Hallo,
das geht grundsätzlich.
Wir betreuen die Standorte der Schweiz auch von Deutschland aus.
In Nuancen ist das Gefahrgutrecht es etwas anders.
Kommt darauf an, welche UN-Nummern gehandhabt werden.
Bsp. : geforderte Querschnittsgrößen der Belüftung beim Gastransport weichen von DE ab.
Im Jahresbericht DE reicht die Angabe einer Mengenbandbreite, die Schweiz fordert den konkreten Wert.
Das große Ganze ist gleich, man muss sich eben einarbeiten.
Sobald es um Arbeitsschutz geht ist es kantonal unterschiedlich und man muss sich drauf einstellen, auf französisch kommunizieren zu müssen.
Es sollte auch gesichert sein, dass sich Key-User unternehmensintern bei den einschlägigen Stellen/Behörden in der Schweiz auf dem Laufenden halten.
Grüße,
Peter