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Kennzeichnung von "Zwischenverpackungen" #33523 16.09.2022 10:40
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moerser Offline OP
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Wir bekommen von einem Namenhaften deutschen Hersteller Akkus über 100 Wh.

Die Akkus sind korrekt in einem kleinen Baumustergeprüften Karton verpackt und mit einem verkleinerten 9a Label gekennzeichnet.

Dieser Karton wird nun ein eine bedruckte Verkaufsverpackung passgenau gesteckt und mit einem Siegelband verklebt.
Die Verkaufsverpackung ist nicht gekennzeichnet.

Im Wareneingang haben wir dann eine Palette mit einigen 100 dieser Akkus in einem Palettenkarton, dieser ist dann wieder korrekt als Umverpackung und mit dem 9a gekennzeichnet.

Gleiches haben wir auch bei Ladegeräten mit zwei Akkus > 100 Wh, beide Akkus sind einzeln in einer geprüften Verpackung und gelabelt, zusammen mit dem Ladegerät in einer Verkaufsverpackung (versiegelt) zusammengepackt, diese (ungekennzeichnete) Verkaufsverpackungen befinden sich dann wiederum in einer entsprechend gekennzeichneten Umverpackung.


In meinen Augen, handelt es sich bei der Verkaufsverpackung auch schon um eine Umverpackung welche entsprechend gekennzeichnet werden müsste.

Oder gibt es irgendwo eine Ausnahme die besagt, dass solche "Zwischenverpackungen" nicht gekennzeichnet werden müssen?

Wie ist das verkleinerte 9a Label als Aufdruck zu bewerten?
Zum einen sollte es ja als Raute angebracht sein und zum andern müsste es doch ein Weißes Label mit schwarzem Aufdruck sein.
Eine Aufdruck in dieser Form ist im ADR doch nur bei dem LQ Label ausdrücklich zugelassen.

Die Bitte um Stellungnahme an den Lieferanten ist raus, wie seht ihr das?

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Re: Kennzeichnung von "Zwischenverpackungen" [Re: moerser] #33526 16.09.2022 10:58
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Claudi Online
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Eine Umverpackung dient der Aufnahme von Versandstücken. D.h. in der Umverpackung müssen korrekte Versandstücke enthalten sein, d.h. mit Makrierung, Kennzeichnung etc. - das ist hier nicht der Fall, da innerhalb der Umverpackung neutrale braune Kartons stecken.

Gefahrzettel 9/ 9A sind schwarz und weiß. Es gibt da keine (mir bekannte) Ausnahme, dass die weißen Elemente "kartonfarben" bzw. kontrastierend (wie bei LQ) sein dürfen. Die gleiche Diskussion hatte ich bei der Bedruckung mit Gefahrzetteln 4.1 - rot+schwarz auf braun ist natürlich billiger als rot+weiß+schwarz.

Re: Kennzeichnung von "Zwischenverpackungen" [Re: Claudi] #33530 16.09.2022 12:41
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moerser Offline OP
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Der Akku steckt ja in einer (bis auf die Farbe) korrekt gekennzeichneten Verpackung. (Siehe Foto)

Es geht darum, dass dieser braune Karton nun in einer Verkaufsverpackung steckt, die nicht gekennzeichnet ist (die Zwischenverpackung) die äußere Verpackung ist dann wieder korrekt als Umverpackung gekennzeichnet.

Nach meinem Verständnis müsste doch jede weitere Verpackung als Umverpackung gekennzeichnet sein.

Also kleines Versandstück in mittleren Karton diesen in Größeren Karton und das ganze nochmal auf einer Palette mit schwarzer Folie umwickelt.

Dann wird das Versandstück mit UN Nummer und 9a gekennzeichnet und jede weitere Schicht, der mittlere Karton, der Große Karton und die Folie dann mit Umverpackung + UN Nummer + 9a

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Re: Kennzeichnung von "Zwischenverpackungen" [Re: moerser] #33532 16.09.2022 12:57
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Bei dem 9a Label hat der Lieferant wohl inzwischen nachgebessert. wink

Aber der gekennzeichnete UN-Karton steckt immer noch in einer nicht gekennzeichneten Verkaufsverpackung (Umverpackung) und erst die nächste Ebene (der große Karton) ist als Umverpackung korrekt gekennzeichnet.

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Re: Kennzeichnung von "Zwischenverpackungen" [Re: moerser] #33533 16.09.2022 13:25
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Und das geht nicht.
Wenn man die Umverpackung öffnet, müssen korrekte Versandstücke drin sein, die man auch alleine, ohne Umverpackung, verschicken kann. Das ist hier durch die nicht gekennzeichnete Verkaufsverpackung nicht der Fall, denn diese ist alleine nicht versandfähig.
Ja, die Verkaufsverpackung wäre eine erste Umverpackung, die dann wieder in einer Umverpackung steckt - man darf so viele Schichten Umverpackung bauen, wie man möchte.


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