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Gewichtsangabe kg IMO UN1066 Sticksoff, verdichtet #33734 20.10.2022 22:38
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Uwe73 Offline OP
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Hallo zusammen,

wir haben 15 Stahlflaschen (50 L Fassungsvermögen ausgelitert) mit UN1066 Stickstoff verdichtet zum Versand per See. Aus den Angaben gem. Kapitel 3.2 Gefahrgutliste geht hervor die Gefahrgutmenge in Litern vorzunehmen. Nun gibt es Diskussionen mit Beteiligten, die Angabe in kg anzugeben. Ich kann jedoch die Fundstelle im IMDG nicht ausfindig machen, der diese Anforderung begründet. Könnt ihr hier bitte unterstützen.
Danke euch im Voraus.

VG
Uwe73

Zuletzt bearbeitet von Uwe73; 20.10.2022 22:40.
Re: Gewichtsangabe kg IMO UN1066 Sticksoff, verdichtet [Re: Uwe73] #33735 20.10.2022 23:29
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M.A.T. Offline
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Hallo, könnte es sein daß jemand hier die zweite SV - Gasspeichersysteme - auf die solo-Flaschen anwendet? Darin den Punkt .8?
Aufgrund des Gefahrguts hielte ich hier die Volumenangabe für sinnvoll, analog zur Listenmaßeinheit für LQ.
Gruß
M.A.T.

Re: Gewichtsangabe kg IMO UN1066 Sticksoff, verdichtet [Re: Uwe73] #33736 21.10.2022 08:32
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aw_ Offline
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Moin,
Der Fassungsraum in Liter ist höchstens relevant für die höchstzulässige Gesamtmenge aus Absatz 1.1.3.6.3 ADR – also zur Punkteberechnung.

In der Tabelle 3.2 IMDG bezieht sich die Angabe ‚120 ml‘ lediglich auf Spalte 7a, also LQ. Mit 50L ist man natürlich darüber.

Somit gelten erst einmal die Angaben aus 5.4.1.5.1 IMDG - wobei man das Volumen oder die Masse angeben muss. Bei Flüssigkeiten bzw. Feststoffen ist das unstrittig. Bei Gasen ist das offen.

Wir geben bei verdichteten Gasen generell beides an, also Fassungsraum als auch Gasmenge in kg. In der Regel sollte die Füllmenge dokumentiert sein. Wenn nicht, einfach kg-Prägung (am Flaschenhals) vom tatsächlichen Gewicht der Flasche abziehen – wer es genau will, zieht noch 2 kg für Ventil und Deckel ab.

Manche Reedereien wollen noch weitere Angaben darüber hinaus: Das Bruttogewicht (ist klar) und das Nettogewicht in der (Um-)Verpackung – womit wir wieder beim Flaschengewicht wären – sollten die Flaschen in Schutzkisten o.ä. eingepackt sein.

Da unterschiedliche Reedereien unterschiedliche Angaben verlangen, kann man pauschal nicht sagen was richtig und was falsch ist, das muss man vorab klären.

Man bedenke, dass unter 5.4.1.5.1 explizit ‚bemerkt‘ ist, dass Innenverpackungen und deren Menge bei zusammengesetzten Verpackungen nicht angegeben werden müssen es aber trotzdem JEDE Reederei verlangt, nennt man das Hausrecht!

gruss..aw

Re: Gewichtsangabe kg IMO UN1066 Sticksoff, verdichtet [Re: Uwe73] #33737 21.10.2022 08:39
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Jacob Madsen Offline
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Moin Uwe,

die Angabe der Gesamtmenge der gefährl. Güter im Beförderungspapier muss 5.4.1.5.1 IMDG entsprechen.
Dort ist eine Volumenangabe oder Massenangabe vorgegeben.
Du gibst ja bereits den max. ausgeliterten Inhalt des einzelnen Gaszylinders an. Entsprechend bleibst Du bei der Volumenangabe und gibst im Beförderungspapier den tatsächlichen Inhalt in Litern an.


schöne Grüße aus dem Norden

Jacob Madsen

**********

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Re: Gewichtsangabe kg IMO UN1066 Sticksoff, verdichtet [Re: M.A.T.] #33738 21.10.2022 09:07
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Uwe73 Offline OP
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Hallo M.A.T.

Genau, das war ebenfalls mein Ansatzpunkt, die Angabe eigentlich in L vorzunehmen.

Danke für den Weg zu SV392 Punkt 8. Wenn das die einzige Bezugsquelle ist, das Gas in kg anzugeben, dann werde ich hier nochmal in Gespräch gehen.

Vielen Dank wieder mal für die schnelle Antwort.

LG
Uwe73

Re: Gewichtsangabe kg IMO UN1066 Sticksoff, verdichtet [Re: Jacob Madsen] #33739 21.10.2022 09:08
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Claudi Offline
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Und dann lehnt die Reederei wieder ab...

Wie @aw_ schon schrieb: in der Praxis verlangen Reedereien alle möglichen weiteren Angaben. Manchmal, weil sie das aus anderen Gründen als wegnd es IMDG-Codes brauchen (z. B. zur Anmeldung in irgendwelchen Häfen), manchmal aus Unwissenheit, manchmal aus internen Gründen etc.
D.h. wenn die Reederei weitere Angaben will, dann hat man 2 Möglichkeiten:

a) angeben und hoffen, dass das bei der nächsten Sendung, wenn ein anderer MA die Sendung erfasst, auch wieder so passt. Wenn nicht, wieder anders machen.
b) nicht mit dieser Reederei versenden lassen (die Wahl hat man oft nicht).

Re: Gewichtsangabe kg IMO UN1066 Sticksoff, verdichtet [Re: aw_] #33740 21.10.2022 09:11
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Uwe73 Offline OP
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Danke aw für die ausführliche Darstellung. Ja, beim Gas ist das tatsächlich nicht so klar geregelt.

LG
Uwe73

Re: Gewichtsangabe kg IMO UN1066 Sticksoff, verdichtet [Re: Jacob Madsen] #33741 21.10.2022 09:12
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Vielen Dank für die Antwort

LG
Uwe73

Re: Gewichtsangabe kg IMO UN1066 Sticksoff, verdichtet [Re: Claudi] #33742 21.10.2022 09:15
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Uwe73 Offline OP
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Ja Claudi,

mit den Reedereien ist das echt häufig ein Abenteuer. Da hatten wir bereits viele Themen.


Danke euch allen für das schnelle Feedback - Klasse !!

Re: Gewichtsangabe kg IMO UN1066 Sticksoff, verdichtet [Re: Uwe73] #33744 21.10.2022 09:22
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Claudi Offline
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Ich hatte letztens eine IMO für einen Kunden mit einer Sendung aus verschiedenen Kisten (Overpacks) mit UN-4G-Kisten drin etc. und habe das so aufgeschrieben, dass eigentlich klar sein müsste, was von wieviel wo drin ist mit Litern, kg, netto, brutto aber nein, wie man es auch schrieb, die Reederei wollte es irgendwie anders.

Netto/ brutto ist auch immer so ne Frage: Nettomenge GG in kg oder Litern - ok. Brutto: Versandstück oder Overpack oder mit Palette inkl. ggf. harmloser Ware? Der Spediteur kriegt idR neben der Nettomenge Gefahrgut das Gesamtbrutto als frachtpflichtiges Gewicht.
Wenn netto und brutto sehr auseinander gehen, könnte man sich denken:aha, wenig GG, viel anderes Material, deswegen ist das so schwer - aber nicht die Reedereien... da wird diskutiert, da gibt es verschiedene Bruttoangaben, es ist manchmal zum Mäusemelken.

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