habe ich einen Denkfehler bzgl. Stapellast/ Prüflast von IBC oder handelt es sich auf den Bild um einen "Hochstapler", also ist da etwas faul/ falsch?
Max. brutto 1253 kg. Ist stapelfähig*, geprüft mit 2255 kg (1253 kg x 1,8, d.h. ich kann 1x draufstellen + Sicherheitsfaktor 1,8 wie in 6.5.6.6.4 ADR gefordert). * bitte nicht über Sinnhaftigkeit von BigBag-Stapelung diskutieren...
Angabe höchstzulässige anwendbare Stapellast nach 6.5.2.2.2 ADR darf nicht größer sein als die bei der Bauartprüfung aufgebrachte Last dividiert durch 1,8. D.h. geprüft mit 2255 kg : 1,8 = rund 1253 kg, also darf die Angabe max. 1253 kg lauten. Die Angabe muss immer kleiner sein als die Prüflast in der Bauartcodierung.
Diese Angabe 6265 kg ist doch völlig falsch oder? Es ist kein von der BAM geprüfter FIBC.
Re: Hochstapler? Stapellast bei IBC
[Re: Claudi]
#3370010.10.202215:12
Nein, ist nicht bekannt. Ich gehe mal davon aus, dass der einzelne IBC ca. 1200 kg wiegt, so wie zulässig. Nur wenn man nach dem "Stapelsymbol" geht, dürfte man höher stapeln als geprüft wurde...
Also Druckfehler bei sowas ist... "schwierig", das sind ja schließlich rechtlich relevante Angabe - dann müsste man die Fehldrucke eigentlich aus dem Verkehr ziehen. Vielleicht wurden auch die Zahlen vertauscht, also Prüflast 6250 kg, tatsächliche Stapellast 2255 kg - aber auch dann kann man solche Behälter nicht verkaufen/ verwenden.
Sie kommen übrigens aus der Region Asien. Ja, beim Verpacker hat da jemand anscheinend gepennt/ keine Ahnung behabt.