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24h-Regel #33334 31.08.2022 13:50
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Spedi Offline OP
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Hallo zusammen,

die "24h-Regel" für transportbedingte Aufenthalte ist bekannt. Ab wann tickt die Uhr für diesen Zeitraum? Ich nehme an sobald der erste Gefahrstoff aus dem zugelassenen Gefahrstofflager entnommen und auf einer nicht für Lagerung zugelassenen Stelle, z.B. der Bereitstellungsfläche an der Rampe, abgestellt wird und nicht erst wenn feststeht, dass die Sendung nicht am gleichen Arbeitstag fertiggestellt oder abgeholt werden kann. Danke für eure Hilfe!

Re: 24h-Regel [Re: Spedi] #33335 31.08.2022 13:57
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M.A.T. Offline
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Hallo, Spedi,
eine behördliche Stellungnahme dazu kenne ich nicht und hielte es auch nicht für sinnvoll, darum nachzusuchen.
Logistisch sehe ich die Einlagerung als Beginn der Rechnung, also wenn die Ladung komplett eingelagert ist. Praktisch dürfte aber eher der Tag der Einlagerung denn die Stunde/Minute/Sekunde eine Rolle spielen. Ob bei der Interpretation der Informationsstand über die weitere Handhabung eine Rolle spielen sollte weiß ich nicht; denke aber, daß es sinnvoller wäre, auf konkrete Handlungen abzustellen.
Allerdings ist mir nicht klar, wieso der transportbedingte Aufenthalt bei der Bereitstellung auf der Rampe beginnen sollte. Mein Verständnis wäre, daß er logistisch nach dem Entladen aus dem Lkw beginnt. Die Bereitstellung zur Beförderung sollte doch keine Rolle spielen, oder sehen Sie diese quasi als Endpunkt des Zwischenlagerns?
Gruß
M.A.T.

Re: 24h-Regel [Re: Spedi] #33339 31.08.2022 15:33
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moerser Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Spedi
Ich nehme an sobald der erste Gefahrstoff auf einer nicht für Lagerung zugelassenen Stelle, z.B. der Bereitstellungsfläche an der Rampe, abgestellt wird


Streng genommen wohl schon, aber in der Regel stellt sich ja wohl keiner mit der Stoppuhr daneben. wink

Re: 24h-Regel [Re: moerser] #33351 01.09.2022 11:14
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Michael Offline
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Hallo,

schau dir die GefStoffV §2 genau an.

Hier ist nicht von einer "Freistellung" die Rede, sondern davon dass der Begriff des Lagerns im Zusammenhang mit einer Transportbereitstellung für einen bestimmten Zeitraum nicht anwendbar ist. Ferner siehst Du auch, dass die Stoppuhr nicht nötig ist, da es auch am folgenden Werktag (usw.) versendet werden kann.

Aus Sicht des Arbeitsschutzes musst Du aber schon beurteilen, ob ständig in der Versandzone Gefahrstoffe stehen, z.B. ein 200l Fass, welches nach Versand durch ein anderes für den nächsten Tag ersetzt wird. In dem Fall sieht der Arbeitsschutz die Gefahr als gleichwertig zu einer Lagerung und fordert den selben Schutz für die MA.

Ferner prüf auch, ob deine Gefahrgüter auch unter die GerfStoffV in der Lagerung fallen würden, falls nicht wäre separat zu prüfen, ob eine 24h-Regel Gültigkeit hat (z.B. Lithiumbatterien).

Das ganze gilt natürlich auch nicht für den Bereich der Wassergefährdung. Hier wären die Grenzwerte und Maßnahmen für Umschlag oder -wenn die Ware auch gelagert wurde- Lagerung zu beachten.


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