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Re: Klassifizierung UN1593 Dichlormethan, Lösung [Re: M.A.T.] #33121 08.08.2022 16:44
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Claudi Offline
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In 2.1.2.8 steht nichts von Ausklassifizierung raus aus dem GG-Recht sondern über Wechsel von namentlich genanntem Stoff auf n.a.g.-Eintragung oder über Änderungen/ Erweiterung der Gefahrzettel.

Und das Problem bei Klasse 6.1 wird sein: Prüfdaten scheinen bei Dichlormethan nicht der Knackpunkt zu sein, denn aufgrund von LD50-Werten wäre es selbst mit vorhandenen Daten und quasi 100% nicht in Klasse 6.1 (LD50 >2000 mg/kg, LC50 hab ich nen Wert von 76 mg/l gefunden). Da müsste man nicht mal neue Prüfdaten ermitteln um die einer Behörde vorzulegen um zu irgendeiner anderen UN-Nummer zu wechseln.

Wieso ist also Dichlormethan in Klasse 6.1? Liegt es an 2.2.61.1.6 "Erfahrungen"? Und wie soll man da rauskommen? Sollte man das überhaupt?

Re: Klassifizierung UN1593 Dichlormethan, Lösung [Re: Claudi] #33132 09.08.2022 09:45
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Marco66 Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Claudi
Wieso ist also Dichlormethan in Klasse 6.1? Liegt es an 2.2.61.1.6 "Erfahrungen"? Und wie soll man da rauskommen? Sollte man das überhaupt?

Ich denke auch, es liegt an den Erfahrungen, die ja bei vielen namentlich genannten Einträgen zu Grunde liegen. Im Zeitalter von GHS und REACH erhalten wir nahezu täglich neue Erkenntnisse zu Stoffen. Das war früher nicht so, damals hat ein Test potentiell alles schwieriger und teurer gemacht. Aus diesem Grund ist das REACH eingeführt worden. Heute gilt: No data no market.

Achtung! Das ist jetzt meine Meinung: Ein Klassifizierer sollte schon die neuesten Erkenntnisse dazu nutzen, seinem Arbeitgeber möglichst Kosten zu sparen ohne die Vorschriften zu verletzen. Einige Möglichkeiten dazu habt Ihr ja teilweise schon in den Beiträgen herausgearbeitet.


Mit freundlichen Grüßen
Marco66
Re: Klassifizierung UN1593 Dichlormethan, Lösung [Re: Marco66] #33133 09.08.2022 09:52
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M.A.T. Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Marco66

Achtung! Das ist jetzt meine Meinung: Ein Klassifizierer sollte schon die neuesten Erkenntnisse dazu nutzen, seinem Arbeitgeber möglichst Kosten zu sparen ohne die Vorschriften zu verletzen. Einige Möglichkeiten dazu habt Ihr ja teilweise schon in den Beiträgen herausgearbeitet.

Hallo, Marco66,
sehe ich auch so. Wenn aber jahrzehntealte Einstufungen bestehen (Dichlormetahn ist schon in meinem Gefahrgutschlüssel aus den 70ern gelistet) kann es schwierig sein, auch mit neuen Testergebnissen. Und dann ohne einen Behördenstempel - das wird in der Praxis zu Problemen führen. Darum mein Verweis auf die Möglichkeiten Multi und UNECE. Mittelfristig ist das wohl der sicherere und kostengünstigere Weg.
Gruß
M..A.T.

Re: Klassifizierung UN1593 Dichlormethan, Lösung [Re: M.A.T.] #33135 09.08.2022 09:58
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Ja, eine Umstufung durch die UNECE wäre das Beste. Leider ist Dichlormethan aber kein Einzelfall ind ich glaube nicht, dass es zu einer Novellierung der global geltenden GG-Einstufungen kommen wird. Zu Groß ist die Angst bei der UNECE vor stringenteren Klassifizierungen durch neue Erkenntnisse.


Mit freundlichen Grüßen
Marco66
Re: Klassifizierung UN1593 Dichlormethan, Lösung [Re: Marco66] #33136 09.08.2022 11:06
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Hallo, Marco66
Hmmm. An diesen Aspekt hatte ich nicht gedacht. Vorausgesetzt, er trifft zu, wäre der Weg über Multis - die später gerne mal in Vorschriftenänderungen münden, besser weil unauffälliger. Oder über eine Änderung der Stoffcharakterisierung, also über %-Grenze in einer SV "versteckt". Also analog der genannten Grenze aus dem Gefahrstoffrecht - deren Daten müssen ja auch irgendwo herkommen.
Danke für die Anregung, und einen guten Schaffenstag noch!
M.A.T.

Re: Klassifizierung UN1593 Dichlormethan, Lösung [Re: Jennifer] #33139 10.08.2022 08:45
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Wie ich sehe, werfen Dichlormethan und Mischungen damit nicht nur bei mir Fragen auf. Danke für eure Beiträge.
Ab wann ich etwas als Gemisch oder Lösung und nicht mehr als "Reinstoff" betrachte ist mir klar. Mein Problem ist eher, wie bereits erkannt wurde, wann wird die Mischung überhaupt zu Gefahrgut.

Einen Klassifizierungskurs habe ich vor einigen Jahren auch besucht, war eine sehr vernünftige Investition. Unsere neuen Kollegen schicken wir auch immer direkt hin.

Re: Klassifizierung UN1593 Dichlormethan, Lösung [Re: Jennifer] #33141 10.08.2022 08:56
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Hallo, Jennifer,
Ursprünglich geschrieben von: Jennifer
Mein Problem ist eher, wie bereits erkannt wurde, wann wird die Mischung überhaupt zu Gefahrgut.
...


Die Frage ist zumindest für mich klar: in jeder Konzentration, solange Sie keine testbasierte Ausstufung nachweisen können.

Gruß
M.A.T.

Re: Klassifizierung UN1593 Dichlormethan, Lösung [Re: M.A.T.] #33144 10.08.2022 12:19
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Claudi Offline
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Ich fand die Frage auch sehr spannend. Dichlormethan begegnet mir immer mal wieder und es ist halt Klasse 6.1., aber warum und dass es bzgl. der LD50/LC50-Werte eigentlich keines wäre aber dann doch wegen "Erfahrungswerten" - so tief hab ich nie reingeschaut.

Re: Klassifizierung UN1593 Dichlormethan, Lösung [Re: Claudi] #33147 10.08.2022 15:24
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Ich lese ebenfalls interessiert mit. Macht mal schön weiter mit dem Austausch von Erkenntnissen.

Re: Klassifizierung UN1593 Dichlormethan, Lösung [Re: DJSMP] #33148 10.08.2022 16:52
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Marco66 Offline
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Ursprünglich geschrieben von: DJSMP
Ich lese ebenfalls interessiert mit. Macht mal schön weiter mit dem Austausch von Erkenntnissen.

Gerne, aber lieber als PN oder F2F. Ich habe schon zu oft meine Beiträge hier in Fachzeitschriften wiedergefunden.


Mit freundlichen Grüßen
Marco66
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