Ich kann mir auch vorstellen, dass das geht, denn die Befristung ist keine Kündigung. Bzw. geht es beim Kündigungsschutz ja darum, dass manche Beauftragte auch "unbequem" sein könnten/ dürfen und nicht gleich deswegen rausgeworfen werden dürfen. Da vorab schon das vorläufige Ende des Arbeitsverhältnisses beschlossen war durch die Befristung, entsteht nach meinem Empfinden keine neue Benachteiligung durch die Funktion als Abfallbeauftragte.
Aber ganz persönliche Meinung: wer heutzutage gute qualifizierte Leute nur befristet einstellt, hat vielleicht manchmal gute Gründe, ist aber meistens ziemlich mit dem Klammerbeutel gepudert. Und wenn diese dann gehen, weil es woanders besser, fairer, menschenfreundlicher ist, ist das dann "Fachkräftemangel".