Ursprünglich geschrieben von: DuncanMacLeod77
Hallo M.A.T.,

danke für Deine Rückmeldung.
EQ ist mir als Gefahrgutbeauftragter für ADR u. IMDG-Code bekannt. Im ADR und im IMDG-Code wird definiert, wie diese Gefahrgüter verschickt werden können. Aus verschiedene Online-Quellen geht hervor, dass der Versand ohne größeren Aufwand möglich sei. Ich möchte hier trotzdem keine Fehler machen und mich im Vorfeld informieren.

Selbst bei großen Kurierdienstleistern bekomme ich keine konkreten Antworten. Dort werden EQ und LQ sogar miteiannder vermischt...

Meine Annahme war nun, ich könne das Versandstück z. B. per DHL versenden, ohne dies ggf. zusätzlich anzumelden, wenn es korrekt gekennzeichnet usw. ist. Annahmen oder der Glaube etwas zu wissen, reichen mir allerdings nicht aus.

Evtl. ist hier im Forum ein Dienstleister bekannt, der weiterhelfen kann. Kann man solche Sendungen ggf. auch direkt an einem Flughafen in Deutschland aufgeben?

Grüße

Duncan


Wie bereits von den Kollegen geschrieben, benötigt der Versender auch bei EQ im Luftverkehr eine Vollschulung nach ICAO/IATA, Modul A und B (bzw. bisher Personalkategorie 1 bzw. 2). In anderen Staaten könnte ich mir hier eine reduzierte Schulung nur für EQ vorstellen. Aber wenn ich mir die deutsche lLBA-Orientierungsmatrix so anschaue, kann ich das dort auf den ersten Blick nicht heraus lesen, dass das möglich ist.