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Richtlinie 2004/112/EG #3322 19.10.2005 15:38
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Rupert Offline OP
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Hallo KollegInnen,
da in Kürze in Österreich das Gefahrgutbeförderungsgesetz und somit neue Strafbestimmungen in Kraft treten, möchte ich gerne mal reinfragen was ihr zu der Richtlinie 2004/112/EG meint.

Hier werden die die Verstöße in 3 Kategorien eingeteilt:
in Österreich wird dies dann wie folgt geahntet:
Kat I: 750 - 50.000 EUR
Kat II: 100 - 4.000 EUR
Kat III: bis 70 EUR

Bis dato konnten die Lenker von 72 bis max. bis 3.633 EUR bestraft werden.
laut dem neuen GGBG können sie auch in bestraft werden wenn sie einen Verstoß nach Kat. I begehen.
Das kann dann schon bis zur Existenzgefährdung führen, oder ??
Selbst 750 EUR sind doch keine Pappenstiel für einen Fahrer ??

Ich habe da sehr ein mulmiges Gefühl was dies angeht, und ihr ?

Lieben Gruß
Rupert


Have a nice day!
Re: Richtlinie 2004/112/EG [Re: Rupert] #3323 20.10.2005 10:18
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ChaosAD247 Offline
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Kat I wird es doch eh nur für "Deutsche Transporteure" geben.

SCNR

ChaosAD247

Re: Richtlinie 2004/112/EG [Re: ChaosAD247] #3324 20.10.2005 10:42
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TDamm Offline
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Hallo Herr Rupert,



In dem deutschen Bußgeldkatalog (RSE 2005) sind auch Kategorien I bis III enthalten. Nach kurzen überschlagen bewegen sich diese bei fahrlässigem Verstoß in folgenden Höhen:



III 35,00 bis 200,00 Euro

II 200,00 bis 500,00 Euro

I 500,00 bis 1500,00 Euro



Allerdings ist die RSE nur eine Richtlinie für das Handeln der Verwaltung. Das Bußgeld wird tatsächlich nach § 10 Gefahrgutbeförderungsgesetz unter Beachtung des § 17 OwiG festgesetzt. Da wären auch 50.000,00 Euro möglich. Mir ist jedoch ein solcher Fall unbekannt.



Mit feundlichen Grüßen

Thomas Damm



Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Richtlinie 2004/112/EG [Re: ChaosAD247] #3325 20.10.2005 12:35
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Rupert Offline OP
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Hallo!
Leider wird es sich erst zeigen wie die in Österreich gehandhabt wird.
Nehmen wir das Beispiel: Ladungssicherung in Stückgutversand.
Durchführung bei Kleingebinden oft sehr schwierig - Interpretation sehr kleinlich:
Bis jetzt kam der Lenker mit ca. 150€ glimpflich davon.
zukünftig kann er mit 750€ rechnen.
Auch wenn er sich eine Zigarette anzündet...ein Grund mehr mit den Rauchen aufzuhören.
lg
Rupert


Have a nice day!
Re: Richtlinie 2004/112/EG [Re: Rupert] #3326 03.02.2006 10:45
A
Anonym
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Anonym
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A
Hallo Rupert,
kannst Du mir sagen, wo das steht, das ich beim Transport von Gefahrengut nicht rauchen darf?
Nach meinem Kenntnisstand ist nur bei der Verladung in unmittelbarer Nähe ein Rauchverbot, nicht jedoch beim Fahren.
P.s. Rauche seit einigen Monaten nicht mehr
Gruß Daffi22

Re: Richtlinie 2004/112/EG #3327 03.02.2006 12:32
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Udo Leithold Offline
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Hallo,

das Verbot für Feuer und offenes Licht auf dem Fahrzeug (darunter ist auch die Zigarette o.ä. und das Feuerzeug zu verstehen) ist in 8.5 ADR "S 1 (3)" festgeschrieben. Gilt nur für Klasse 1-Güter, wenn in der Tabelle A Spalte 19 in 3.2 ADR ein Eintrag vorhanden ist.

Gruß
Udo Leithold

Re: Richtlinie 2004/112/EG [Re: Udo Leithold] #3328 03.02.2006 17:04
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Gandalf Offline
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Hallo Daffi22,

bei Ladearbeiten gibts auch noch 7.5.9. Aber was würden wir in Deutschland ohne unsere eigenen Vorschriften machen? Abweichend zu Teil 8 gibts ja noch Anlage 2 Nr. 2.3 der GGVSE und da steht nix mehr von Klasse 1. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />

Re: Richtlinie 2004/112/EG [Re: Gandalf] #3329 04.02.2006 23:11
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Markus Ungethüm Offline
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Nach allgemeiner Lesart wird durchaus zwischen "Feuer" und "Glut" unterschieden. Nicht zuletzt deshalb wird das "Rauchen" sowohl im ADR, wie auch in der GGVSE zusätzlich zu "Feuer und offenem Licht" aufgeführt.

Konsequenz in der Anwendung:
Rauchen im Fahrerhaus ist nicht verboten, die Verwendung eines Feuerzeugs oder Streichholzes jedoch schon! Zum Anzünden muß also der Zigarettenanzünder verwendet werden.

Quelle: Fritz Beck, Gefahrgut-Referent TÜV-Akademie GmbH

Grüßle,

Markus

Re: Richtlinie 2004/112/EG #3330 08.02.2006 09:01
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Rupert Offline OP
Großmeister
OP Offline
Großmeister
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Beiträge: 382
Bei Ladearbeiten ist das Rauchen in den Fahrzeugen oder in der Nähe der Fahrzeugen verboten. Dies findet sich doppelt in 7.5.9. und 8.3.5.
und wird in die Gefahrenkategorie I eingestuft.


Have a nice day!

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