Hallo zusammen,
wir haben in unserer Firma mehrere Tankcontainer sowie Stückgut Übersee Container, die Verschifft werden.
Ich zitiere IMDG:
„5.3.2.1 Angabe von UN-Nummern
5.3.2.1.1 Außer bei Gütern der Klasse 1 muss die UN-Nummer, wie in diesem Kapitel vorgeschrieben, auf folgenden Sendungen angegeben werden:
1)feste und flüssige Stoffe sowie Gase, die in Tankbeförderungseinheiten befördert werden, einschließlich auf jeder Kammer eine Mehrkammertankbeförderungseinheit
2) verpackte gefährliche Güter von mehr als 4000 kg Bruttomasse, denen nur eine UN-Nummer zugeordnet wurde, und die die einzigen gefährlichen Güter in der Beförderungseinheit sind“
Meine Frage dazu:
Muss die UN Nummer bei einem Produkt / einer Kammer auf allen vier Seiten des Tankcontainers / Übersee Containers angebracht werden oder reichen die beiden Längsseiten?
Wie wäre es bei Tankcontainer mit mehreren Kammern / Produkten? An beiden Enden dann beide UN Nummern anbringen?
Mir ist das leider aus diesem Text nicht ersichtlich.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Viele Grüße
Maxi