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Schulung beauftragter personen #332 12.10.2002 11:16
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im § 6 GbV steht, daß der Gb die Schulungen nach Satz 2 durchführen darf.
Wer darf Schulungen nach Satz 1 durchführen?
Bisher habe ich das auch getan, da keine weiteren Angaben vorhanden sind.
Werner

Re: Schulung beauftragter personen #333 13.10.2002 12:23
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glücke Offline
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Hallo Werner,
§ 6, Abs.1,Satz 1 GbV fordert, daß die dort genannten Personen ausreichende Kenntnisse..... haben müssen, ohne zu bestimmen, wie diese Kenntnisse erlangt werden sollen. Erst Satz 2 des § 6, Abs 1 GbV erläutert, daß diese Kenntnisse durch wiederkehrende Schulungen vermittelt werden müssen. § 6, Abs.1, Satz 4 GbV gestattet es dem Gefahrgutbeauftragten solche Schulungen durchzuführen.

Wenn sie also bisher die Schulungen nach Satz 2 durchgeführt haben und dabei den anwesenden beauftragten Personen und sonstigen verantwortlichen Personen ausreichende Kenntnisse für ihren Aufgabenbereich vermittelt haben, dann haben Sie offensichtlich unbewußt alles richtig gemacht.
Freundliche Grüße aus Würzburg
G. Lücke


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