Hallo,
im Ergebnis "ja" zur GG-Unterweisung, weil die Reinigungsfirma jedenfalls als Entlader als auch möglicherweise, falls sie zB konzentrierte Reinigungsrückstände entsorgen läßt, als Absender auftritt. Bei der Empfängereigenschaft bin ich mir nicht sicher, neige aber ebenfalls zu "ja". Ich würde anhand der GGVSEB genau prüfen, in welcher Rolle die Firma eventuell auftritt, und danach die Unterweisungen ausrichten.
Gruß
M.A.T.