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Lithium-Batterien UN3480 durch Beipack zu UN3481? #33578 22.09.2022 14:09
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Nicole_123 Offline OP
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Hallo zusammen,

ich würde gerne eine Aussage unseres Gefahrgutbeauftragten prüfen und habe dazu noch nichts gefunden. Uns wurde nämlich gesagt, dass ein einzeln verpackter Akku UN3480, sobald er zusammen mit anderen Artikeln auf Palette oder in einem Umkarton mit anderen Waren landet, dann auf der Umverpackung als UN3481 zu Akku mit Ausrüstung wird. Selbst wenn es es sich hier beispielsweise nur um eine Schraube handelt, die nicht mit dem Akku in Verbindung steht.
Dies lässt sich für mich irgendwie nicht logisch nachvollziehen und erschwert die richtige Ausgabe der automatischen Begleitpapiererstellung deutlich.

Vielleicht kann mir dazu jemand seine fachmännische Auskunft mitteilen.

Vielen Dank.

Re: Lithium-Batterien UN3480 durch Beipack zu UN3481? [Re: Nicole_123] #33579 22.09.2022 14:22
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gefahrgutbaer Offline
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Hallo Nicole_123,

diese Aussage ist schlicht falsch. Wortlaut aus den Beförderungvorschriften aller Verkehrsträger:

"Für die Zwecke dieser Verpackungsanweisung bedeutet „Ausrüstung“ die Vorrichtung oder das Gerät, welche(s) durch die Lithium-Zellen oder –Batterien beim Betrieb mit elektrischem Strom versorgt wird. "

Heißt übersetzt - explizit die Batterie welche ein bestimmtes Gerät mit Strom versorgt ist mit eben dieser Ausrüstung zu verpacken.. Auch die Konstellation einer Verpackung eines batteriebetriebenen Gerätes und dem Beilegen einer, oder mehrerer, nicht für dieses Gerät bestimmten Batterie/n erlaubt in keinem Fall die Beförderung unter der UN 3481.
Bei Diener Beschreibung ist ausschließlich die UN 3480, mit allen daraus resultierenden Beförderungsbedingungen, zu verwenden.

Gruß

Zuletzt bearbeitet von gefahrgutbaer; 22.09.2022 14:24.
Re: Lithium-Batterien UN3480 durch Beipack zu UN3481? [Re: Nicole_123] #33580 22.09.2022 14:27
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M.A.T. Online
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Hallo,
das kann ich so nicht ohne weiteres nachvollziehen. Die erste Verpackung betrifft das GG. Gehören die anderen Sachen denn überhaupt zur Batterie, und ist die Batterie neu oder gebraucht?
Gruß
M.A.T.
Nachtrag; ich sehe, der Kollege hat schon geantwortet. Damit wird Ihnen geholfen. Generell gilt: erlaubtes Zusammenpacken ändert nicht die Klassifizierung der enthaltenen Gefahrgüter. Die Fundstelle für die Ausrüstung-Definition ist P903.

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 22.09.2022 14:37. Bearbeitungsgrund: Nachtrag ergänzt
Re: Lithium-Batterien UN3480 durch Beipack zu UN3481? [Re: M.A.T.] #33582 23.09.2022 11:13
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moerser Offline
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Da die Frage ja beantwortet wurde, hänge ich mich gleich mal mit einer weiteren Frage an.


Angenommen ich habe einen Akku >100 Wh, korrekt verpackt und gekennzeichnet und packe diesen zusammen mit einem Gerät, welches mit dem Akku betrieben werden könnte in einem Karton.

Dann kann ich doch den äußeren Karton als Umverpackung Kennzeichnen und den Akku, da korrekt einzeln Verpackt als UN3480 versenden. Oder spricht da was gegen.

Wenn ich die Umverpackung öffne, habe ich dort einen Gerät welches nicht Gefahrgutrelevant ist, und als Versandstück ein Akku UN3480.

Zuletzt bearbeitet von moerser; 23.09.2022 11:15.
Re: Lithium-Batterien UN3480 durch Beipack zu UN3481? [Re: moerser] #33585 23.09.2022 14:07
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aw_ Offline
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Moin,
hat man einen Lithium-Akku >100Wh und das dazugehörige Gerät in einem Versandstück, dann ist das UN3481 - Lithium-Ionen-Batterien, mit Ausrüstungen verpackt der Klasse 9, volles Programm.
Maßgebend für die Verpackung ist dann P903.
gruss..aw

Re: Lithium-Batterien UN3480 durch Beipack zu UN3481? [Re: moerser] #33586 23.09.2022 14:37
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gefahrgutbaer Offline
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Hallo Moerser,

Ursprünglich geschrieben von: moerser

Angenommen ich habe einen Akku >100 Wh, korrekt verpackt und gekennzeichnet und packe diesen zusammen mit einem Gerät, welches mit dem Akku betrieben werden könnte in einem Karton.

Dann kann ich doch den äußeren Karton als Umverpackung Kennzeichnen und den Akku, da korrekt einzeln Verpackt als UN3480 versenden. Oder spricht da was gegen.

Wenn ich die Umverpackung öffne, habe ich dort einen Gerät welches nicht Gefahrgutrelevant ist, und als Versandstück ein Akku UN3480.


Nicht unbedingt.
Satz 3 der P903
3) Für Zellen oder Batterien, mit Ausrüstungen verpackt:
3a- Verpackungen, die den Vorschriften des Absatzes (1) dieser Verpackungsanweisung entsprechen und anschließend mit der Ausrüstung in eine Außenverpackung eingesetzt werden, oder
3b-Verpackungen, welche die Zellen oder Batterien vollständig umschließen und anschließend mit der Ausrüstung in eine Verpackung eingesetzt werden, die den Vorschriften des Absatzes (1) dieser Verpackungsanweisung entspricht.


3a - Batterie verpackt in einer UN Verpackung und dann mit der Ausrüstung in eine entsprechend stabile Aussenverpackung. Hier stellt die Aussenverpackung keine Umverpackung dar, sondern das Versandstück und muss keine zugelassenen UN-Verpackung sein.
3b - Batterie UND Ausrüstung in eine zugelassene UN-Verpackung geben


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