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interner oder externer Gefahrgutbeauftragter #33878 15.11.2022 14:42
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Uwe73 Offline OP
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Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage zur Definition eines internen bzw. externen Gefahrgutbeauftragten.
Ich betreue ganz neu neben meiner Niederlassung bei der ich beschäftigt bin, noch weitere Standorte als GB. Alle Niederlassungen gehören zu einer Gesellschaft. Bin ich dann für andere Niederlassungen ein externer Gefahrgutbeauftragter da dort nicht angestellt oder gelte ich als intern, da ich der Firma zugehörig bin?

Vielen Dank im Voraus für euer Feedback.

LG
Uwe73

Re: interner oder externer Gefahrgutbeauftragter [Re: Uwe73] #33879 15.11.2022 14:47
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Hallo, an wen berichten Sie denn: jeweilige Niederlassungsleitung oder GF der Gesellschaft? Wenn letzteres, würde ich für "intern" plädieren. Kann vielleicht auch über die Auftragsgestaltung argumentiert werden: welche Orga-Stelle hat Sie zum Gb bestellt; gab es eine oder mehrere Bestellungen? Bei nur einer würde ich auch "intern" sehen, bei separaten Bestellungen durch die Niederlassungen und durch die Gesellschaft für extern in den Niederlassungen.
Gruß
M.A.T.

Re: interner oder externer Gefahrgutbeauftragter [Re: M.A.T.] #33880 15.11.2022 15:05
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Uwe73 Offline OP
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Hallo M.A.T.

ich werde an den GF der Region für die ich tätig bin, berichten. Dieser GF hat mich auch entsprechend bestellt.
Somit spricht dann ja nichts gegen die Bewertung "interner GB" für die anderen NL.
Vielen dank dafür.

LG
Uwe73

Re: interner oder externer Gefahrgutbeauftragter [Re: Uwe73] #33881 15.11.2022 15:20
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Hallo, Uwe73
vielleicht haben Kollegen hier praktische Erfahrungen mit einer solchen Konstellation und dazu Einschätzungen? Ich kann mir vorstellen, daß die sich auch noch melden. Bei nur einer Bestellung mit Niederlassungen allerdings wäre es für mich eindeutig.
Gruß
M.A.T.

Re: interner oder externer Gefahrgutbeauftragter [Re: M.A.T.] #33882 15.11.2022 16:39
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Michael Offline
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Ich bin als Gb in einer ähnlichen Konstellation bestellt.

Die deutsche GF hat mich für sämtliche Niederlassungen und für einige Tochtergesellschaften bestellt. Alles als interner Gb innerhalb der Konzernstruktur, auch wenn ich mein Gehalt nur von einer dieser Firmen beziehe.

Eigentlich sehe ich in derartigen Konstellationen keinen Unterschied, wichtig ist wie es umgesetzt werden kann. Da habe ich bei externen Gb als Dienstleister von Außen sicher mehr Arbeit als als Gb welche vor Ort entsprechende Strukturen führen kann.

Re: interner oder externer Gefahrgutbeauftragter [Re: Michael] #33885 16.11.2022 11:44
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Uwe73 Offline OP
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Hallo Michael,
Danke für deine Ausführungen und Unterstützung bei meinem Anliegen.

VG
uwe73

Re: interner oder externer Gefahrgutbeauftragter [Re: Uwe73] #33898 17.11.2022 16:23
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DJSMP Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Uwe73
Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage zur Definition eines internen bzw. externen Gefahrgutbeauftragten.
Ich betreue ganz neu neben meiner Niederlassung bei der ich beschäftigt bin, noch weitere Standorte als GB. Alle Niederlassungen gehören zu einer Gesellschaft. Bin ich dann für andere Niederlassungen ein externer Gefahrgutbeauftragter da dort nicht angestellt oder gelte ich als intern, da ich der Firma zugehörig bin?

Vielen Dank im Voraus für euer Feedback.

LG
Uwe73


Hallo Uwe73,

den Begriff intern oder extern gibt es in der Gefahrgutbeauftragtenverordnung nicht. Somit wird hier jeder seine eigene Definition haben. Die GbV kennt die Formulierung "Die Funktion des Gefahrgutbeauftragten kann nach dem Unterabschnitt 1.8.3.4 ADR/RID/ADN vom Leiter des Unternehmens, von einer Person mit anderen Aufgaben in dem Unternehmen oder von einer dem Unternehmen nicht angehörenden Person wahrgenommen werden, sofern diese...".

Ich verstehe unter dem Begriff "intern" eine Person des Unternehmens (also Leiter oder Person des Unternehmens, die u.U. noch andere Aufgaben hat) und unter "extern" eine betriebsfremde Person. Somit bist du nach meiner Definition "intern", weil du ein Mitarbeiter des Unternehmens/der Gesellschaft bist.

Nun stelle ich mir die Frage, was das für dich für einen Unterschied macht. Vielleicht kannst du den Hintergrund deiner Frage nochmals erläutern. Ich hoffe, dass in deiner Bestellurkunde als Gefahrgutbeauftragter genau festgelegt ist, für welche Standorte des Unternehmens du als Gb tätig sein sollst. Wenn nicht, dann könnten "alle" Niederlassungen gemeint sein. Denn auch für dich besteht ja die Möglichkeit, dass du nach GGBefG in Verbindung mit der GbV sanktioniert werden kannst, wenn du beispielweise die geforderten Überwachungen nicht durchführst bzw. keine Aufzeichnungen dazu erstellst. Da wäre es schon gut, zu wissen, was du tun sollst und für welche Standorte du Gb bist, oder? wink


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