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Transport von Leergut bei Verteilerverkehr #33952 23.11.2022 16:29
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Ghostship1975 Offline OP
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Hallo Gemeinde

Ich arbeite für eine Firma die Desinfetions- und Reinigungsmittel für ArgarKunden verkauft.
Dazu fahre ich in bestimmten Zyklen Fassware mit Verteilerverkehr (Ausnahme 18) aus.
Ich habe auf jeder Tour mehrer Kunden und verschiedene Güter der Klassen 5 und 8.

Wenn ich bei den Kunden die Chemiefäser ausgeladen habe nehme ich auch gleich die restentleerten Verpackungen der letzten Lieferung wieder mit zurück in die Firma.
Dort werden diese gelagert und später gesondert zur Verwertung abgeholt.

Nun zu meiner eigentlichen Frage.

Wenn ich das komplette Gefahrgut entladen habe und sich nur noch Leergut nach Abfallschlüssel 150110 in meinem Fahrzeug befindet, muss ich dann die orangenen Tafeln geöffnet lassen oder darf ich diese für den Rückweg zur Firma schließen?
Leider hat sich mein Chef (Holländer) selbst zum Gefahrgutbeauftragten auserwählt.
Ich glaube das nicht immer alle Entscheidungen so korrekt sind.

Ich bitte um Nachsicht und bedanke mich im Voraus.

Re: Transport von Leergut bei Verteilerverkehr [Re: Ghostship1975] #33954 23.11.2022 16:38
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M.A.T. Offline
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Hallo,
und willkommen.
Einmal ist Gefahrgut auch dann Gefahrgut, wenn die leeren aber ungereinigten Verpackungen zurückbefördert werden, und es gelten die Vorschriften weiterhin. Dann müssen Sie nach 1.1.3.6.3 gehen, und wenn Ihre Umschließungen alle in die BK 4 fallen gelten die weitgehenden Erleichterungen der 1.1.3.6.2. Dazu gehört dann auch 5.3, und die Tafeln müssten nicht aufgeklappt werden.

Zur Selbstbestellung: falls der Gb die notwendigen Schulungen erfolgreich abgeschlossen hat ist das in Ordnung. Reicht aber, mit Verlaub, für die Praxis m.E. nicht aus. Dazu braucht es dauernden Austausch mit den Kollegen.
Gruß
M.A.T.

Re: Transport von Leergut bei Verteilerverkehr [Re: M.A.T.] #33955 23.11.2022 22:56
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Claudi Online
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So ist es.

Sofern die Chemikalien nicht hochgefährlich sind bzw. waren (also Beförderungskategorie 0), fallen leere ungereinigte Verpackungen in die Bef.kat. 4 und haben 0 Punkte, egal welche Menge/ welches Gewicht.
Natürlich müssen sie außen sauber sein, gekennzeichnet/ markiert wie im vollen Zustand, unbeschädigt, verschlossen, bei Kunststoff nicht alter als idR 5 Jahre... und natürlich die Ladungssicherung.
Bei Leergut kannst du dann die Tafeln zuklappen.

@Ghostship: nen ADR-Schein hast du, oder? Brauchst du ja wegen dem Vollgut. Theoretisch kannst du ggf. auch schon mit Vollgut die Tafeln dann zuklappen,wenn du die 1000 Punkte durch Abladung von Teilmengen erreicht hast und eben nur noch max. 1000 Punkte Gefahrgut auf dem Auto hast. - wobei du das dann immer vorher ausrechnen musst... Du hast ja deine Ausrüstung sowieso dabei, also ersparst du dir jetzt nicht so viel mit dem Zuklappen der Tafeln.

Dein Chef kann natürlich nach entsprechendem Lehrgang + Prüfung (das kann er auch in NL gemacht haben, sofern das in D anerkannt wird, könnte gut sein) GB sein. Er muss aber auch dran denken, dass er nicht Pflichten aus der GGVSEB hat, die er auch noch selbst wahrnehmen muss oder - je nach Firmengröße - übertragen muss und dann dafür sorgen muss, dass die Kollegschaft, die mit GG zu tun hat, regelmäßig unterwiesen wird. Ob er seine Aufgabe als GB richtig macht, muss erst selbst verantworten - dürfen und können sind wieder mal zwei verschiedene Dinge.

Du hast deinen ADR-Schein als Fahrer, aber falls du noch andere Arbeiten machst (z. B. Verpacker, Verlader), dann müsstest du da auch noch regelmäßig geschult/ unterwiesen werden bzw. die Kollegen, die in diesen Bereichen arbeiten.

Aber das soll nicht deine Sorge sein sondern die deines Chefs - er ist in den meisten Fällen erstmal der Verantwortliche und zahlt im Zweifel das Bußgeld - außer wenn es um deine Fahrerpflichten geht.

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 23.11.2022 22:58.
Re: Transport von Leergut bei Verteilerverkehr [Re: M.A.T.] #33956 24.11.2022 09:15
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Hallo und vielen Dank für die Erleuchtung.

Hintergrund meiner Frage war, das ich auf meinen Rückwegen häufig einen Streckenabschnitt durchfahren würde, den ich mit offenen Tafeln nicht passieren darf.
Hier ist die Durchfahrt für Fahrzeuge mit Gefahrgut untersagt.
Ich würde sehr viel Zeit sparen wenn ich diesen Bereich nicht umfahren muss.

Vielen dank also nochmal und eine schöne Woche.

Re: Transport von Leergut bei Verteilerverkehr [Re: Claudi] #33957 24.11.2022 09:18
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Hallo und vielen Dank auch für deine Antwort

Ich glaube nicht das mein Chef eine Schulung als Gefahrgutbeauftragter gemacht und eine Prüfung abgelegt hat.
Gibt es da evtl. Einschränkungen bei einer geringen Mitarbeiteranzahl oder der Gleichen?

Die grundlegende Frage lautet. Muss jede Firma die Gefahrgut befördert auch einen Gefahrgutbeauftragten haben?
Ich lade mein Fahrzeug selbst und fahre die Chemikalien auch selbst aus.

Danke im Voraus.

Zuletzt bearbeitet von Ghostship1975; 24.11.2022 09:20.
Re: Transport von Leergut bei Verteilerverkehr [Re: Ghostship1975] #33958 24.11.2022 09:32
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Ursprünglich geschrieben von: Ghostship1975

Die grundlegende Frage lautet. Muss jede Firma die Gefahrgut befördert auch einen Gefahrgutbeauftragten haben?
Danke im Voraus.


Im Prinzip ja, aber...

es gibt auch Befreiungen, wenn das Transportaufkommen gering ist. Mit der MA-Zahl hat das nichts zu tun.

Die generelle Pflicht steht hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/gbv_2011/__1.html
Antwort auf
Die nachfolgenden Vorschriften gelten für jedes Unternehmen,..


Befreiungen sind hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/gbv_2011/__2.html

Davon trifft bei einem schnelle Überfligene nichts auf euch zu. Zu den Absätzen im §2:
1. Dein Unternehmen ist Absender, Verpacker, Verlader, sicher auch Entlader, Empfänger, Beförderer, ...
2. siehe 1.
3. siehe 1.
4. Ihr fahrt kennzeichnungspflichtig (also mit offenen Tafeln), eure Waren sind nicht komplett freigestellt
5. siehe 4. - Ihr Fahrt Mengen > 1000 Punkte
6. siehe 4.+ 5.
7. Auslieferung ist keine Erfüllung betriebl. Aufgaben (das wäre nur z. B. Belieferung eigener Niederlassungen, Werksverkehr)

AUch die Kombination von 1. - 7. kriegt man keine Befreiung zusammengebastelt.

Wenn dein Chef wirklich keinen Schulungsnachweis Gb hat (von der IHK in Deutschland oder was Vergleichbares aus NL, sofern in D anerkannt): er begeht eine Ordnungswidrigkeit, was mit einem Bußgeld geahndet werden kann (theoretisch bis 50.000 €, Praxis: ggf. kriegt er nur die Auflage, schnell den Mangel zu beheben).
https://www.gesetze-im-internet.de/gbv_2011/__10.html §10 Nr. 1 b)

Und wenn es da schon hapert, dann würde es mich nicht wundern, wenn auch sonst bei der Einhaltung der GG-Vorschriften noch Lücken bestehen. HIer sollte man sich als besser mal beraten lassen bzw. einen externen GB einkaufen, der Ahnung hat. Sonst kosten die anderen GG-Verstöße natürlich auch Geld, wenn sie entdeckt werden.
Wenn etwas passiert, kann dem Unternehmer ggf. so Organisationsverschulden vorgeworfen werden, was das Maß an Bußgeld oder Strafe erhöht.

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 24.11.2022 09:33.
Re: Transport von Leergut bei Verteilerverkehr [Re: Ghostship1975] #33960 24.11.2022 12:35
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Hallo, Ghostship,
vielleicht überlegen, ob das Streckenverbot wirklich für alle GG-Beförderungen oder nur für Kennzeichnungspflichtige gilt. Da besteht ein Unterschied.
Gruß
M.A.T.

Gb-Bestellung [Re: Ghostship1975] #33961 24.11.2022 12:38
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Hallo, Ghostship
die Bestellung muß in der Firma bekanntgegeben werden.
Eine Bestellung ohne Schulung ist nicht rechtmäßig. Es gibt keine Ausnahmen dazu.
Auf einen Gb kann zwar unter Umständen (siehe GbV) verzichtet werden, das hat aber keine Auswirkungen auf die Pflicht, die GG-Vorschriften einzuhalten.
Ist vorschriftswidrig keiner bestellt, so hat dies in der Praxis meist mehrere andauernde Verstöße gegen die Vorschriften zur Folge, für die der GF dann verantwortlich ist.
Gruß
M.A.T.

Re: Transport von Leergut bei Verteilerverkehr [Re: M.A.T.] #33963 24.11.2022 12:46
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Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.
Hallo, Ghostship,
vielleicht überlegen, ob das Streckenverbot wirklich für alle GG-Beförderungen oder nur für Kennzeichnungspflichtige gilt. Da besteht ein Unterschied.
Gruß
M.A.T.


Da wird eine Strecke mit dem Verkehrszeichen 261 (Sperrscheibe mit eckigem orangefarbenen LKW) sein - er schreibt ja, dass er da mit offenen Tafeln nicht durchfahren darf. Und bei der Auslieferung fährt er mit offenen Tafeln, da wohl >1000 Punkte geladen.

Re: Transport von Leergut bei Verteilerverkehr [Re: Claudi] #33964 24.11.2022 13:05
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Ghostship1975 Offline OP
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Vielen Dank für eure umfasenden Antworten.

Jetzt bin ich allerdings verwirrter als vorher.
Die 50T Transportvolumen erreiche ich bereits nach etwa 4 Monaten.
Das heißt dann wohl das wir dringend einen GB bestellen müssen.

Ich spreche gleich mal mit dem Chef.
Die Schulungen und Prüfungen wird man doch da wo man auch den ADR Schein machen kann durchführen lasen oder gibt es da speizielle Ausbildungszentren?

Hatte schon einen Grund warum ich mich hier angemeldet habe...

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