Hallo, dann gilt der Grundsatz, daß eine aus der Herkunft begründete Vermutung ("anzunehmen ist" nach 2.2.62.1.1) zur Einstufung führt falls kein Gegenbeweis erbracht wird. Allerdings ist die physische Übertragbarkeit eine Bedingung, die gerne übersehen wird. Auch dazu siehe RSEB (2-5).
Gruß
M.A.T.