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Gefahrgutbeauftragter Schweiz #33583 23.09.2022 12:31
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moerser Offline OP
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Ich bin gefragt worden, ob ich nicht auch für unserer Region Schweiz die Funktion des Gefahrgutbeauftragten übernehmen könnte.

Erste Frage, wird meine deutsche Schulungsbescheinigung der IHK in der Schweiz überhaupt anerkannt?

Gibt es bedeutende Unterschiede in den nationalen Gefahrgutvorschriften Schweiz - Deutschland.

Die Schweizer GGBV und die GBV habe ich schon verglichen, aber mir ist nicht ganz klar wie genau die Anforderungen in der Schweiß an den GB und speziell die Begehungen und an den Jahresbericht sind.

Der bisherige GB der Schweiz hat z.B. sehr detailliert die Ergebnisse seiner Begehungen in dem Jahresbericht aufgenommen und damit im Moment für sehr viel Aktionismus in den Schweizer Region gesorgt.

Leider hat er teilweise übers Ziel hinausgeschossen, so hat er die Überprüfung der Feuerlöscher angemahnt obwohl wir nur SV 188 und LQ versenden.
Oder ein eigenes Unfallmeldesystem gefahrgut obwohl wir da von der Arbeitssicherheit bereits gut aufgestellt sind und die Kollegen mich automatisch mit einbeziehen sobald dort das Stichwort Gefahrgut auftaucht.

Re: Gefahrgutbeauftragter Schweiz [Re: moerser] #33584 23.09.2022 14:17
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Peter06 Offline
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Hallo,

das geht grundsätzlich.
Wir betreuen die Standorte der Schweiz auch von Deutschland aus.
In Nuancen ist das Gefahrgutrecht es etwas anders.

Kommt darauf an, welche UN-Nummern gehandhabt werden.
Bsp. : geforderte Querschnittsgrößen der Belüftung beim Gastransport weichen von DE ab.

Im Jahresbericht DE reicht die Angabe einer Mengenbandbreite, die Schweiz fordert den konkreten Wert.

Das große Ganze ist gleich, man muss sich eben einarbeiten.

Sobald es um Arbeitsschutz geht ist es kantonal unterschiedlich und man muss sich drauf einstellen, auf französisch kommunizieren zu müssen.

Es sollte auch gesichert sein, dass sich Key-User unternehmensintern bei den einschlägigen Stellen/Behörden in der Schweiz auf dem Laufenden halten.

Grüße,
Peter


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