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Prüffristen Tankzug Produkt Argon #34250 13.01.2023 11:58
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MaxiFey Offline OP
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Guten Tag zusammen,

in unserer Firma sind wir beauftragt mit der Kontrolle aller eintreffenden Gefahrguttransporte. Unter andem muss hier auch das Tankschild, sowie die T9 Bescheinigung, bei Tankzügen kontrolliert werden. Wir bekommen ca. zwei Mal im Monat von der Fa. Linde Gas das Produkt Argon geliefert.
Laut den LKW Fahrern beziehen sich die Prüffristen der P/L Prüfung nicht wie gewohnt auf 3 bzw. 6 Jahre. Sondern nur alle 6 Jahre (sprich die L Prüfung gibt es hier nicht). Das ganze ist auch so auf dem Tankschild sowie der T9 vermerkt.
Kann mir hierzu jemand die gültige Rechtsvorschrift nennen? Im Internet finde ich dazu leider gar nichts.

Vielen Dank für eure Hilfe.
Viele Grüße
Maxi Feyrer

Re: Prüffristen Tankzug Produkt Argon [Re: MaxiFey] #34251 13.01.2023 12:22
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M.A.T. Offline
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Hallo,
schauen Sie mal unter der UN 1951 nach, wahrscheinlich ist es ja tiefkalt verflüssigt, und dann in 6.8.3.4. Dort finden sie Details, unter anderem in 6.8.3.4.6. Dies ist keine Sondervorschrift für TK sondern eine Regelung für eine ganze Gruppe von Gasen. Bei der 6.8.2.4.3 und 6.8.2.4.2 ist in meinem ADR den Verweis auf diese Sonderregelung notiert.
Kleine Bemerkung zu "Internet": da findet man vieles das falsch, überholt oder einseitig ist. Für mich ist es immer sinnvoller, gleich in die - aktuelle - Vorschrift zu gucken, da weiß ich was ich hab. wink
Gruß
M.A.T.

Re: Prüffristen Tankzug Produkt Argon [Re: MaxiFey] #34252 13.01.2023 12:30
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Claudi Offline
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Hallo,

auf der T9 (wer es nicht weiß: ADR-Zulassungsbescheinigung, ehem. B.3, die mit dem rosa Streifen) muss eine Tankprüfung nicht vermerkt werden - das ist eher Service desjenigen, der die T9 erstellt/ verlängert, weil man die T9 eher im Blick hat und eher dran denkt, dass die Tankprüfung fällig wird.

Verbindliches Dokument ist die Tankprüfbescheinigung, die auch im Fahrzeug mitzuführen ist - die solltet ihr euch mal zeigen/ zumailen lassen.

Argon müsste tiefgekühlt verflüssigt angeliefert werden bei euch.

Schau mal ins ADR 6.8.3.4.6:

Wiederkehrende Prüfung 6 Jahre nach Inbetriebnahme und danach mind. alle 12 Jahre.
Zwischenprüfung spätestens alle 6 Jahre nach der wiederkehrenden.

Re: Prüffristen Tankzug Produkt Argon [Re: MaxiFey] #34253 13.01.2023 13:21
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M.A.T. Offline
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Hallo, MaxiFey,
vielleicht hier noch der systematische Weg zu der Fundstelle.
1. Welcher Stoff? Alpha-Liste -> UNNR.
2. Mit UNNR in UN-Liste 3.2 prüfen, welche Position infrage kommt. Hier 1951 tiefkalt verflüssigt.
3. Tankvorschriften Teil 6
4. Tankprüfungen 6.8.2.4
5. Da tiefkalt verflüssigt Kl.2 -> Sondervorschriften Klasse 2 in 6.8.3
6. Hier Prüfungen in 6.8.3.4 -> 6.8.3.4.6.
7. Immer noch die in 3.2 Sp. 13 genannten SV prüfen; hier aber dazu nichts vorhanden. Ein Beispiel wäre TT3.

Übrigens halte ich es für überzogen, bei Eingangskontrolle dermaßen ins Detail zu gehen. M.E. würde das Vorhandensein und Gültigkeit der Dokumente und Plausibilitätskontrolle der Stoffangaben / Tankangaben (vor allem die Stoffverträglichkeit laut Unterlagen!) in aller Regel ausreichen. Natürlich können firmeninterne Vorgaben alles mögliche verlangen; dann sollte aber der Firmen-Gb auch entsprechende Vorarbeit liefern; ich nehme mal an, daß Ihrem Gb die ADR-Systematik nicht unbekannt ist? Checklisten ohne systematische Kenntnis der zugrundeliegenden Vorgaben sind m.E. kontraproduktiv weil sie keinen Blick für Unvorhergesehenes zulassen. Die Schulungen, die ich kenne, gehen darauf sehr stark ein. Ein ADR-Buch mit ausführlichem Stichwortverzeichnis hilft manchmal auch.
Gruß
M.A.T.


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