektronischen Beförderungspapier" öffnen und ganz unten ist dann ein Link zu -Bekanntmachung des Leitfadens für die Anwendung des Unterabschnitts 5.4.0.2 ADR/RID/ADN Bonn, 04. Februar 2021- und dort sind dann alle Informationen, welche Du brauchst. Hier ist die Bekannmachung, in der RSEB unter Ziffer 5-14.2 letzter Satz steht dazu auch ein Hinweis mit Quellenangabe!

Nachtrag:
Hier ist die letzte Bekanntmachung zu TP1!!!

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 30.06.2022 12:25. Bearbeitungsgrund: Nachtrag:

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Digitales Beförderungspapier [Re: Graeba] #32816 05.07.2022 14:09
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DJSMP Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Graeba
Hallo zusammen,

ich weiß nicht, inwieweit das Thema digitales Beförderungspapier bei euch relevant ist aber bei uns im Unternehmen will man dies nun einführen. Hierzu finde ich unter 5.4.0.2 das dies wohl zugelassen ist (Voraussetzung, mindestens der schriftlichen Dokumentation entsprechend).

Unter 5.4.0.3 steht „… muss der Absender in der Lage sein, dem Beförderer die Informationen als Papierdokument zu übergeben.“ Dies verwirrt mich etwas.
Wir transportieren das Gefahrgut zum Teil selbst und zum Teil durch Tarnsportunternehmen. Muss nun dem (eigenen oder auch fremden) Fahrzeug nur das Tablet mit den Daten mitgegeben werden oder muss dieser auch jederzeit in der Lage sein die Beförderungsdokumente zu drucken (sprich Drucker im LKW)?

Gruß
Graeba


Wie aw_ schon geschrieben hat, muss ein Trusted Party einbezogen werden. Nachdem sich die Eisenbahn wieder zurück gezogen hat, gibt es nur noch den genannten einen.

Re: Digitales Beförderungspapier [Re: DJSMP] #33468 11.09.2022 14:19
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M.A.T. Offline
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Grüß Gott zusammen,
hat jemand hier etwas von einer praktischen Sichtbarkeit der Aktivitäten von "DGTINA" gehört?
Außerhalb deren eigener sehr überschaubarer Netzpräsenz habe ich nichts gefunden, was auf Verbreitung schließen läßt.
Digitales Neuland oder Am Markt vorbei oder Braucht seine Zeit?
Danke und Gruß
M.A.T.


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