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Re: Frage zum Thema Verantwortlichkeiten [Re: M.A.T.] #34137 15.12.2022 14:01
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Das erwarte ich auch bei der Bestellung eines externen Gb.

Re: Frage zum Thema Verantwortlichkeiten [Re: Claudi] #34139 16.12.2022 09:51
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Danke für deinen Input.

Also der GB war als C für B in dessen Namen bei A tätig.

B hat bei A und kurz danach mit C die Zusammenarbeit zum 31.12 beendet.


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Re: Frage zum Thema Verantwortlichkeiten [Re: Michael] #34140 16.12.2022 09:57
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Sagen wir mal so. B hat sich weder bei A noch bei C mit seinem Verhalten mit Ruhm bekleckert. Während C und A keinerlei Probleme miteinander haben.
Aber da geht es um das Persönliche.
Mich interessiert einfach nur, wer gegenüber A die Pflicht hat den Bericht zu erstellen.
Muss sich B darum kümmern, da er der Auftragerfüller war oder muss es C sein, der er im Auftrag von B seine Tätigkeit bei A erfüllt hat.

Das ein JB kein großer Aufwand ist, ist klar. Es geht einfach um die Sache.


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Re: Frage zum Thema Verantwortlichkeiten [Re: Quarterback] #34144 16.12.2022 11:12
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Das dürfte verschiedene Vertragsverhältnisse betreffen. Hier mal meine laienhafte Sichtweise:

C muss als ex-GB eigentlich den JB erstellen, sonst handelt er ordnungswidrig nach GbV. Hier hat C die Bringschuld. C hat nach GbV nicht die Pflicht, den JB anzufordern (sondern nur den vorhandenen aufzubewahren). Gegenüber einer zuständigen Behörde wäre hier also C in der Schusslinie.
Das die RSEB (nicht rechtsverbindlich!) die Lösung für die Praxis bietet, dass der JB auch durch einen neuen GB erstellen werden darf (nicht muss!), entbindet C nicht von seiner Pflicht nach GbV. Das Bußgeld würde sich ja auch gegen C richten, nicht gegen B.

Vertragsrechtlich (Zivilrecht) schuldet B aber A gewisse Leistungen, wohl auch die Erfüllung der Pflichten nach GbV, also auch Erstellung des JB. D.h. C könnte aufgrund des Vertrages B auffordern, für die Erstellung des JB zu sorgen, also die vertragl. Leistung zu erfüllen. Würde A ein Schaden aus dem Fehlen eines JB entstehen, könnte er wohl auch Schadensersatz gegenüber B geltend machen.

C hat also nach öffentlichem Recht die Pflicht gegenüber A.
B hat die zivilrechtliche Pflicht gegenüber A.

Re: Frage zum Thema Verantwortlichkeiten [Re: Claudi] #34148 16.12.2022 22:31
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Ursprünglich geschrieben von: Claudi
Das dürfte verschiedene Vertragsverhältnisse betreffen. Hier mal meine laienhafte Sichtweise:

C muss als ex-GB eigentlich den JB erstellen, sonst handelt er ordnungswidrig nach GbV. Hier hat C die Bringschuld. C hat nach GbV nicht die Pflicht, den JB anzufordern (sondern nur den vorhandenen aufzubewahren). Gegenüber einer zuständigen Behörde wäre hier also C in der Schusslinie.
Das die RSEB (nicht rechtsverbindlich!) die Lösung für die Praxis bietet, dass der JB auch durch einen neuen GB erstellen werden darf (nicht muss!), entbindet C nicht von seiner Pflicht nach GbV. Das Bußgeld würde sich ja auch gegen C richten, nicht gegen B.

Vertragsrechtlich (Zivilrecht) schuldet B aber A gewisse Leistungen, wohl auch die Erfüllung der Pflichten nach GbV, also auch Erstellung des JB. D.h. C könnte aufgrund des Vertrages B auffordern, für die Erstellung des JB zu sorgen, also die vertragl. Leistung zu erfüllen. Würde A ein Schaden aus dem Fehlen eines JB entstehen, könnte er wohl auch Schadensersatz gegenüber B geltend machen.

C hat also nach öffentlichem Recht die Pflicht gegenüber A.
B hat die zivilrechtliche Pflicht gegenüber A.


Danke für die detaillierte Erläuterung.

Schönen Start ins Wochenende


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