Nationale Mengengrenzen Privattransporte?
#32904
12.07.2022 14:38
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Claudi
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Ahoi,
es geht um die Beförderung von Gefahrgut zu privaten Zwecken (1.1.3.1 a) ADR). Nun gibt es über die GGVSEB in Deutschland hier die Einschränkung auf 1000 Punkte.
Sind jemanden ähnliche nationale Einschränkungen in Europa bekannt, konkret geht es um Frankreich und Spanien.
Hintergrund: jemand möchte mit einem Familienmitglied, welches rund um die Uhr beatmungspflichtig ist, mit PKW+Anhänger nach Spanien reisen und LOX (flüssigen Sauerstoff) mitnehmen (mehrere 44 L-Spezialbehälter der Firma Löwenstein). Ladungssicherung, Belüftung etc. - kein Thema. Für Deutschland und nach ADR kann ich da guten Gewissens bestätigen, dass die Reise so möglich ist. Aber wenn jemand Kenntnis von eventuellen Beschränkungen in Frankreich und Spanien hätte, wäre das zusätzlich hilfreich.
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Re: Nationale Mengengrenzen Privattransporte?
[Re: Claudi]
#32908
12.07.2022 15:48
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moerser
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Wo genau finde ich eigentlich diese Begrenzung auf 1000 Punkte bei privaten Transporten?
In der GGVSEB werde ich da irgendwie nicht fündig?
Bei Beförderungen durch Unternehmen steht die Begrenzung ja im ADR und in den RSEB.
Zu Privaten Transporten sagt die RSEB: (persönlicher/häuslicher Gebrauch oder private Verwendung bei Sport/Freizeit; einzelhandelsgerechte Verpackung oder im beschränkten Umfang entzündbare flüssige Stoffe in nachfüllbaren Behältern).
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Re: Nationale Mengengrenzen Privattransporte?
[Re: Claudi]
#32910
12.07.2022 16:51
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Nitro
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Hallo Claudi
Unabhängig von Freistellungen stellt der Transport von LOX wegen des Ausgasens im Fahrzeug eine grosse Gefahr durch die brandfördernde Wirkung des austretenden Sauerstoffs dar (siehe Apollo 1 Unglück). Ich persönlich würde hier erstmal mobile, batteriebetriebene Sauerstoffgeneratoren als Variante prüfen.
Nun zum rechtlichen: Eine Beschränkung für 1.1.3.1 a) gibt es auch bei uns in der Schweiz auf rund 300 Punkte.
Aber: Sofern die Person selber mitfährt, währe hier nicht 1.1.3.2 c) anwendbar (sofern der Verdampfer fest mit dem Fahrzeug verbaut ist, was sich ja machen liesse). Die Aufzählung "besondere Einrichtungen" ist ja nicht abschliessend.
Gruss Nitro
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Re: Nationale Mengengrenzen Privattransporte?
[Re: moerser]
#32911
12.07.2022 17:58
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Gerald
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Hallo, sieh mal in der GGVSEB Anlage 2 unter Ziffer 2.1 a) letzter Satz nach, da steht: "..der Klasse 1 bis 9 dürfen die Höchstmengen gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR/RID nicht überschritten werden".
Ja, da hat Claudi voll ins Schwarze getroffen!!!
Das ist genau der Punkt, wo ich in meinen Gb-Lehrgängen den Teilnehmern sage, dass bestimmte Textstellen markiert sein sollten. Dafür habe ich mal irgendwo vor langer Zeit gehört, man nehme
-einen roten Textmarker für -Verbote- -einen orangenen Textmarker für Klasse 1 -einen gelben Textmarker für Klasse 7 und -einen grünen Textmarker für den Rest.
Natürlich muss man dabei aufpassen, dass der gemarterte Text nicht so viel ist, einfach nur das Wichtigste.
Und textliche Zahlen, werden an der Seite mit Ziffern geschrieben, und natürlich die Reiter an der Seite nicht vergessen.
Klar sieht mein ADR etwas Bund aus, aber man findet relativ schnell bestimmte Textstellen
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Nationale Mengengrenzen Privattransporte?
[Re: Nitro]
#32913
12.07.2022 21:09
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Claudi
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Die Sicherheitsspielregeln sind bekannt, aber ein fester Verbau ist nicht relevant, da diese Reise wohl leider eine einmalige Aktion sein wird - es ist ein normaler PKW mit Anhänger. Zudem ist bei Festeinbau immer die Frage, ob da der TÜV ( ;- ) ) etwas dagegen hat bzw. ob das abgenommen werden muss etc. Belüftung, auch entsprechende Lagerung am Zielort, kein Abdecken mit Stoff wegen Anreicherung etc., keine Fette... der Hersteller dieser Behälter hat auch eine Menge Unterlagen dazu und die Familie geht mit diesem Gerät auch bereits um. Im Auto selbst wird nur das mobile LOX-Gerät mit der Sauerstoffbrille sein, im Anhänger der Vorrat, ca. 350 l aufgeteilt in max. 8 44 l große Spezialbehältern.
Ich denke und hoffe, auch im Hinblick auf die persönliche Situation, dass die Familie gut und ohne behördliche Probleme die Reise absolvieren kann. Den Text der 1.1.3.1 a) haben sie in mehreren Sprachen dabei.
@moerser: GGVSEB Anlage 2 - Abweichungen zum ADR. Ja, da ganz am Ende kommt noch was wichtiges ^^
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 12.07.2022 21:11.
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Re: Nationale Mengengrenzen Privattransporte?
[Re: Claudi]
#32915
13.07.2022 07:35
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moerser
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@moerser: GGVSEB Anlage 2 - Abweichungen zum ADR. Ja, da ganz am Ende kommt noch was wichtiges ^^
Anlage 2 Einschränkungen aus Gründen der Sicherheit der Beförderung gefährlicher Güter zu ADR/RID/ADN für innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderungen  Den Titel hatte ich wohl gelesen, aber nicht vermutet, dass sich das da verstecken tut.  Gut, vermittelt hatte ich das schon immer so, jetzt weiß ich auch wo es steht. 
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Re: Nationale Mengengrenzen Privattransporte?
[Re: Claudi]
#32916
13.07.2022 07:49
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moerser
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Was sagt denn "VitalAir" dazu, deren Slogan ist doch: " Gehen Sie Ihren Träumen nach, wir begleiten Sie!"  Außerdem sind die auch in Frankreich und Spanien vertreten, da können die doch vielleicht was zu der Thematik sagen. Muss man dann überhaupt 8 Vorratsflaschen durch Europa transportieren? Bekommt man die in Spanien nicht aufgefüllt? https://www.vitalaire.de/sites/default/files/2022-03/Flyer%20Reisende%20Patienten_2013.pdf
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Re: Nationale Mengengrenzen Privattransporte?
[Re: moerser]
#32919
13.07.2022 12:57
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Claudi
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Anscheinend nicht möglich. Es wird auch kein Gerät von VitalAire genutzt. Fremdgeräte werden nicht befüllt, in Spanien braucht man ein Rezept etc. Es wird seine Gründe haben, Gerät/ Art der Versorgung, Verordnung/ Kostenübernahme der KK - diese 8 Behälter müssen ja auch irgendwo her kommen.
Es geht nicht darum, dass jemand aus Jux Sauerstoff durch Europa spazieren fährt oder "nur" Schlafapnoe hat, sondern um ein Kind, dass schwerbehindert ist (Sonderernährung, Gerätebeatmung, ohne Sauerstoff stirbt das Kind ...) und keine hohe Lebenserwartung hat, sein Leben lang im KH war und der Vater möchte ihm einmal eine Reise ins Warme ans Meer ermöglichen, in Absprache mit dem med. Personal, Hospiz, ...
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Re: Nationale Mengengrenzen Privattransporte?
[Re: Claudi]
#32921
13.07.2022 14:26
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moerser
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Könnte man da nicht auch einen Transport nach 1.1.3.6 draus machen?
Feuerlöscher und Beförderungspapier sollte ja nicht das Problem darstellen und eine Unterweisung für den Umgang mit Tiefkaltem Sauerstoff sollte er eh haben.
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Re: Nationale Mengengrenzen Privattransporte?
[Re: moerser]
#32923
13.07.2022 15:12
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Claudi
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Dazu müssten die Behälter der P203 entsprechen und das halte ich für unwahrscheinlich bzw. unklar. Es handelt sich um FREELOX RESERVE der Firma Löwenstein, falls die mal jemand aus Neugier googeln will. Das ist ein Privatmann, der in den Urlaub fahren will und sonst mit Gefahrgut nie etwas zu tun hat - der ist garantiert nicht nach 1.3 ADR unterwiesen und Kenntnisse im Umgang mit LOX haben nix mit dem Gefahrgutrecht zu tun, da die Befüllung dieser Behälter von Fachfirmen übernommen wird. Er wird also wissen, was man ihm zur Anwendung gesagt hat bzw. was der Hersteller dazu vorgibt (Bedienungsanleitung).
Die Polizei, bei der er nachgefragt hat, haben ihm auch gesagt, dass das privat kein Problem ist - bis zu 1000 l nach GGVSEB.
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