Sicherheitsdatenblatt nach VO (EU) 2020/878
#33753
25.10.2022 14:37
|
Registriert: Jan 2011
Beiträge: 47
Buchenthal
OP
Spezi
|
OP
Spezi
Registriert: Jan 2011
Beiträge: 47 |
Hallo zusammen,
wie oder woran kann ich denn erkennen, ob die o.g. VO im SDB berücksichtigt wurde?
Für Ihre / Eure Hilfe wie immer vielen lieben Dank im Voraus.
Freundliche Grüße
Michaela
|
|
Re: Sicherheitsdatenblatt nach VO (EU) 2020/878
[Re: Buchenthal]
#33755
25.10.2022 14:41
|
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,851
M.A.T.
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,851 |
Hallo, Frau Buchenthal, soweit ich das Regelwerk verstehe sollte das Überarbeitungsdatum oben im SDB zeigen, welcher Rechtsstand zugrundeliegt. Gruß M.A.T.
|
|
Re: Sicherheitsdatenblatt nach VO (EU) 2020/878
[Re: M.A.T.]
#33756
25.10.2022 14:47
|
Registriert: Jan 2011
Beiträge: 47
Buchenthal
OP
Spezi
|
OP
Spezi
Registriert: Jan 2011
Beiträge: 47 |
Hallo M.A.T.
Ich habe mit einer schwereren Antwort gerechnet :-D
Vielen lieben Dank und einen schönen Tag.
Michaela Buchenthal
|
|
Re: Sicherheitsdatenblatt nach VO (EU) 2020/878
[Re: Buchenthal]
#33758
25.10.2022 14:51
|
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,851
M.A.T.
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,851 |
Na ja, das ist die formale Seite. Inhaltlich werde ich immer stutzig, wenn die Angaben nicht offensichtlich konsistent sind. ZB noch a-Randnummern oder GGVE oder ADNR erwähnt werden, oder noch überholte UNNR-Zuordnungen bestehen, die die fest/flüssig-Differenzierung nicht berücksichtigen, oder wenn Legaleinstufungen der EU-Liste oder WGK drinstehen, die schon überholt sind. Gruß M.A.T.
|
|
Re: Sicherheitsdatenblatt nach VO (EU) 2020/878
[Re: M.A.T.]
#33760
25.10.2022 15:14
|
Registriert: Jan 2011
Beiträge: 47
Buchenthal
OP
Spezi
|
OP
Spezi
Registriert: Jan 2011
Beiträge: 47 |
Ich habe heute ein SDB ohne Datum bekommen. Das Produkt enthält Schwefelhexafluorid (UN 1080) laut Tante Google ein farb- und geruchloses Gas. In Punkt 9 stand aber solid. Und in Punkt 14 wurden 2 UN Nummern angegeben. 
|
|
Re: Sicherheitsdatenblatt nach VO (EU) 2020/878
[Re: Buchenthal]
#33762
25.10.2022 21:52
|
Registriert: Jan 2009
Beiträge: 277
Floridacargocat
Urgestein
|
Urgestein
Registriert: Jan 2009
Beiträge: 277 |
Hallo Frau Buchental, in meiner Trainingstaetigkeit werde ich oft damit konfrontiert, dass mich meine Kandidaten immer fragen, ob sie denn Chemie, Physik oder Materialwirtschaft studiert haben muessen, um einzuschaetzen, ob ein SDB (SDS) seine Richtigkeit hat. Meine Antwort ist NEIN, aber der gesunde Menschenverstand reicht in den meisten Faellen aus, um das einzuschaetzen. Die andere Seite ist, wie alt diesesSDB / SDS ist. Bei mehr als 10 Jahren sollte effektiv nachgeforscht werden. Wenn man weiss, dass sich eine Verordnung mit Auswirkungen auf den Versand geaendert haben, dann ist nachzupruefen, welches Datum dieses SDB / SDS aufweist und dann vergleicht. Wenn gleich zwei UN Nummern angegebn sind, dann grosse Vorsicht und eventuell beim Hersteller nach weiteren Details nachfragen. Ist mir einmal bei Airbags fuer einen BMW passiert, und hierbei kam dann auch noch der Zeitunterschied zwischen den USA und Deutschland ins Spiel. Wenn kein Datum (erste Ausgabe bzw. Reision) angegeben ist, muss halt weiter nachgeforscht werden; wenn dann auch noch Unterschiede in der Beschreibung auffallen, dann sollte man sich dieses SDB mehr als genau ansehen, ob da nicht noch weitere Ungreimtheiten sind. Gruss aus Florida
Zuletzt bearbeitet von Floridacargocat; 25.10.2022 21:56.
|
|
Re: Sicherheitsdatenblatt nach VO (EU) 2020/878
[Re: Floridacargocat]
#33764
26.10.2022 08:20
|
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,991
Claudi
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,991 |
Airbags (Sicherheitseinrichtungen) können unterschiedliche UN-Nummern haben (meistens UN0432 oder UN3268, je nach Verpackung/ Testsituation, Stichwort Bonfiretest, oder UN0503 bei uralten mit viel NEM oder Prototypen)... bzw. aus einer UN3268 kann bei Veränderung der Verpackung wieder eine UN0432 werden.
Was für ein Produkt ist das denn, welche UN-Nummern stehen im SDB? Wenn Sie, Frau Buchental, schreiben, dass das Produkt Schwefelhexafluorid enthält, was für ein Produkt ist das? Es gibt ja auch noch UN-Nummern für Gegenstände/ Geräte... Gerade bei dem großen Bereich der Gegenstände, Maschinen, Geräte haben wir einmal die Forderung von Leuten, die ein SDB wollen, aus verschiedenen Gründen. Für Gegenstände etc. gibt es aber keine "offiziellen" SDB, nur für Stoffe/ Gemische. Dann steht dort die UN-Nummer für den enthaltenen Stoff drin, aber der Gegenstand hat eine ganz andere UN-Nummer.
|
|
Re: Sicherheitsdatenblatt nach VO (EU) 2020/878
[Re: Claudi]
#33767
26.10.2022 19:12
|
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,079
Gerald
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,079 |
Hallo Claudi, Airbags (Sicherheitseinrichtungen) können unterschiedliche UN-Nummern haben (meistens UN0432 oder UN3268, Airbags werden meistens unter UN 0503 bzw. UN 3268 gefahren, der Unterschied ist UN 0503 ist Klasse 1 und zwar 1.4G und unterliegt nach dem SprengG §3 Abs. 1 Ziffer 2 (Richtlinie 2014/28/EU vom 26. Februar 2014 Seite 29) dem Sprengstoffgesetz und dem ADR, und bei 1.4G müssen bestimmte Auflagen z.b. das Zusammenladeverbot beachtet werden. Bei UN 3268 ist es etwas anderers, da Klasse 9 und hier sind nur die Bestimmungen des ADR einzuhalten, aber eben nicht das Sprengstoffgesetz. UN 0432 sind z.b. ein Löschgeneratoren, welche in Fahrzeugen z.b. Bussen (Neubauten) eingebaut sein müssen, in der Berlin bei den Öffentliche schon seit 2011 oder auch in Maschinen (Drehmaschine, Frässmaschinen u.s.w. Diese wurden durch Antrag bei der BAM von UN 0432 umklassifiziert auf UN 3268 Klasse 9, und damit sind diese aus Klasse 1 raus und es sind jetzt Klasse 9, was die Anwendung/Nutzung erleichtert. Man sollte sich immer an den Hersteller wenden, der muss ein Produkteblatt, Produkteinformation bzw. technische Information bereit stellen, in welche die UN-Nummer steht, Sicherheitsdatenbaltt gemäß aktuellen REACH- und CLP-Verordnung nur noch bei Stoffen bzw. Stoffgemischen, aber nicht mehr bei Gegenständen!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
|
|
Re: Sicherheitsdatenblatt nach VO (EU) 2020/878
[Re: Gerald]
#33768
27.10.2022 14:05
|
Registriert: Aug 2013
Beiträge: 95
StefanMUC1
Vollmitglied
|
Vollmitglied
Registriert: Aug 2013
Beiträge: 95 |
Hallo Claudi, Airbags (Sicherheitseinrichtungen) können unterschiedliche UN-Nummern haben (meistens UN0432 oder UN3268, Airbags werden meistens unter UN 0503 bzw. UN 3268 gefahren, der Unterschied ist UN 0503 ist Klasse 1 und zwar 1.4G und unterliegt nach dem SprengG §3 Abs. 1 Ziffer 2 (Richtlinie 2014/28/EU vom 26. Februar 2014 Seite 29) dem Sprengstoffgesetz und dem ADR, und bei 1.4G müssen bestimmte Auflagen z.b. das Zusammenladeverbot beachtet werden. Bei UN 3268 ist es etwas anderers, da Klasse 9 und hier sind nur die Bestimmungen des ADR einzuhalten, aber eben nicht das Sprengstoffgesetz. UN 0432 sind z.b. ein Löschgeneratoren, welche in Fahrzeugen z.b. Bussen (Neubauten) eingebaut sein müssen, in der Berlin bei den Öffentliche schon seit 2011 oder auch in Maschinen (Drehmaschine, Frässmaschinen u.s.w. Diese wurden durch Antrag bei der BAM von UN 0432 umklassifiziert auf UN 3268 Klasse 9, und damit sind diese aus Klasse 1 raus und es sind jetzt Klasse 9, was die Anwendung/Nutzung erleichtert. Man sollte sich immer an den Hersteller wenden, der muss ein Produkteblatt, Produkteinformation bzw. technische Information bereit stellen, in welche die UN-Nummer steht, Sicherheitsdatenbaltt gemäß aktuellen REACH- und CLP-Verordnung nur noch bei Stoffen bzw. Stoffgemischen, aber nicht mehr bei Gegenständen! Die Hersteller und Vertreiber nennen diese Produktdatenblätter oft "Sicherheitsinformation". Dieses hat die gleiche Struktur / Layout wie ein Sicherheitsdatenblatt aber, halt nicht vollumfänglich bzgl. der Inhalte. Dies hat sich bewährt und wird in der Supply Chain akzeptiert.
|
|
Re: Sicherheitsdatenblatt nach VO (EU) 2020/878
[Re: StefanMUC1]
#33769
27.10.2022 18:05
|
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,079
Gerald
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,079 |
Hallo Stefan, Die Hersteller und Vertreiber nennen diese Produktdatenblätter oft "Sicherheitsinformation". Du hast ja Recht, und wie die Hersteller Ihre Information über die Gegenstände nennnen, ist eigendlich egal, hauptsache nicht Sicherheitsdatenblatt. Obwohl mir der begriff, weil es ihn schon seit Jahrzehnten gibt, eigentlich besser gefällt. Man hätte ja in der REACH- und CLP-Verordnung einfach am Ende eine Bemerkung schreiben können, das z.b. bei Gegenständen, man diese Festlegung in abgeschwechter Form verwenden könnte. Ich denke mal, da wäre vieles leichter. Aber was soll es!!!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
|