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Gewichtsangabe im Bef.-Papier
#3301
12.10.2005 09:28
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AvDeventer
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Hallo liebe Gefahrgut - Kollegen,
uns stellt sich eine recht ?simple? Frage. Wenn ich leere Spraydosen und Werkstattabfälle entsorgen lasse, wie bestimme ich eigentlich das Gewicht? Wiege ich die Samelbehälter oder wie gehe ich am Besten vor? Die gleiche Frage stellt sich bei Dosen die Farbe und Lacke enthalten haben sowie Lappen aus der KFZ-Werkstatt. Ich befasse mich erst seit kurzem mit dem Thema "Abfall". Entschuldigt also eine solch einfache Frage.
Viele Grüße aus NRW A.v.Deventer
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Re: Gewichtsangabe im Bef.-Papier
[Re: AvDeventer]
#3302
12.10.2005 13:47
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J. Holzapfel
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Hallo Herr Deventer, im Abfallbereich erweist sich die Ausnahme 18, GGAV, als sehr hilfreich, denn hier kann auf die Angabe der Gesamtmenge verzichtet werden und gegebenenfalls sogar auf das Beförderungspapier. Auch die die Ausnahme 20 ist für Abfälle sehr gut geeignet.
Aber eigentlich reicht doch die Art und Anzahl der Versandstücke als Angabe im Beförderungspapier?!
Das Gewicht wird nach Abholung bei uns als Eingangsgewicht ermittelt und dann unseren Kunden mitgeteilt.
Grüße aus der Pfalz Jürgen
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Re: Gewichtsangabe im Bef.-Papier
[Re: AvDeventer]
#3303
12.10.2005 14:29
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M.Brück
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Hallo Herr Deventer,
nach Gefahrgutrecht ist die Sache eigentlich recht einfach, hier reicht ggf. die Anzahl der Versandstücke.
Im Rahmen des Abfallrechts muß nach meiner Kenntnis auf dem Übernahmeschein ein Mengenangabe vorhanden sein. Hier kann jedoch eine exakte Angabe nur erfolgen, wenn die Behälter vor Ort gewogen werden. Ist dies nicht der Fall, so reicht die Angabe der Behältergröße und die Behälteranzahl in dem Feld "Frei für Vermerke".
Gruß aus Gießen Mario
Nicht vergessen : "Mensch bleiben"
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Re: Gewichtsangabe im Bef.-Papier
[Re: M.Brück]
#3304
12.10.2005 22:17
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AvDeventer
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Ok, dass hilft mir auf jeden Fall schon mal sehr weiter. Schaun wir mal ins Abfallgesetz:-) Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Viele Grüße aus NRW A.v.Deventer
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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