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Vorraussetzungen für das Handling #32997 28.07.2022 09:19
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Hallo Zusammen,

wir sind momentan in der Planung eine eigene Luftfrachtspedition aufzubauen, bei der Waare von Kunden an verschieden Flughäfen verteilt wird.
Ich gehe einfach mal davon aus, dass ihr natürlich alle wisst was eine Spedition so macht :-)

Wir wollen auch Gefahrgut handeln und würden gerne wissen was wir im Vorfeld dazu für Genehmigungen oder ähnliches benötigen und einholen müssen?
Das Gefahrgut soll auf jeden Fall nur umgeschlagen und nicht gelagert werden.
PK1, PK3 und PK6 sind geschult und vorhanden.
Gefahrgut soll auch für Kunden verpackt und auch Dokumente wie Shippers oder Beförderungspapiere erstellt werden.
Alles in allem ist es ein umfangreiches Thema und wir finden wenig Informationen ob im Vorfeld etwas benötigt wird um dies auch offiziell machen zu dürfen?
Vielleicht kann mir jemand von euch dabei etwas weiterhelfen?
Vielleicht kennt sich in dem Bereich jemand gut aus?

Ich würde mich auf jeden Fall über Tipps und Anregungen sehr freuen...
LG

Re: Voraussetzungen für das Handling [Re: Fuxsism] #32998 28.07.2022 09:36
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Hallo, Fuxsism,
ein Tip wäre, daß jenseits der Mindestmengen nach GbV ein Gb zu bestellen ist.
Speziell für Luft wäre dann noch das Thema Bekannter Versender.
Um die GG-Lagerung zu vermeiden sind eventuell umfangreichere Logistik-Überlegungen anzustellen. Für wassergefährdende Stoffe gibt es Sonderregelungen in D, unabhängig von ihrer allfälligen GG-Eigenschaft.
Die ins Auge gefaßten Gefahrgüter mit beispielsweise der ADR-Broschüre abgleichen, ob sie unter die Sicherungsplanpflicht fallen.
Als Verpacker muß man über die entsprechenden Quellen / Doku für die erlaubten Umschließungen verfügen. Sicherheitshalber für die gängigen Gebindegrößen den Zugriff auf Bergungsverpackungen organisieren.
Ich denke, am Anfang sollte soweit machbar ein Kataster stehen, welche Gefahrgüter spediert werden sollen, weil vieles darauf basiert.
Viel Erfolg
M.A.T.

Re: Vorraussetzungen für das Handling [Re: M.A.T.] #32999 28.07.2022 09:56
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Hwa M.A.T.

danke dir für die schnelle Antwort.
Werde allerdings noch nicht sooo richtig schlau aus deiner NAchricht.
Was soll das bedeuten: in Tip wäre, daß jenseits der Mindestmengen nach GbV ein Gb zu bestellen ist.?
Also was genau meinst du damit?
Die Zulassung als bekannter Versedner ist natürlich Vorraussetzung für alles.
Und auch die Verpackungen für das Gefahrgut sind geklärt.
Was genau meinst du mit dem Kataster? Da werde ich auch nicht draus schlau?

LG

Re: Voraussetzungen für das Handling [Re: Fuxsism] #33000 28.07.2022 09:59
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Hallo, Fuxsism,
mit den Mindestmengen meine ich die Schwellenwerte, oberhalb deren nach § 2 GbV ein Gb zu bestellen ist (50 t, freigestellte Güter, 1000 Punkte).
Kataster ist für mich eine Liste absehbar betroffener Güter, mit ihren Klassifizierungen nach GG-Recht.
Ist das so verständlicher?
Es kommen dann natürlich noch die Arbeitsschutzaspekte hinzu - dazu haben andere hier vieles zusammengetragen.
Gruß
M.A.T.

Re: Vorraussetzungen für das Handling [Re: M.A.T.] #33001 28.07.2022 10:11
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Hey M.A.T.

ja jetzt ist alles klar.
Danke für die Aufschlüsselung.
Also ein Gefahrgutbeauftragter wird auf jeden Fall hinzugezogen werden, da die Mengen die Freigrenzen überschreiten werden.
Und auch eine Liste welches Gefahrgut vorraussichtlich befördert und umgeschlagen wird existiert bereits.
Wir wollten eher wissen ob wir für den ganzen Vorgang so etwas wie eine Zulassung brauchen um das überhaupt machen zu dürfen?
Oder ob zum Beispiel das LBA darüber expliziet informiert werden muss?

LG

Re: Voraussetzungen für das Handling [Re: Fuxsism] #33002 28.07.2022 10:19
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Hallo, Fuxsism,
m.W. gibt es keine Informationspflichten im Vorfeld, abseits der Bekannten Versender.
Es kann allerdings sinnvoll sein - je nach Pragmatismus der zuständigen Behörden - mit diesen die räumlichen oder personellen Arrangements im Vorfeld zu besprechen. Ein bestellter Gb muß der Behörde nur auf Verlagen angezeigt werden. Ein ggf. erforderlicher Sicherungsplan dagegen ist informationspflichtig und muß sinnvollerweise mit den zuständigen Behörden abgestimmt sein (ergibt sich aus 1.10.3.2.2 ADR).
Einige IHK sind mit sehr kompetenten Personen zum Thema GG besetzt - dort kann ebenfalls Vorfeldabklärung betrieben werden.
Vielleicht noch ein persönliches Anliegen: wenn der GF zumindest in groben Zügen über die GG-Problematik informiert - geschult - ist, dann hilft das sehr bei den internen Abläufen. Andernfalls ist die Wahrscheinlichkeit groß, daß GG-Einhaltung auf Checklisten, die abgehakt und abgelegt werden, reduziert bleibt.
Gruß
M.A.T.

Re: Vorraussetzungen für das Handling [Re: M.A.T.] #33003 28.07.2022 10:43
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Woher leitet sich denn aus 1.10.3.2.2 ADR ab, dass der Sicherungsplan "informationspflichtig" (?) ist und mit Behörden abgestimmt werden soll? Im Bereich der Hafensicherheit (ISPS) haben wir sowas (PFSP) und in der Luftsicherheit gibt es sicher auch Anforderungen (bzw. gibt es da Synergien mit dem Bekannten Versender oder Reglementierten Beauftragten), aber rein ADR - jeder Benzin-Kutscher braucht einen Sicherungsplan, selbst Auftraggeber des Absenders, die mit der Ware physisch nix zu tun haben - aber es wollte noch nicht mal eine Behörde diesen Plan sehen. Es wird im Jahresbericht angegeben, dass es einen gibt, es gibt ihn, da steht auch was drin, gut is.

Zur Fragestellung:
@M.A.T. hat ja schon die Lagerung erwähnt - das bitte nicht vernachlässigen! Lagerung von Gefahrstoffen (!, ggf. auch Ware, die kein Gefahrgut ist) hat Anforderungen. Wassergefährdende Stoffe zu lagern: Anforderungen. Ggf. BImSch-Recht (4. und ggf. 12. BImschV je nach Stoffen, Menge, muss man zumindest mal hinterfragen).
Alles, was länger als 24h irgendwo rumsteht, auch wenn man es gar nicht lagern will, sondern eigentlich nur in Kürze weiterbefördern will, ist Lagerung (bzw. über das WE bis zum nächsten Werktag).
Klasse 1/? SprengG und die SprengVen - Befähigungsschein Umgang etc.
Klasse 7: ggf. auch Genehmigungen und Maßnahmen aus dem Strahlenschutz

Bitte bei den Verpackungen beachten: nur weil 4G drauf steht, passt das nicht immer. Zulassungsschein/ Prüfbericht lesen, nur einsetzen, wenn für die tatsächlichen Innenverpackungen etc. geeignet bzw. 4GV-Verpackungen mit ggf. Zubehör (z. B. Bindemittel) einsetzen. Das richtige Klebeband nutzen.
Es kommt zwar trotzdem an, wenn man nur 4G nutzt, weil niemand die Verpackungen öffnet bzw. den Zulassungsschein beim Transport vor Ort hat und liest, aber wenn man was passiert, wäre das für Ermittlende ein Ansatz.

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 28.07.2022 10:47.
Re: Vorraussetzungen für das Handling [Re: Claudi] #33004 28.07.2022 13:01
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Hey Claudi,

danke dir auch noch einmal für die ausführliche Erklärung.
Wie gesagt ist das ganze Segment der Verpackung und der Erstellung der Dokumente wirklich abgedeckt.
Hier haben wir in den letzten 6 Jahren schon einiges an Erfahrung sammeln können.

Für die Lagerung der unterschiedlichen Stoffe werden wir noch ienmal versuchen uns schlau zu machen, auch wenn wie gesagt eigentlich ein reiner Umschlag stattfinden wird.
Das bedeutet die Ware kommt morgens an und wir spätestens am Abend wieder umgefahren.
Klasse 1 und vor allem Klasse 7 werden wohl nicht vorkommen, von daher können die Klassen ersteinmal außen vor gelassen werden.

Aber unterm Strich und ganz simpel gesagt würde das bedeuten Halle anmieten, freigabe für den reglementierten Beauftragten bekommen und schon kann es los gehen?
Klingt eigentlich erstmal sehr unproblematisch...
LG

Re: Voraussetzungen für das Handling [Re: Fuxsism] #33006 28.07.2022 13:06
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Hallo, Fuxsism,
bitte nicht vergessen, daß für wassergefährdende Stoffe (praktisch auch Baumfisch-gekennzeichnetes GG) eventuell Anforderungen an die Bodenversiegelung etc. bestehen. Falls dem so ist, muß auch eine angemietete Halle regelkonform sein.
Und auch, wenn es sich banal anhört: ist die Zufahrtsstraße zu der Halle frei von GG-Verbotsschildern / Tunneleinschränkungen?
Viel Erfolg!
M.A.T.

Re: Vorraussetzungen für das Handling [Re: M.A.T.] #33007 28.07.2022 13:31
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Claudi Online
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Noch Gedanken:
Sachversicherung (z. B. Brandschutz, Umweltschäden) klären (grad Lithiumbatterien sind da bestimmt ein Thema)
Betriebshaftpflicht, wenn wegen euch was schief geht/ Deckungssummen?
Arbeitsschutz: Fachkraft für Arbeitssicherheit, arbeitsmedizinische Betreuung (sprich Betriebsarzt) - geht natürlich beides extern zu "mieten", GBU für einige neue Tätigkeiten/ Arbeitsplätze

Ich würde mit z. B. unterer Wasserbehörde, Arbeitsschutzaufsicht im Vorfeld Kontakt aufnehmen und das Vorhaben mit denen Abstimmen - besser so, als wenn es im Nachgang Ärger gibt. Auch wenn man ggf. keine ausdrücklichen Genehmigungen oder Anzeigen benötigt, ist das vielleicht erstmal ne Hürde, die ins Haus zu holen, aber kann Ärger vorbeugen.

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