Hallo zusammen,
Wir haben das Problem das immer wieder Kesselwagen (UN 1077/Propen), auch aus Frankreich, mit Restmengen von 300 - 900 Liter zu uns kommen (kann auch mal mehr sein), ohne das dies im Beförderungspapier vermerkt ist.
1. Ist das ein Verstoß lt. Gefahrgutrecht?
2. Wieviel Restmenge ist in einem Kesselwagen überhaupt erlaubt?
3. Muss der Versender den Kesselwagen vor dem Versand verwiegen ?
4. Muss dies im Beförderungspapier eingetragen werden ?
5. Und wo steht das - Vorschrift.
Als Befüller habe ich natürlich die Pflicht die Restmenge vor dem Befüllen zu ermitteln.
Vielen Dank für Eure Unterstützung
Mfg
Christian
Zuletzt bearbeitet von Grisu2013; 12.07.2022 11:49.