Hallo Jan,
Aber was ist eigentlich mit dem (Rangier?-)zettelmuster 14 passiert?
Ja, es ein wenig gedauert, aber ich habe eine Nachricht erhalten. Ist immer gut, wenn man jemand kennt, der das wissen könnte. Folgende Antwort habe ich erhalten:
"die Rangierzettel sind nur im RID als „13“ bzw. „15“ nummeriert.
Der unten abgebildete Rangierzettel (damit ist Nummer 14 gemeint) hat die Bedeutung, dass der Wagen nur mit besonderen Vorsichtsmaßnahmen verschoben werden darf. Von der Systematik her liegt dieser Rangierzettel zwischen dem Rangierzettel mit einem roten Dreieck und dem Rangierzettel mit drei roten Dreiecken. Für das RID hat er jedoch keine Bedeutung."Ich hoffe, die Antwort hilft Ihnen weiter.
Ja, das ist leider in der Zukunft ein Problem, da es immer schwerer wird, den richtigen Ansprechpartner zu finden. Da Einige in Rente gehen, sich aus dem Gefahrgutrecht komplett zurück ziehen oder leider nicht mehr unter uns weilen.