Sehr geehrter DidiK,
Spätestens bis zum 1.1.2009 müssen festverbundene Tanks (Tankfahrzeuge), Aufsetztanks und Batterie-Fahrzeuge mit der Kennzeichnung der Tankcodierung versehen sein (ADR 1.6.3.18). Bis dahin müssen Verlader die Erfüllung der Anforderungen nach ADR 4.3. und bei ortsbeweglichen Tanks nach ADR 4.2.5.2.6 physisch überprüfen.
Bei ortsbeweglichen Zanks wird das auch so bleiben, da für ortsbewegliche Tanks keine Kennzeichnung vorgeschrieben ist.
Anzumerken ist natürlich auch, ob diese physische Prüfung nicht sowieso durchgeführt werden muss, um eine ordnungsgemäße Prüfung sicher zu stellen.
Denn nur durch eigene Prüfung können Sie sicherstellen, ob dieser Tank zugelassen ist und Ihrer Verantwortung gerecht werden.
Nachdem Sie also aus Tabelle Teil 3 die Tankanweisung für das zu verladende Produkt kennen, müssen Sie die Erfüllung der Anforderung (siehe oben) prüfen.
Der Mindestprüfdruck und die Mindestwanddicke ist dem Tankschild mehr oder weniger leserlich zu entnehmen.
Sofern nicht erkennbar, gibt es die Möglichkeit, beim Betreiber das Testzertifikat anzufordern - dieses ist oftmals leserlicher.
Die Bodenöffnungen und das Sicherheitsventil mit oder ohne Berstscheibe/Flammendurchschlagsicherung ist dann physisch am Fahrzeug zu überprüfen.
Dieses erfordert sicherlich spezielles Fach Know-How, um ein Bodenventil mit 2 oder 3 Verschlüssen zu erkennen.
Für weitere Diskussonen und Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Lutz Harder
Lutz.Harder@Consultank.de